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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3b
                Seite :                     1 / 12
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    NEV2 1985
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                         Hinterachse **)
                 Radausführung:                                          NEV2851942140
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET42 CB57.1
                 Radgröße:                                                   8½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            42 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      57,10 mm
§22 100584*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          885 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse zulässig.
                Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp NEV2 198,
                NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen
                und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr.
                100585*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                    140 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                    120 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3b
                Seite :                     2 / 12
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                               e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                70 bis 89        Skoda Elroq              235/50R19        235/50R19                     A02) bis A10)
                                 (Heckantrieb, nicht RS)                   N245)                         BF1)
                                                          235/55R19        235/55R19                     A02) bis A10)
                                                                           A94a) N245)                   BF1)
                                                          245/50R19        245/50R19                     A02) bis A10)
                                                                           N255)                         BF1)
                                                          255/50R19        255/50R19                     A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                                                            235/55R19             255/50R19              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                                                            245/50R19             265/45R19              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
§22 100584*00




                                                            255/50R19             275/45R19              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                              e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx19H2,          8½Jx19H2,
                                                         ET45              ET42
                77               Skoda Elroq RS          235/50R19 M+S     235/50R19 M+S                 A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                                                            235/55R19 M+S         235/55R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                  A94a)                  BF1)
                                                            245/50R19 M+S         245/50R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                                                            255/50R19 M+S         255/50R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3b
                Seite :                     3 / 12
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                                 e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                                            8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                            ET45             ET42
                70 bis 89        Skoda Enyaq, Enyaq         235/55R19        235/55R19                   A02) bis A10)
                                 Coupe                                       A94) N245)                  BF1)
                                 (Heck- und                 245/50R19        245/50R19                   A02) bis A10)
                                 Allradantrieb, nicht RS)                    A94) N255)                  BF1)
                                                            255/50R19        255/50R19                   A02) bis A10)
                                                                             A94)                        BF1)
                                                            235/55R19        255/50R19                   A02) bis A10)
                                                                             A94)                        BF1)
                                                            255/50R19        275/45R19                   A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
§22 100584*00




                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                             e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx19H2,           8½Jx19H2,
                                                        ET45               ET42
                77               Skoda Enyaq RS,        235/55R19 M+S      235/55R19 M+S                 A02) bis A10)
                                 Enyaq Coupe RS                            A94) W245)                    BF1)
                                                        245/50R19 M+S      245/50R19 M+S                 A02) bis A10)
                                                                           A94) W255)                    BF1)
                                                        255/50R19 M+S      255/50R19 M+S                 A02) bis A10)
                                                                           A94)                          BF1)
                                                        235/55R19 M+S      255/50R19 M+S                 A02) bis A10)
                                                                           A94)                          BF1)
                                                        245/50R19 M+S      265/45R19 M+S                 A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
                                                            255/50R19 M+S         275/45R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                         BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3b
                Seite :                     4 / 12
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                NU                              e8*2007/46*0272*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx19H2,          8½Jx19H2,
                                                         ET45              ET42
                81 bis 110       Skoda Karoq             225/40R19         225/40R19                     A01) bis A10)
                                 (Frontantrieb)                            K04)                          BF2) E25)
                                                         225/45R19         225/45R19                     A01) bis A10)
                                                                           K04)                          BF2) E25) GKH)
                                                         235/40R19         235/40R19                     A01) bis A10)
                                                                           K04)                          BF2) E25) GKF)
                                                         245/35R19         245/35R19                     A01) bis A10)
                                                                           K04)                          BF2) E25)
                                                         245/40R19         245/40R19                     A01) bis A10)
                                                                           K04)                          BF2) E25) GKE)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
§22 100584*00




                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                NU                               e8*2007/46*0272*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                110 bis 140      Skoda Karoq              225/40R19        225/40R19                     A02) bis A10)
                                 (Allradantrieb)                                                         BF2) E22)
                                                          225/45R19        225/45R19                     A02) bis A10)
                                                                                                         BF2) E22) GKH)
                                                            235/35R19             235/35R19              A01) bis A10)
                                                                                  K04)                   BF2) E22)
                                                            235/40R19             235/40R19              A01) bis A10)
                                                                                  K04)                   BF2) E22)
                                                            245/35R19             245/35R19              A01) bis A10)
                                                                                  K04)                   BF2) E22)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3b
                Seite :                     5 / 12
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                NS                              e8*2007/46*0249*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx19H2,          8½Jx19H2,
                                                         ET45              ET42
                82 bis 147       Skoda Kodiaq, Skoda     235/45R19         235/45R19                     A02) bis A10)
                                 Kodiaq Scout                                                            BF2) E27)
                                                         245/45R19         245/45R19                     A02) bis A10)
                                                                                                         BF2) E27)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                NS                             e8*2007/46*0249*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
§22 100584*00




