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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-J0-015
Anlage-Nr. :                2c
Seite :                     1 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 BS5 80835
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            LK 112
Radausführungskennz.:                                     LK 112
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast: *)                                      720 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5246        140 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5246       120 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-J0-015
Anlage-Nr. :                2c
Seite :                     2 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NY                              e8*2007/46*0416*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
70              Skoda Enyaq, Enyaq        235/60R18                         A02) bis A10)
                Coupe                     A94)                              BF1) EF0)
                (Heck- und Allradantrieb,
                inklusive RS-Modelle)     245/55R18
                                          A01) A94) K03)

                                         245/60R18
                                         A01) A94a) ER1) K03)

                                         255/55R18
                                         A01) A94) K03) K04)

                                         265/55R18
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                             e8*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110      Skoda Karoq             215/50R18                           A01) bis A10)
                (Frontantrieb)          A93) GKF) M00)                      BF1) K01) K04)

                                         225/45R18
                                         A93)

                                         225/50R18
                                         A93a) GKG)

                                         235/45R18
                                         A93)

                                         245/45R18
                                         A93) GKD)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                              e8*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140     Skoda Karoq              215/45R18                          A01) bis A10)
                (Allradantrieb)          N225)                              A93) BF1) K01) K04)

                                         215/50R18
                                         M00) N225)

                                         225/45R18

                                         235/40R18

                                         235/45R18

                                         245/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-J0-015
Anlage-Nr. :                2c
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                            e8*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140     Skoda Karoq Scout      215/50R18                          A01) bis A10)
                (Allrad)               M00) N225)                         A93) BF1) K03) K04)

                                        235/45R18


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NU                             e8*2007/46*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Skoda Karoq Scout       225/45R18                         A01) bis A10)
                (Frontantrieb)          A93)                              BF1) K01) K04)

                                        225/50R18
                                        A93a) G01)

                                        235/45R18
                                        A93)

                                        245/45R18
                                        A93)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                             e8*2007/46*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 147      Skoda Kodiaq, Skoda     215/55R18                         A02) bis A10)
                Kodiaq Scout            A93) M00) N225)                   BF1) E27) ER2)

                                        215/55R18 M+S
                                        A93) M00)

                                        225/55R18
                                        A93) N235)

                                        225/55R18 M+S
                                        A93)

                                        235/50R18
                                        A93a)

                                        235/55R18

                                        245/50R18
                                        A01) K03) K04)

                                        255/50R18
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-J0-015
Anlage-Nr. :                2c
Seite :                     4 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NS                            e8*2007/46*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 180     Skoda Kodiaq RS        215/55R18 M+S                        A02) bis A10)
                                       A93) M00)                            BF1) ER2)

                                         225/55R18 M+S
                                         A93)

                                         235/50R18 M+S
                                         A93a)

                                         235/55R18 M+S

                                         245/50R18 M+S
                                         A01) K03) K04)

                                         255/50R18 M+S
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                               e11*2001/116*0230*..
1Z                               e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 118      Skoda Octavia             215/40R18                         A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,        K36) T89)                         BF2) E45) K01) K04)
                Allrad; Ausführungen
                mit kleinsten             225/40R18
                Serienreifen in 15Zoll)   K37)

                                         235/35R18
                                         K37) T90)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                               e11*2001/116*0230*..
1Z                               e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 147     Skoda Octavia             225/40R18                         A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                          BF2) E45) K01) K04) K37)
                Allrad; Ausführungen      235/35R18
                mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll
                oder 17Zoll)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1Z                             e11*2001/116*0230*..
1Z                             e11*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 118     Skoda Octavia Scout     225/40R18                           A01) bis A10)
                                                                            BF2) K01) K04) K37)
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Nr. :                       RA-000627-J0-015
Anlage-Nr. :                2c
Seite :                     5 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
5E                             e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia           205/45R18                           A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi, M00)                                  BF2) E57) E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-          215/40R18
                Hinterachse)            A01) K03)

                                         225/40R18
                                         A01) K01) K04) K50) K51)

                                         235/35R18
                                         A01) K01) K04) K51)

                                         245/35R18
                                         A01) K01) K04) K28) K51)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
5E                             e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169      Skoda Octavia           205/45R18                           A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi, M00) N215) T86)                       BF2) E58) E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerhinterachse ) 215/40R18
                                        A01) K03) N225)

                                         225/40R18
                                         A01) K01) K04) K50)

                                         235/35R18
                                         A01) K01) K04)

