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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55329 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001393-B0-104
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RF1.0905


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   RF1.0905
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           RF1.0905.07
               Radausführungskennz.:                                    RF1.0905.07
               Radgröße:                                                  9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          25 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 55329*01




               Mittenlochdurchmesser:                                    82,05 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           ZR 820 571 A8
               geprüfte Radlast: *)                                        835 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2275 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                           ZP50730     140 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55329 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001393-B0-104
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RF1.0905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NY                            e8*2007/46*0416*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 89       Skoda Elroq            235/45R20                                 A01) bis A10)
                                                      K03) K04) N245)                           BF1)

                                                        235/50R20
                                                        K01) K04) M00) N245)

                                                        245/45R20
                                                        K03) K04) N255)

                                                        255/45R20
                                                        K01) K04)

                                                        265/40R20
                                                        K01) K04)
§22 55329*01




                                                        265/45R20
                                                        K01) K04)

                                                        275/40R20
                                                        K01) K02)

                                                        HL 265/45R20
                                                        K01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        235/50R20           255/45R20           A01) bis A10)
                                                        K01) M00)           K04)                BF1)
                                                        245/45R20           265/40R20           A01) bis A10)
                                                        K03)                K04)                BF1) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NY                              e8*2007/46*0416*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 89       Skoda Enyaq, Enyaq        235/50R20                              A01) bis A10)
                               Coupe                     K02) M00) N245)                        BF1) K01)
                               (Heck- und Allradantrieb)
                                                         245/45R20
                                                         K04) N255)

                                                        255/45R20
                                                        K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne               hinten
                                                        235/50R20           255/45R20           A01) bis A10)
                                                        K01) M00)           K02)                BF1)
                                                        245/45R20           275/40R20           A01) bis A10)
                                                        K01)                K02)                BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55329 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001393-B0-104
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RF1.0905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NY                            e8*2007/46*0416*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77              Skoda Enyaq RS,        235/45R20                                A01) bis A10)
                               Enyaq Coupe RS         K03) K04) N245)                          BF1)

                                                      235/50R20
                                                      K01) K02) M00) N245)

                                                      245/45R20
                                                      K01) K04) N255)

                                                      255/45R20
                                                      K01) K02)

                                                      265/40R20
                                                      K01) K02)
§22 55329*01




                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne               hinten
                                                       235/45R20           265/40R20           A01) bis A10)
                                                       K03)                K02)                BF1) V00)
                                                       235/50R20           255/45R20           A01) bis A10)
                                                       K01) M00)           K02)                BF1)
                                                       245/45R20           265/40R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1) V00)
                                                       245/45R20           275/40R20           A01) bis A10)
                                                       K01)                K02)                BF1) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                            e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 147      Skoda Kodiaq, Skoda    235/40R20                                A01) bis A10)
                               Kodiaq Scout                                                    BF1) E27) K01) K04)
                                                      235/45R20
                                                      G4M)

                                                      245/40R20

                                                      265/35R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55329 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001393-B0-104
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RF1.0905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NS                            e8*2007/46*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               176 bis 180     Skoda Kodiaq RS        235/40R20                           A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K04)
                                                      235/45R20

                                                      245/40R20

                                                      265/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               PS                            e8*2018/858*00107*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 195     Skoda Kodiaq           235/45R20                           A01) bis A10)
                                                      K04)                                BF1) K01)
§22 55329*01




                                                      245/40R20
                                                      K04)

                                                      255/40R20
                                                      K04)

                                                      275/35R20
                                                      K02)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                      so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55329 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001393-B0-104
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RF1.0905


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 55329*01




                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50730
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E27)   Nicht zulässig an Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G4M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20, 235/50R19,
                    235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55329 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001393-B0-104
               Anlage-Nr. :                1c
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RF1.0905



               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
§22 55329*01




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                      Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
                      ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                      Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
                      eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 1c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ RF1.0905 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.05.2025