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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47091 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55068007 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ B7-555
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 1 von 4

Auftraggeber                    Brock Alloy Wheels GmbH
                                Schleidener Straße 32
                                53919 Weilerswist - Derkum
                                QM-Nr. QA 05 102 02086/1

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                                mit Verwendung an Achse 1

Modell                          B7
Typ                             B7-555
Radgröße                        5,5Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
-              B7-555/ohne Ring                     3/112/57,0         30       350     1800

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      47091
Herstellerzeichen               brock car fashion
Radtyp und Ausführung           B7-555
Radgröße                        5,5Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Giessereikennzeichen            JAW
Herkunftsmerkmal                Germany
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               24

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55068007)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Micro Compact Car / smart

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47091 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55068007 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ B7-555
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
smart fortwo       33-62             175/55R15         R02                               A02 A04 A05
451                                                                                      A08 A09 A12
e1*2001/116*0413*                                                                        A14 A23 Cbo
                                                                                         Cpe S15 VA1
                                                                                         S01


Auflagen und Hinweise

Das Sonderrad ist nur zur Verwendung an Achse 1, in Verbindung mit dem Sonderrad
Typ B7-655 (Fa. Brock Alloy Wheels GmbH - Radgröße 6,5 J x 15 H2, ET 26) an Achse 2,
zulässig.
Die Reifengrößen, sowie die Auflagen und Hinweise für die Verwendung der Rad-/ Reifen –
Kombinationen an der Hinterachse sind der ABE Nr. 47090 (Gutachten Nr. 55068107 - Anlage 1,
1. Ausfertigung) zu entnehmen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A23     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventile, die weitgehend den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand
hinausragen.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47091 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55068007 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ B7-555
Hersteller                        Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 3 von 4

Cpe        Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

R02        Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1    155/60R15      175/55R15
Nr.   2    175/55R15      195/50R15
Nr.   3    195/45R15      205/45R15
Nr.   4    195/50R15      215/45R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

VA1        Die Sonderräder sind nur zulässig an der Vorderachse.



Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47091 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55068007 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ B7-555
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4


Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 29.Juni 2007




Bohlander                                                                    00110273.DOC




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