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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                19b
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    VTX 80837
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                               BORBET
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                              LK 112 K
                Radausführungskennz.:                                       LK 112 K
                Radgröße:                                                   8Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           48 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 51939*09




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            Ø66,45 / Ø57,1
                geprüfte Radlast: *)                                          670 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5241        120 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5241       140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                19b
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                               e11*2001/116*0230*..
               1Z                               e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 118      Skoda Octavia             205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,        T86)                              BF1) E45)
                               Allrad; Ausführungen
                               mit kleinsten
                                                         215/40R18
                               Serienreifen in 15Zoll)
                                                         T89)

                                                        225/40R18
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                               e11*2001/116*0230*..
               1Z                               e11*2007/46*0012*..
§22 51939*09




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               125 bis 147     Skoda Octavia             225/40R18                         A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                          BF1) E45) K03)
                               Allrad; Ausführungen
                               mit kleinsten
                               Serienreifen in 16Zoll
                               oder 17Zoll)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                             e11*2001/116*0230*..
               1Z                             e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               103 bis 118     Skoda Octavia Scout     225/40R18                           A02) bis A10)
                                                                                           BF1)
                                                        235/40R18
                                                        A01) K03)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                19b
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Skoda Octavia           205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, A93a)                               BF1) E57) E61)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenker-
                                                       205/45R18
                               Hinterachse)
                                                       M00)

                                                       215/40R18

                                                       225/40R18

                                                       235/35R18
§22 51939*09




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               5E                             e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 169      Skoda Octavia           205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi, A93a) N215) T86)                    BF1) E58) E61)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenkerhinterachse )
                                                       205/45R18
                                                       M00) N215) T86)

                                                       215/40R18
                                                       N225)

                                                       225/40R18

                                                       235/35R18
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                19b
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                               e11*2007/46*0243*..
               5E                               e11*2007/46*0244*..
               5E                               e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 110      Skoda Octavia             205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Facelift ab 2017,        A93a)                             BF1) E57) E61a)
                               Limousine und Kombi,
                               Ausführungen mit
                                                         205/45R18
                               Verbundlenker-
                               Hinterachse)              M00)

                                                        215/40R18

                                                        225/40R18
                                                        A01) K51)

                                                        235/35R18
§22 51939*09




                                                        A01) K04) K51)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                               e11*2007/46*0243*..
               5E                               e11*2007/46*0244*..
               5E                               e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 180      Skoda Octavia             205/40R18                         A02) bis A10)
                               (Facelift ab 2017,        A93a) N215) T86)                  BF1) E58) E61a)
                               Limousine und Kombi,
                               Ausführungen mit
                                                         205/40R18 M+S
                               Mehrlenkerhinterachse)
                                                         A93a) T86)

                                                        205/45R18
                                                        M00) N215)

                                                        205/45R18 M+S
                                                        M00)

                                                        215/40R18
                                                        N225)

                                                        215/40R18 M+S

                                                        225/40R18
                                                        A01) K51)

                                                        235/35R18
                                                        A01) K04) K51)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                19b
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                             e11*2007/46*0243*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 135      Skoda Octavia Scout     215/40R18 M+S                      A02) bis A10)
                                                                                          BF1) E61)
                                                        215/45R18 M+S

                                                        225/40R18


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                             e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110      Skoda Octavia           215/45R18                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,      A93a)                              BF2) E62)
                               Ausführungen mit
§22 51939*09




                               Verbundlenker-
                                                       225/45R18
                               Hinterachse)

                                                        235/40R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX                              e8*2007/46*0355*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 195     Skoda Octavia, Octavia 205/45R18                           A02) bis A10)
                               RS                       A93) M00) N215)                   A11) BF2) E62a)
                               (Limousine, Kombi,
                               Ausführungen mit
                                                        215/45R18
                               Mehrlenker- Hinterachse)
                                                        A93a) N225)

                                                        225/45R18

                                                        235/40R18

                                                        235/45R18


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3T                              e11*2001/116*0326*..
               3T                              e11*2007/46*0014*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 191      Skoda Superb 2           225/40R18                         A02) bis A10)
                               (3T; Limousine, Kombi;                                     BF1) E60)
                               bis Modelljahr 2014)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                19b
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5L                            e11*2007/46*0010*..
               5L                            e11*2007/46*0034*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 125      Skoda Yeti             205/45R18                                A02) bis A10)
                                                      A93) M00) N215) T86)                     BF1)

                                                       205/45R18 M+S
                                                       A93) M00) T86)

                                                       215/40R18
                                                       A93) T89)

                                                       215/45R18
                                                       G0U)
§22 51939*09




                                                       225/40R18
                                                       A93)

                                                       225/45R18
                                                       A01) G0U) K48)

                                                       235/40R18
                                                       G0U)

                                                       245/35R18

                                                       245/40R18
                                                       A01) G0U) K48)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       205/45R18            225/40R18          A02) bis A10)
                                                       A93) M00) N215)                         BF1) V00)
                                                       T86)
                                                       205/45R18            235/40R18          A02) bis A10)
                                                       A93) M00) N215)                         BF1) V00)
                                                       T86)
                                                       225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                                                            K48)               BF1) G0U) V00)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                19b
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 51939*09




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                19b
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837


               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).
§22 51939*09




               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

               E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

               E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Skoda Superb 2):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*31
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*21

               E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                      • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

               E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                     • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                     • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                     • e8*2007/46*0318*

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':

               E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
                     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                    225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                19b
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837



               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
                      warm in Richtung Vorderachse einzuformen.
§22 51939*09




               K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                        eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000934-J0-021
               Anlage-Nr. :                19b
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  VTX 80837



               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 19b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ VTX 80837 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
§22 51939*09




               Geschäftsstelle Essen, 17.04.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 51939*09




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
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