                                         245/35R18
                                         A01) K01) K04) K51)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                               e11*2007/46*0243*..
5E                               e11*2007/46*0244*..
5E                               e8*2007/46*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia             205/45R18                         A01) bis A10)
                (Facelift ab 2017,        M00)                              BF2) E57) E61a) K04) K28)
                Limousine und Kombi,                                        K51)
                Ausführungen mit          215/40R18
                Verbundlenker-
                Hinterachse)
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                               e11*2007/46*0243*..
5E                               e11*2007/46*0244*..
5E                               e8*2007/46*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180      Skoda Octavia             205/45R18                         A01) bis A10)
                (Facelift ab 2017,        M00) N215)                        BF2) E58) E61a) K04) K28)
                Limousine und Kombi,                                        K51)
                Ausführungen mit          205/45R18 M+S
                Mehrlenkerhinterachse) M00)

                                         215/40R18
                                         N225)

                                         215/40R18 M+S


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                             e11*2007/46*0243*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135      Skoda Octavia Scout     215/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                                                                            BF2) E61)
                                         215/45R18 M+S

                                         225/40R18

                                         225/45R18

                                         235/40R18
                                         A01) K03)

                                         245/35R18
                                         A01) K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NX                             e8*2007/46*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110      Skoda Octavia           215/45R18                           A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi,                                          BF1) E62) K04)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-
                Hinterachse)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-J0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NX                              e8*2007/46*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180     Skoda Octavia, Octavia 205/45R18                           A02) bis A10)
                RS                       A93a) M00) N215)                  A11) BF1) E62a)
                (Limousine, Kombi,
                Ausführungen mit         215/45R18
                Mehrlenker- Hinterachse) N225)

                                         225/45R18
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3U                             e11*98/14*0187*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 142      Skoda Superb 1          215/40R18                          A02) bis A10)
                (Limousine)             T89)                               BF2)

                                         225/35R18
                                         A01) K03) T87)

                                         225/40R18
                                         A01) K03) K40)

                                         235/35R18
                                         A01) K01) K40) T90)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                              e11*2001/116*0326*..
3T                              e11*2007/46*0014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 191      Skoda Superb 2           225/40R18                         A01) bis A10)
                (3T; Limousine, Kombi;                                     BF2) E60) K03) K04) K45)
                bis Modelljahr 2014)                                       K46)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-J0-015
Anlage-Nr. :                2c
Seite :                     8 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3T                              e11*2001/116*0326*..
3T                              e11*2007/46*0014*..
3T                              e8*2007/46*0317*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 206      Skoda Superb 3           215/45R18                         A02) bis A10)
                (3V; Limousine, Kombi; A93a)                               A11) BF1) E60a)
                ab Modelljahr 2015)
                                         225/45R18

                                         235/40R18
                                         A93a)

                                         235/45R18

                                         245/40R18
                                         A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-J0-015
Anlage-Nr. :                2c
Seite :                     9 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                            e11*2007/46*0010*..
5L                            e11*2007/46*0034*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 125      Skoda Yeti             205/45R18                                A02) bis A10)
                                       A93) M00) N215) T86)                     BF2)

                                        205/45R18 M+S
                                        A93) M00) T86)

                                        215/40R18
                                        T89)

                                        215/45R18
                                        G0U)

                                        225/40R18
                                        A01) K01) K04)

                                        225/45R18
                                        A01) G0U) K01) K04)

                                        235/40R18
                                        A01) G0U) K01) K04)

                                        235/45R18
                                        A01) G7K) K01) K04)

                                        245/35R18
                                        A01) K01) K02)

                                        245/40R18
                                        A01) G0U) K01) K02)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/45R18            225/40R18          A01) bis A10)
                                        A93) M00) N215)      K04)               BF2) V00)
                                        T86)
                                        205/45R18            235/40R18          A01) bis A10)
                                        A93) M00) N215)      K04)               BF2) V00)
                                        T86)
                                        225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                        K01)                 K02)               BF2) G0U) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-J0-015
Anlage-Nr. :                2c
Seite :                     10 / 14
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-J0-015
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A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5246
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5246
       Anzugsmoment: 120 Nm

E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21

E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
      • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
      • e8*2007/46*0318*

E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':

E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-J0-015
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Teiletyp :                  BS5 80835


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GKD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
     225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19 ausgerüstet oder min.
     einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GKF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
     215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GKG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
     225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-J0-015
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Teiletyp :                  BS5 80835


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K36)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende
       Blechlasche nach außen zu treiben oder zu kürzen.

K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
          nach außen zu treiben oder zu kürzen,
       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von
          ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
          Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
          abzutrennen und klebend zu befestigen.

K40)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Radmitte bis zur seitlichen
       Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
       abzutrennen, oder dieser Streifen vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K45)   An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
       mm vor der Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der
       Radhausausschnittkante) abzutrennen und am Blechradhaus klebend zu befestigen.

K46)   An Achse 2 sind die Radhauskanten im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm
       vor der Radmitte um ca. 5 mm aufzuweiten.

K50)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 48361 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000627-J0-015
Anlage-Nr. :                2c
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 80835



K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 2c mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ BS5 80835 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 19.09.2023