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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  46R7705
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          46R7705.03
               Radausführungskennz.:                                   46R7705.03
               Radgröße:                                                7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   68,00 mm
§22 46325*17




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          1 Ø68 Ø57.1
               geprüfte Radlast: *)                                      690 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2025 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP50397     120 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP50397    140 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6Y                            e11*98/14*0123*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               37 bis 85       Skoda Fabia 1          195/40R17                            A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                                        205/40R17
                                                        A01) G9C) K04)

                                                        215/35R17
                                                        A01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               6Y                             e11*98/14*0123*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96              Skoda Fabia 1 RS        205/40R17                           A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K04)
                                                        215/35R17
§22 46325*17




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5J                               e11*2001/116*0291*..
               5J                               e11*2007/46*0013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 132      Skoda Fabia 2             195/40R17                         A01) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, A93) ER1) N205) T81)                  BF1) E59) K04)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen    205/40R17
                               175/.. oder 185/..)
                                                         215/35R17
                                                         K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5J                              e11*2001/116*0291*..
               5J                              e11*2007/46*0013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 63       Skoda Fabia 2            195/40R17                          A01) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, A93)                                  BF1) E59) K04)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   205/40R17
                               155/80R13 od.165/70R14 G5F)
                               )
                                                        215/35R17
                                                        K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5J                             e11*2001/116*0291*..
               5J                             e11*2007/46*0013*..
               5J                             e8*2007/46*0319*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 92       Skoda Fabia 3           195/40R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi) A93a)                               BF1) E59a)

                                                       195/45R17
                                                       A01) K49)

                                                       205/40R17

                                                       215/35R17
                                                       A01) A93) K04)

                                                       215/40R17
                                                       A01) K04) K49)
§22 46325*17




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               PJ                            e8*2018/858*00014*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 110      Skoda Fabia 4          195/45R17                          A01) bis A10)
                                                      A93)                               BF2) K04)

                                                       195/50R17
                                                       A93a) K03)

                                                       205/45R17
                                                       A93)

                                                       215/40R17
                                                       A93) K03)

                                                       215/45R17
                                                       A93a) K03)

                                                       225/45R17
                                                       G7Y) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NW                            e8*2007/46*0349*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 110      Skoda Kamiq            205/50R17                          A02) bis A10)
                                                      A93a)                              BF1)

                                                       205/55R17
                                                       A93a)

                                                       215/45R17
                                                       A01) A93) G01)

                                                       215/50R17

                                                       225/45R17
                                                       A93a)

                                                       225/50R17
                                                       A01) K03) K04)
§22 46325*17




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               1U                             e11*2007/46*0011*..
               1U                             e11*95/54*0066*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 132      Skoda Octavia           205/45R17                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                        BF1)
                               Allrad)                 205/50R17
                                                       A01) K33)

                                                       215/45R17

                                                       225/45R17
                                                       A01) K33)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NH                            e11*2007/46*0249*..
               NH                            e11*2007/46*0250*..
               NH                            e8*2007/46*0320*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 92       Skoda Rapid, Rapid     195/40R17                          A02) bis A10)
                               Spaceback              ER1)                               BF1)

                                                       195/45R17
                                                       A01) ER1) K49)

                                                       205/40R17

                                                       215/40R17
                                                       A01) K04) K28) K49)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NW                            e8*2007/46*0349*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 110      Skoda Scala            195/50R17                           A02) bis A10)
                                                      A93) ER1) N205)                     BF1)

                                                        195/55R17
                                                        ER1) N205)

                                                        205/50R17

                                                        215/45R17
                                                        A93)

                                                        225/45R17
                                                        A01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5J                            e11*2001/116*0291*..
§22 46325*17




               5J                            e11*2007/46*0013*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 77       Skoda Roomster Scout 195/40R17                             A02) bis A10)
                                                      ER1) T81)                           BF1)

                                                        205/40R17
                                                        A01) K42)

                                                        215/35R17
                                                        A01) K42) T83)

                                                        215/40R17
                                                        A01) G0W) K42) K43)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5J                              e11*2001/116*0291*..
               5J                              e11*2007/46*0013*..
               5J                              N083
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               47 bis 63       Skoda Roomster,          195/40R17                         A01) bis A10)
                               Skoda Praktik            ER1) T81)                         BF1) K04)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   205/40R17
                               175/.. )                 K42)

                                                        215/35R17
                                                        K03) K42) T83)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5J                              e11*2001/116*0291*..
               5J                              e11*2007/46*0013*..
               5J                              N083
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 77       Skoda Roomster,          195/40R17                         A01) bis A10)
                               Skoda Praktik            ER1) N205) T81)                   BF1) K04)
                               (Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   205/40R17
                               185/..)                  K42)

                                                        215/35R17
                                                        K03) K42) T83)

                                                        215/40R17
                                                        G0W) K03) K42) K43)


               Auflagen und Hinweise
§22 46325*17




               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                      werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                      Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
§22 46325*17




                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50397
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50397
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E59)   Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
                      • e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.

               E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                     • e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
                     • e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20
                     • e8*2007/46*0319*

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 920 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                    den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705


               G0W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/60R15 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G5F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
                    195/55R15, 205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               G7Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/40R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G9C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/45R16 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
§22 46325*17




                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K33)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten vorderen
                      Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
                      (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
                      anzuwenden .

               K42)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste
                      bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

               K43)   An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
                      kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46325 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000479-J0-104
               Anlage-Nr. :                9c
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  46R7705



               K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der
                        Radmitte sind zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50°
                        hinter der Radmitte umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 46325*17




               T83)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 974 kg bei LI 83 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 487 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 9c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 07.07.2023
						
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