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							                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8c
                Seite :                       1/6
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                         NEV1 1975
                Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  GMP GROUP
                Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                         NEV1751950140
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET50 CB57.1
                 Radgröße:                                                  7½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                 Lochzahl:                                                      5
                 Mittenlochdurchmesser:                                     57,10 mm
§22 100583*00




                 Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                         750 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:      SKODA

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                        moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            120 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                              140 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                             e11*2007/46*0243*..
                5E                             e11*2007/46*0244*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                63 bis 110      Skoda Octavia          215/35R19                               A02) bis A10)
                                (Limousine und Kombi, T85)                                     BF1) E57) E61)
                                Ausführungen mit
                                Verbundlenker-
                                                       225/35R19
                                Hinterachse)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8c
                Seite :                       2/6
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975



                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                             e11*2007/46*0243*..
                5E                             e11*2007/46*0244*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 169      Skoda Octavia           215/35R19                          A02) bis A10)
                                (Limousine und Kombi, N225) T85)                           BF1) E58) E61)
                                Ausführungen mit
                                Mehrlenkerhinterachse )
                                                        225/35R19
                                                        T88)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                              e11*2007/46*0243*..
                5E                              e11*2007/46*0244*..
                5E                              e8*2007/46*0318*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
§22 100583*00




                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                63 bis 110      Skoda Octavia            215/35R19                         A02) bis A10)
                                (Facelift ab 2017,       T85)                              BF1) E57) E61a)
                                Limousine und Kombi,
                                Ausführungen mit
                                                         225/35R19
                                Verbundlenker-
                                Hinterachse)




                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                              e11*2007/46*0243*..
                5E                              e11*2007/46*0244*..
                5E                              e8*2007/46*0318*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 180      Skoda Octavia            215/35R19                         A02) bis A10)
                                (Facelift ab 2017,       N225) T85)                        BF1) E58) E61a)
                                Limousine und Kombi,
                                Ausführungen mit
                                                         215/35R19 M+S
                                Mehrlenker-Hinterachse)
                                                         T85)

                                                        225/35R19
                                                        T88)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                            e11*2007/46*0243*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 135      Skoda Octavia Scout   225/35R19                            A02) bis A10)
                                                                                           BF1) E61)
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8c
                Seite :                       3/6
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                NX                             e8*2007/46*0355*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 110      Skoda Octavia           225/35R19                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,      A93a)                             BF2) E62)
                                Ausführungen mit
                                Verbundlenker-
                                                        225/40R19
                                Hinterachse)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                NX                             e8*2007/46*0355*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 195     Skoda Octavia,          205/45R19                         A02) bis A10)
                                Octavia RS              N215)                             A11) BF2) E62a)
                                (Limousine, Kombi,
                                Ausführungen mit
                                                        225/35R19
§22 100583*00




                                Mehrlenker-Hinterachse)
                                                        A93a) T88)

                                                        225/40R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                5L                            e11*2007/46*0010*..
                5L                            e11*2007/46*0034*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 125      Skoda Yeti            215/35R19                           A02) bis A10)
                                                      A93) T85)                           BF1)

                                                        225/35R19
                                                        A93) T88)

                                                        225/40R19
                                                        A01) G0U) K48)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
                       zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8c
                Seite :                       4/6
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.
§22 100583*00




                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                       erlaubt wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8c
                Seite :                       5/6
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975



                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

                E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".

                E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

                E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
§22 100583*00




                      • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                      • e8*2007/46*0318*

                E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
                       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':

                E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
                      Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/50R17
                     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der   Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
                Nr. :                         RT-000058-00-0-509
                Anlage-Nr. :                  8c
                Seite :                       6/6
                Auftraggeber :                G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                    NEV1 1975


                K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm warm
                       in Richtung Vorderachse einzuformen.
§22 100583*00




                N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 8c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ NEV1 1975 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 23.07.2025
						
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