                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx19H2,           8½Jx19H2,
                                                        ET45               ET42
                176 bis 180      Skoda Kodiaq RS        235/45R19          235/45R19                     A02) bis A10)
                                                                                                         BF2) E27)
                                                            245/45R19             245/45R19              A02) bis A10)
                                                                                                         BF2) E27)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                              e11*2007/46*0243*..
                5E                              e11*2007/46*0244*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx19H2,          8½Jx19H2,
                                                         ET45              ET42
                63 bis 110       Skoda Octavia           215/35R19         215/35R19                     A02) bis A10)
                                 (Limousine und Kombi,                     T85)                          BF3) E57) E61)
                                 Ausführungen mit        225/35R19         225/35R19                     A02) bis A10)
                                 Verbundlenker-                                                          BF3) E57) E61)
                                 Hinterachse)            245/30R19         245/30R19                     A01) bis A10)
                                                                                  K04) K51)              BF3) E57) E61)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3b
                Seite :                     6 / 12
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                              e11*2007/46*0243*..
                5E                              e11*2007/46*0244*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx19H2,          8½Jx19H2,
                                                         ET45              ET42
                77 bis 169       Skoda Octavia           215/35R19         215/35R19                     A02) bis A10)
                                 (Limousine und Kombi,                                                   BF3) E58) E61) N225) T85)
                                 Ausführungen mit        225/35R19         225/35R19                     A02) bis A10)
                                 Mehrlenkerhinterachse )                   T88)                          BF3) E58) E61)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                                e11*2007/46*0243*..
§22 100584*00




                5E                                e11*2007/46*0244*..
                5E                                e8*2007/46*0318*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                           8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                           ET45             ET42
                63 bis 110       Skoda Octavia             215/35R19        215/35R19                    A01) bis A10)
                                 (Facelift ab 2017,                         K04) K28) K51)               BF3) E57) E61a)
                                 Limousine und Kombi,
                                 Ausführungen mit          225/35R19        225/35R19                    A01) bis A10)
                                 Verbundlenker-                             K04) K28) K51)               BF3) E57) E61a)
                                 Hinterachse)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                                e11*2007/46*0243*..
                5E                                e11*2007/46*0244*..
                5E                                e8*2007/46*0318*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                           8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                           ET45             ET42
                81 bis 180       Skoda Octavia             215/35R19        215/35R19                    A01) bis A10)
                                 (Facelift ab 2017,                         K04) K28) K51)               BF3) E58) E61a) N225) T85)
                                 Limousine und Kombi,      215/35R19 M+S    215/35R19 M+S                A01) bis A10)
                                 Ausführungen mit                           K04) K28) K51)               BF3) E58) E61a) T85)
                                 Mehrlenker-Hinterachse)
                                                           225/35R19        225/35R19                    A01) bis A10)
                                                                            K04) K28) K51) T88)          BF3) E58) E61a)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3b
                Seite :                     7 / 12
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                              e11*2007/46*0243*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx19H2,          8½Jx19H2,
                                                         ET45              ET42
                81 bis 135       Skoda Octavia Scout     225/35R19         225/35R19                     A02) bis A10)
                                                                                                         BF3) E61)
                                                            245/30R19             245/30R19              A02) bis A10)
                                                                                                         BF3) E61)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                3T                               e11*2001/116*0326*..
                3T                               e11*2007/46*0014*..
                3T                               e8*2007/46*0317*..
§22 100584*00




                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                88 bis 206       Skoda Superb 3           225/40R19        225/40R19                     A02) bis A10)
                                 (3V; Limousine, Kombi;                                                  A11) BF2) E60a)
                                 ab Modelljahr 2015)      235/35R19        235/35R19                     A02) bis A10)
                                                                           T91)                          A11) BF2) E60a)
                                                          235/40R19        235/40R19                     A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E60a)
                                                            245/35R19             245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                         A11) BF2) E60a)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3b
                Seite :                     8 / 12
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5L                             e11*2007/46*0010*..
                5L                             e11*2007/46*0034*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx19H2,           8½Jx19H2,
                                                        ET45               ET42
                77 bis 125       Skoda Yeti             215/35R19          215/35R19                     A02) bis A10)
                                                                                                         BF3) T85)
                                                            225/35R19             225/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                         BF3) T88)
                                                            225/40R19             225/40R19              A01) bis A10)
                                                                                  K48)                   BF3) G0U)
                                                            235/35R19             235/35R19              A02) bis A10)
                                                                                  T91)                   BF3) G0U)
                                                            245/30R19             245/30R19              A01) bis A10)
                                                                                  K04)                   BF3) T89)
                                                            245/35R19             245/35R19              A01) bis A10)
§22 100584*00




                                                                                  K04) K48)              BF3) G0U)
                                                            225/35R19             255/30R19              A01) bis A10)
                                                                                  K02) T91)              BF3) V00)
                                                            225/40R19             255/35R19              A01) bis A10)
                                                                                  K02) K48)              BF3) G0U) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851942140 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 198, NEV2801945140 (KBA-Nr. 100585*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                        nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                        genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                        Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3b
                Seite :                     9 / 12
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
§22 100584*00




                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                       27 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3b
                Seite :                     10 / 12
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985



                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                E22)   Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb

                E25)   Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

                E27)   Nicht zulässig für 'Einsatz- oder Polizeifahrzeugen.

                E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

                E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".
§22 100584*00




                E60a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Skoda Superb 3):
                      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0326*32
                      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0014*22
                      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e8*2007/46*0317*00

                E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

                E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                      • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                      • e8*2007/46*0318*

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GKE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
                     225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer
                     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3b
                Seite :                     11 / 12
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                GKF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
                     215/55R17, 225/45R19, 225/50R18, 225/55R17, 225/60R16, 235/40R19, 245/40R19
                     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GKH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
                     225/50R18, 225/55R17, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100584*00




                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
                       warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




                K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3b
                Seite :                     12 / 12
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 100584*00




                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage BC3b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ NEV2 1985 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
						
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