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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB1a
                Seite :                     1/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     C36 9521
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                  CMS
                 Montageposition:                                         Hinterachse **)
                 Radausführung:                                           C36 9521 45 50
                 Radausführungskennz.:                                     CMS 1599/03
                 Radgröße:                                                   9½Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,60 mm
§22 100244*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                         Z19D Ø72,6-Ø57,1
                 geprüfte Radlast: *)                                          955 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2450 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
                hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50
                (KBA-Nr. 100243*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
                dem separaten Gutachten für den Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) zu
                entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    Z 63        140 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB1a
                Seite :                     2/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                               e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx21H2,        9½Jx21H2,
                                                          ET30             ET45
                70 bis 89        Skoda Elroq              245/40R21        245/40R21                        A01) bis A10)
                                 (Heckantrieb, nicht RS)                   N255)                            BF1)
                                                          255/40R21        255/40R21                        A01) bis A10)
                                                                                                            BF1)
                                                             HL 255/40R21            HL 255/40R21           A01) bis A10)
                                                                                                            BF1)
                                                             235/45R21               255/40R21              A02) bis A10)
                                                                                                            BF1)
                                                             235/45R21               HL 255/40R21           A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
                                                             HL 235/45R21            255/40R21              A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
§22 100244*00




                                                             HL 235/45R21            HL 255/40R21           A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                              e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx21H2,         9½Jx21H2,
                                                         ET30              ET45
                77               Skoda Elroq RS          255/40R21         255/40R21                        A01) bis A10)
                                                                                                            BF1)
                                                             HL 255/40R21            HL 255/40R21           A01) bis A10)
                                                                                                            BF1)
                                                             235/45R21               255/40R21              A02) bis A10)
                                                                                                            BF1)
                                                             235/45R21               HL 255/40R21           A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
                                                             HL 235/45R21            255/40R21              A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
                                                             HL 235/45R21            HL 255/40R21           A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB1a
                Seite :                     3/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                NY                             e8*2007/46*0416*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,          9½Jx21H2,
                                                        ET30               ET45
                77               Skoda Enyaq RS,        245/40R21          245/40R21                        A01) bis A10)
                                 Enyaq Coupe RS                            A94) N255)                       BF1)
                                                        255/40R21          255/40R21                        A01) bis A10)
                                                                           A94a)                            BF1)
                                                        235/45R21          255/40R21                        A02) bis A10)
                                                                           A94a)                            BF1)
                                                        235/45R21          265/40R21                        A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
                                                             245/40R21               275/35R21              A01) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
                                                             255/40R21               285/35R21              A01) bis A10)
                                                                                     K04)                   BF1) V00)
§22 100244*00




                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 30 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                        nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                        genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                        Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                        den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                        nicht über die Radkontur hinausragen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB1a
                Seite :                     4/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521



                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
§22 100244*00




                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: Z 63
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB1a
                Seite :                     5/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage AB1a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ C36 9521 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 06.03.2026
§22 100244*00
						
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