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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                5d
                Seite :                     1 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     NEV2 198
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                          NEV2801946162
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET46 CB66.6
                 Radgröße:                                                   8Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           46 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 100585*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              66,6-57,1-A
                 geprüfte Radlast: *)                                          825 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                              120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                120 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                140 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                5d
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                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                              e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 89       Skoda Elroq              235/50R19                               A02) bis A10)
                                (Heckantrieb, nicht RS) N245)                                    BF1)

                                                         235/55R19
                                                         N245)

                                                         245/50R19
                                                         N255)

                                                         255/50R19

                                                         HL 235/50R19
                                                         N245)
§22 100585*00




                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         235/55R19            255/50R19          A02) bis A10)
                                                                                                 BF1)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                             e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77              Skoda Elroq RS          235/50R19 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                                 BF1)
                                                         235/55R19 M+S

                                                         245/50R19 M+S

                                                         255/50R19 M+S

                                                         HL 235/50R19 M+S
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                5d
                Seite :                     3 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                                e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 89       Skoda Enyaq, Enyaq         235/55R19                              A02) bis A10)
                                Coupe                      A94) N245)                             BF1)
                                (Heck- und
                                Allradantrieb, nicht RS)
                                                           245/50R19
                                                           A94) N255)

                                                         255/50R19
                                                         A94a)

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          235/55R19            255/50R19          A02) bis A10)
                                                                               A94a)              BF1)
§22 100585*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                            e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77              Skoda Enyaq RS,        235/55R19 M+S                              A02) bis A10)
                                Enyaq Coupe RS         A94) W245)                                 BF1)

                                                         245/50R19 M+S
                                                         A94) W255)

                                                         255/50R19 M+S
                                                         A94a)

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          235/55R19 M+S        255/50R19 M+S      A02) bis A10)
                                                                               A94a)              BF1)

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                1Z                               e11*2001/116*0230*..
                1Z                               e11*2007/46*0012*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 118      Skoda Octavia             225/35R19                               A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,                                                BF2) E45) K01) T88)
                                Allrad; Ausführungen
                                mit kleinsten
                                Serienreifen in 15Zoll)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                5d
                Seite :                     4 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                1Z                               e11*2001/116*0230*..
                1Z                               e11*2007/46*0012*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                125 bis 147     Skoda Octavia             225/35R19                         A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,                                          BF2) E45) K01) T88)
                                Allrad; Ausführungen
                                mit kleinsten
                                Serienreifen in 16Zoll
                                oder 17Zoll)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                1Z                             e11*2001/116*0230*..
                1Z                             e11*2007/46*0012*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                103 bis 118     Skoda Octavia Scout     235/35R19                           A01) bis A10)
§22 100585*00




                                                                                            BF2) K03) K37)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                             e11*2007/46*0243*..
                5E                             e11*2007/46*0244*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                63 bis 110      Skoda Octavia           215/35R19                           A02) bis A10)
                                (Limousine und Kombi, T85)                                  BF2) E57) E61)
                                Ausführungen mit
                                Verbundlenker-
                                                        225/30R19
                                Hinterachse)
                                                        A93a) T84)

                                                         225/35R19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                             e11*2007/46*0243*..
                5E                             e11*2007/46*0244*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 169      Skoda Octavia           215/35R19                           A02) bis A10)
                                (Limousine und Kombi, N225) T85)                            BF2) E58) E61)
                                Ausführungen mit
                                Mehrlenkerhinterachse )
                                                        225/30R19
                                                        A93a) T84)

                                                         225/35R19
                                                         T88)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                5d
                Seite :                     5 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                               e11*2007/46*0243*..
                5E                               e11*2007/46*0244*..
                5E                               e8*2007/46*0318*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                63 bis 110      Skoda Octavia             215/35R19                         A02) bis A10)
                                (Facelift ab 2017,        T85)                              BF2) E57) E61a)
                                Limousine und Kombi,
                                Ausführungen mit
                                                          225/30R19
                                Verbundlenker-
                                Hinterachse)              A01) A93a) K04) T84)

                                                         225/35R19
                                                         A01) K04) K51)


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                               e11*2007/46*0243*..
§22 100585*00




                5E                               e11*2007/46*0244*..
                5E                               e8*2007/46*0318*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 180      Skoda Octavia             215/35R19                         A02) bis A10)
                                (Facelift ab 2017,        N225) T85)                        BF2) E58) E61a)
                                Limousine und Kombi,
                                Ausführungen mit
                                                          215/35R19 M+S
                                Mehrlenker-Hinterachse)
                                                          T85)

                                                         225/30R19
                                                         A01) A93a) K04) T84)

                                                         225/35R19
                                                         A01) K04) K51) T88)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5E                             e11*2007/46*0243*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 135      Skoda Octavia Scout     225/35R19                           A02) bis A10)
                                                                                            BF2) E61)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                5d
                Seite :                     6 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                NX                             e8*2007/46*0355*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 110      Skoda Octavia           225/35R19                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi,      A93)                              BF3) E62)
                                Ausführungen mit
                                Verbundlenker-
                                                        225/40R19
                                Hinterachse)

                                                        235/35R19

                                                        245/35R19
                                                        A01) K04)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                NX                             e8*2007/46*0355*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 100585*00




                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 195     Skoda Octavia, Octavia 225/35R19                          A02) bis A10)
                                RS                      A93) T88)                         A11) BF3) E62a)
                                (Limousine, Kombi,
                                Ausführungen mit
                                                        225/40R19
                                Mehrlenker-Hinterachse)

                                                        235/35R19

                                                        245/35R19


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                NZ                             e8*2018/858*00106*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 195     Skoda Superb 4          215/40R19                         A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)      A93) T90)                         A11) BF3)

                                                        215/45R19

                                                        225/40R19

                                                        235/40R19

                                                        245/35R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                5d
                Seite :                     7 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                5L                            e11*2007/46*0010*..
                5L                            e11*2007/46*0034*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77 bis 125      Skoda Yeti             215/35R19                         A02) bis A10)
                                                       A93) T85)                         BF2)

                                                        225/35R19
                                                        A93) T88)

                                                        225/40R19
                                                        A01) G0U) K48)

                                                        235/35R19
                                                        G0U) T91)

                                                        245/30R19
§22 100585*00




                                                        T89)

                                                        245/35R19
                                                        A01) G0U) K48)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                5d
                Seite :                     8 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 100585*00




                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                5d
                Seite :                     9 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E45)   Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

                E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel „VL“.

                E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel "ML".
§22 100585*00




                E61)   Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                       • e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                       • e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

                E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                      • e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                      • e8*2007/46*0318*

                E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
                       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':

                E62a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G0U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
                     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                5d
                Seite :                     10 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K37)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist
                          nach außen zu treiben oder zu kürzen,
§22 100585*00




                       • die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von
                          ca. 100 mm nach unten zu kürzen,
                       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                          Radmitte, ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                          abzutrennen und klebend zu befestigen.

                K48)   An Achse 2 ist der im Bereich des Schwellers befindliche Kunststoffspritzschutz um 10 mm
                       warm in Richtung Vorderachse einzuformen.




                K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
                         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                5d
                Seite :                     11 / 11
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 100585*00




                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 5d mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ NEV2 198 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
						
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