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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg




                           MITTEILUNG

                   E1      ausgestellt von:
                                     Kraftfahrt-Bundesamt

                           über die Erteilung einer Genehmigung
                           für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00
                           Ergänzung 01



                           COMMUNICATION

                           issued by:
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
R124 001252




                           of the granting of an approval
                           of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00
                           supplement 01


              Nummer der Genehmigung: 001252                    Erweiterung Nr.: --
              Approval No.                                      Extension No.


              1.    Radhersteller:
                    Wheel manufacturer:
                    Reifen Gundlach GmbH
                    DE-56316 Raubach

              2.    Typbezeichnung des Rades:
                    Wheel type designation:
                    OX15 7017

              2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
                    Category of replacement wheels:
                    Dimensionsgleiche Nachrüsträder
                    Pattern part replacement wheels

              2.2   Werkstoff:
                    Construction material:
                    Aluminiumlegierung
                    Aluminium alloy
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                                                          2

              Nummer der Genehmigung: 001252                     Erweiterung Nr.: --
              Approval No.                                       Extension No.

              2.3   Fertigungsverfahren:
                    Method of production:
                    gegossene Räder
                    casted wheels

              2.4   Kennung der Felgenkontur:
                    Rim contour designation:
                    7J

              2.5   Einpresstiefe des Rades:
                    Wheel inset/outset:
                    siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes
                    see point 0.7 of the test report

              2.6   Radbefestigung:
R124 001252




                    Wheel attachment:
                    serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers
                    original mounting parts of the vehicle manufacturer

              2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
                    Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
                    siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes
                    see point 0.9 of the test report

              3.    Name und Anschrift des Herstellers:
                    Manufacturer‘s name and address:
                    Reifen Gundlach GmbH
                    DE-56316 Raubach

              4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
                    If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
                    entfällt
                    not applicable

              5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
                    Date on which the wheel was submitted for approval tests:
                    ab Juli 2017
                    from July 2017

              6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
                    Technical Service responsible for carrying out the approval test:
                    Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                    DE-67245 Lambsheim
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg




                                                          3

              Nummer der Genehmigung: 001252                       Erweiterung Nr.: --
              Approval No.                                         Extension No.

              7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                    Date of test report issued by the Technical Service:
                    25.08.2017

              8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                    Number of report issued by that service:
                    55-0466-17 (1. Ausfertigung)

              9.    Bemerkungen:
                    Remarks:
                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

              10.   Die Genehmigung wird erteilt
R124 001252




                    Approval granted

              11.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                    Reason(s) for the extension (if applicable):
                    entfällt
                    not applicable

              12.   Ort:               DE-24932 Flensburg
                    Place:

              13.   Datum:             13.09.2017
                    Date:

              14.   Unterschrift:      Im Auftrag
                    Signature:
               Montageanleitung für Leichtmetallrad

        Sentinel OX15          7017        E1 124R–001252 & KBA 51519

Montageanleitung

  1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
  2. Bei den ECE Gutachten ist die Verwendung der im Anhang aufgeführten
     Reifengrößen nur zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.

  3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
     entsprechen.
  4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
     werden.

  5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
     Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
       Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
       Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
          anzuschrauben.
       Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
         Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
           mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
       Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.
  6. Das Rad darf nur mit den im Gutachten freigegebenen Anbauteilen an dem Fahrzeug
     verbaut werden.

  7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
  8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
  9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese im Gutachten
     oder je nach Auflage vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der
     Betriebsanleitung an den dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
  10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
      gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
      Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
      geprüften Version entspricht.

Pflegehinweise
     Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
      von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
      muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
      werden.
     Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
      verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
      beachten.
     Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
              Gutachten zur UN ECE R124 001252

              Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046617 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                     PKW-Nachrüstrad 7.0 J x 17 H2 Typ OX15 7017
              Hersteller                         Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 3

              Prüfgegenstand

              Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
              führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
              V7           OX15 7017 V7 / ohne Ring               5/112/57,1         40        750    2200


              Befestigungsmittel

              Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
              S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel d=25,6 mm    140                   27,5


              Verwendungsbereich

              Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
              Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                            Hinweise
              ABE/EWG-Nr.
              Skoda Kodiaq              85-140        215/65R17     A91 ECE                             A19 A57 A99
              NS                                                                                        S02
R124 001252




              e8*2007/46*0249*
              Skoda Superb (III)        88-206        215/55R17     A91 ECE                             A19 A57 A99
              3T                                                                                        Car Lim S02
              e11*2001/116*
              0326*32-..;
              e11*2007/46*
              0014*22-..
              VW Passat (VIII)          88-176        215/55R17     A31 ECE                             A19 A57 A99
              3C                                                                                        Car Lim VoA
              e1*2001/116*                                                                              S02
              0307*37-..
              - Limousine / Variant
              ab MJ 2015 (B8/3G)
              VW Tiguan (II)            85-176        215/65R17     A33 ECE                             A19 A57 A99
              5N                                                                                        KOV S02
              e1*2001/116*
              0450*24-..;
              e1*2007/46*
              0487*15-..
              - ab Modell 2016
              VW Tiguan (II)            85-176        215/65R17     A11 ECE                             A19 A57 A99
              5N                                                                                        KMV S02
              e1*2001/116*
              0450*24-..;
              e1*2007/46*
              0487*15-..
              - ab Modell 2016
              - mit Radhaus-
                Verbreiterungen




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              Gutachten zur UN ECE R124 001252

              Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046617 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7.0 J x 17 H2 Typ OX15 7017
              Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 3

              Allgemeine Hinweise

              Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
              Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

              Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
              Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
              Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

              Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

              Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
              Reifenfülldruck zu beachten ist.

              Spezielle Auflagen und Hinweise

              A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
              Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
              werden.

              A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
              verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
R124 001252




              DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
              verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
              müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
              sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

              A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
              Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
              werden.

              A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
              Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

              A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
              bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

              A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
              Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
              werden.

              A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
              angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
              von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

              Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
              Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

              ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
              serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
              Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
              Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

              KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
              zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
              Gutachten zur UN ECE R124 001252

              Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55046617 (1. Ausfertigung)

              Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7.0 J x 17 H2 Typ OX15 7017
              Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                Seite 3 von 3
              KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
              zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

              Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

              S02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
              werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
              kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
              Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

              VoA    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung VW Passat Alltrack
              (Typ 3C, 3c).

              Lambsheim, 25. August 2017


                                                                                     00277385.DOC
R124 001252




              Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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