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							                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 30 SKODA                                                     Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 12.11.2025
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                                Fahrzeughersteller              SKODA




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                OBIS8FL45K571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      715      2105    09/25
                OBIS8SL45K571           PCD112 ET45            Ø70.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff      715      2105    09/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100327*00




                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJAE


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : NX; 1Z; 3T; 5E
                                                             140 Nm für Typ : NU
                 Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 NU           e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 225/50R17 94               11A; 24J; 248            inkl. SCOUT;
                                                          225/55R17 97               11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          245/45R17 95               11A; 24J; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74P; 76S; 77E

                 Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 1Z           e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91           52J; 65H                 Nur Octavia Scout;
                               e11*2007/46*0012*..
                                                                 205/55R17 91        52J; 56G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 215/50R17 91        11A; 22M; 22P; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     52J; 56G                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                 225/45R17 91        52J                      74P; 77E
                                                                 225/50R17 94        11A; 22M; 22P; 24J;
                                                                                     24M
                                                                 235/45R17 94        11A; 22M; 22P; 24J




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 30 SKODA                                                 Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                1Z           e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W        11A; 22P; 24J; 5FM;     Limousine;
                              e11*2007/46*0012*..                                51J; 65H                Frontantrieb;
                                                             215/45R17 91        11A; 22P; 24J; 51J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    55 - 147 225/45R17 91        11A; 22P; 24J           12A; 51A; 573; 71C;
                                                             235/40R17 90        11A; 22P; 24J; 24M;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                 684                     74A; 74P; 77E; FKA
                                                               235/45R17 93      11A; 22P; 24J; 24M
                                                               245/40R17 91      11A; 22Q; 24M; 57F;
                                                                                 681; 687
                1Z            e11*2001/116*0230*.., 55 - 118   205/50R17 89W     11A; 22M; 22P; 24J;     nicht Octavia Scout;
                              e11*2007/46*0012*..                                5FM; 51J; 65H           Kombi; Allradantrieb;
                                                               215/45R17 91      11A; 22M; 22P; 24J;     Frontantrieb;
                                                                                 51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    55 - 125 235/40R17 90W       11A; 22M; 22P; 24J;     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                 24M; 5GA; 684           71K; 721; 725; 73C;
                                                    55 - 147 205/50R17 93        11A; 22M; 22P; 24J;     74A; 74P; 77E; FKA
                                                             M+S                 5FM; 51J; 52J; 65H
                                                             225/45R17 91        11A; 22M; 22P; 24J
                                                             235/45R17 93        11A; 22M; 22P; 24J;
                                                                                 24M
                                                               245/40R17 91      11A; 22L; 22Q; 24M;
§22 100327*00




                                                                                 57F; 681; 687
                5E            e11*2007/46*0243*.., 63 - 180    215/45R17 91                              ab
                              e11*2007/46*0244*..,             225/45R17 91      11A; 27I                e11*2007/46*0243*01;
                              e8*2007/46*0318*..                                                         ab
                                                                                                         e11*2007/46*0244*01;
                                                                                                         nicht Octavia Scout;
                                                                                                         Kombi; Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                NX           e8*2007/46*0355*.. 81 - 150 235/45R17 94  11A; 26P                          inkl. Octavia Scout;
                                                81 - 195 235/45R17 M+S 11A; 26P; 52J                     inkl. Octavia RS;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76S; 77E




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 30 SKODA                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 3 von 11
                Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                3T           e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y         11A; 245; 51J; 65H      bis
                              e11*2007/46*0014*..
                                                               225/45R17 94       11A; 245                e11*2001/116*0326*31;
                                                                                                          Kombi; Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 7HB;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                          77E
                3T            e11*2001/116*0326*.., 77 - 191   225/45R17 94       11A; 24J; 24M           bis
                              e11*2007/46*0014*..
                                                               235/40R17 94       11A; 24J; 24M           e11*2001/116*0326*31;
                                                               235/45R17 94       11A; 24J; 24M           Stufenheck;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 7HB;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 76S;
                                                                                                          77E
§22 100327*00




                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 30 SKODA                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 100327*00




                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmit te herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 30 SKODA                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2025
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                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 100327*00




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1160kg.
                5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugaus führungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1200kg.
                65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                     mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          215/45R17
                                     Hinterachse:                          245/40R17
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Ant riebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 30 SKODA                                                  Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 12.11.2025
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                                    Vorderachse:                          215/45R17
                                    Hinterachse:                          235/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R17
                                    Hinterachse:                          245/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§22 100327*00




                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die seri enmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                7HB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e11*2001/116*0326*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 30 SKODA                                                 Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                     sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                     Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
§22 100327*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 30 SKODA                                                 Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SKODA
                       Fahrzeugtyp:     5E
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0244*..
                       Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 220              y = 275                  VA
                             26P                     x = 170              y = 225                  VA
                             27B                     x = 170              y = 250                  HA
                             27I                     x = 120              y = 200                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100327*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 170        y = 250            30                HA
                             26J                  x = 220        y = 275            30                VA
                             26N                  x = 220        y = 275            30                VA
                             27H                  x = 170        y = 250            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 30 SKODA                                                 Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
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                                                                                                                   Seite: 9 von 11

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SKODA
                       Fahrzeugtyp:     5E
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0243*..
                       Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

                       Variante(n):     ab e11*2007/46*0243*01, Frontantrieb, Limousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 220              y = 275                  VA
                             26P                     x = 170              y = 225                  VA
                             27B                     x = 170              y = 250                  HA
                             27I                     x = 120              y = 200                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100327*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 170        y = 250            30                HA
                             26J                  x = 220        y = 275            30                VA
                             26N                  x = 220        y = 275            30                VA
                             27H                  x = 170        y = 250            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 30 SKODA                                                 Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SKODA
                       Fahrzeugtyp:     5E
                       Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0318*..
                       Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 220              y = 275                  VA
                             26P                     x = 170              y = 225                  VA
                             27B                     x = 170              y = 250                  HA
                             27I                     x = 120              y = 200                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100327*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 170        y = 250            30                HA
                             26J                  x = 220        y = 275            30                VA
                             26N                  x = 220        y = 275            30                VA
                             27H                  x = 170        y = 250            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0009-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100327
                ANLAGE: 30 SKODA                                                 Radtyp: OBIS
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 12.11.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      SKODA
                       Fahrzeugtyp:     NX
                       Genehm.Nr.:      e8*2007/46*0355*..
                       Handelsbez.:     SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 240                  VA
                             26P                     x = 250              y = 190                  VA
                             27B                     x = 280              y = 270                  HA
                             27I                     x = 230              y = 220                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100327*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  y = 280        y = 270            10                HA
                             26J                  x = 300        y = 240            20                VA
                             26N                  x = 300        y = 240             8                VA
                             27H                  y = 280        y = 270             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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