Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55329 nach §22 StVZO Nr. : RA-001393-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 1/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RF1.0905 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RF1.0905 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: RF1.0905.07 Radausführungskennz.: RF1.0905.07 Radgröße: 9Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 55329*01 Mittenlochdurchmesser: 82,05 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ZR 820 571 A8 geprüfte Radlast: *) 835 kg Reifenabrollumfang: 2275 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SKODA Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP50730 140 Nm Schaftlänge 26,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55329 nach §22 StVZO Nr. : RA-001393-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 2/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RF1.0905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NY e8*2007/46*0416*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 89 Skoda Elroq 235/45R20 A01) bis A10) K03) K04) N245) BF1) 235/50R20 K01) K04) M00) N245) 245/45R20 K03) K04) N255) 255/45R20 K01) K04) 265/40R20 K01) K04) §22 55329*01 265/45R20 K01) K04) 275/40R20 K01) K02) HL 265/45R20 K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R20 255/45R20 A01) bis A10) K01) M00) K04) BF1) 245/45R20 265/40R20 A01) bis A10) K03) K04) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NY e8*2007/46*0416*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 89 Skoda Enyaq, Enyaq 235/50R20 A01) bis A10) Coupe K02) M00) N245) BF1) K01) (Heck- und Allradantrieb) 245/45R20 K04) N255) 255/45R20 K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R20 255/45R20 A01) bis A10) K01) M00) K02) BF1) 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55329 nach §22 StVZO Nr. : RA-001393-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 3/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RF1.0905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NY e8*2007/46*0416*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Skoda Enyaq RS, 235/45R20 A01) bis A10) Enyaq Coupe RS K03) K04) N245) BF1) 235/50R20 K01) K02) M00) N245) 245/45R20 K01) K04) N255) 255/45R20 K01) K02) 265/40R20 K01) K02) §22 55329*01 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R20 265/40R20 A01) bis A10) K03) K02) BF1) V00) 235/50R20 255/45R20 A01) bis A10) K01) M00) K02) BF1) 245/45R20 265/40R20 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NS e8*2007/46*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 147 Skoda Kodiaq, Skoda 235/40R20 A01) bis A10) Kodiaq Scout BF1) E27) K01) K04) 235/45R20 G4M) 245/40R20 265/35R20 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55329 nach §22 StVZO Nr. : RA-001393-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 4/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RF1.0905 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NS e8*2007/46*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 176 bis 180 Skoda Kodiaq RS 235/40R20 A01) bis A10) BF1) K01) K04) 235/45R20 245/40R20 265/35R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e8*2018/858*00107*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 195 Skoda Kodiaq 235/45R20 A01) bis A10) K04) BF1) K01) §22 55329*01 245/40R20 K04) 255/40R20 K04) 275/35R20 K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55329 nach §22 StVZO Nr. : RA-001393-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 5/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RF1.0905 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei §22 55329*01 Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Zubehörkit: ZP50730 Anzugsmoment: 140 Nm E27) Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20, 235/50R19, 235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55329 nach §22 StVZO Nr. : RA-001393-B0-104 Anlage-Nr. : 1c Seite : 6/6 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RF1.0905 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. §22 55329*01 Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 1c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ RF1.0905 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 09.05.2025