GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0201708
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell RC19
Typ RC19-505
Radgröße 5,0Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
SM1 RC19-505 SM1 / ohne Ring 4/100/60,1 32 500 1900
§ 22 47700, Erweiterung 08
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47700
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung RC19-505 (s.o.)
Radgröße 5,0Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube Kegel 60° 105 23,5
M12x1,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Smart / Daimler
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Smart forfour 45-80 165/60R15 A12 R02 A07 A14 A23
451 45-80 165/65R15 A12 R02 KOV NoE
e1*2001/116*0413*23-.. 45-80 175/60R15 A12 R02 TV5 Vn2 Y85
(FIN: WME453...) 45-80 185/55R15 A01 A12 K1a R02 VA1
45-80 185/60R15 A01 A12 K1a R02 S01
Smart forfour ed/EQ 41 (60) 165/60R15 A12 R02 A07 A14 A23
(electric) 41 (60) 165/65R15 A12 R02 KOV TV5 Vn2
451 41 (60) 175/60R15 A12 R02 Y85 VA1 S01
e1*2001/116*0413*35-.. 41 (60) 185/55R15 A01 A12 K1a R02
(FIN: WME453...) 41 (60) 185/60R15 A01 A12 K1a R02
(17,7 kWh-Batterie)
Smart fortwo 45-80 165/60R15 A12 R02 A07 A14 A23
451 45-80 165/65R15 A12 R02 Cbo Cpe
e1*2001/116*0413*22-.. 45-80 175/60R15 A12 R02 KOV NoE
(FIN: WME453...) 45-80 185/55R15 A12 R02 TV5 Vn2 VA1
45-80 185/60R15 A12 R02 S01
§ 22 47700, Erweiterung 08
Smart fortwo 45-80 165/60R15 A12 R02 A07 A14 A23
451 45-80 165/65R15 A12 R02 Cbo Cpe
e1*2001/116*0413*22-.. 45-80 175/60R15 A12 R02 KMV NoE
(FIN: WME453...) 45-80 185/55R15 A12 R02 TV5 Vn2 VA1
- mit Radhaus- 45-80 185/60R15 A12 R02 S01
Verbreiterungen
Smart fortwo ed/EQ 41 (60) 165/60R15 A12 R02 A07 A14 A23
(electric) 41 (60) 165/65R15 A12 R02 Cbo Cpe
451 41 (60) 175/60R15 A12 R02 KOV TV5 Vn2
e1*2001/116*0413*33-.. 41 (60) 185/55R15 A12 R02 VA1 S01
(FIN: WME453...) 41 (60) 185/60R15 A12 R02
(17,7 kWh-Batterie)
Smart fortwo ed/EQ 41 (60) 165/60R15 A12 R02 A07 A14 A23
(electric) 41 (60) 165/65R15 A12 R02 Cbo Cpe
451 41 (60) 175/60R15 A12 R02 KMV TV5
e1*2001/116*0413*22-.. 41 (60) 185/55R15 A12 R02 Vn2 VA1 S01
(FIN: WME453...) 41 (60) 185/60R15 A12 R02
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 47700, Erweiterung 08
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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A23 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§ 22 47700, Erweiterung 08
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
TV5 Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 165/60R15 185/55R15
Nr. 2 165/65R15 185/60R15, 195/55R15
Nr. 3 175/60R15 195/55R15, 205/50R15
Nr. 4 185/55R15 205/50R15
Nr. 5 185/60R15 205/55R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit denen in Anlage 11, Gutachten Nummer 55007709, Ausfertigung 3 (RADTYP
RC19-555) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47700 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55037009 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,0Jx15H2 Typ RC19-505
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Schräghecklimousine (Fließheck).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2019 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
§ 22 47700, Erweiterung 08
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 16. September 2019
Laux 00328434.DOC
RN/RL
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Auftraggeber Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Schleidener Straße 32
53919 Weilerswist - Derkum
QM-Nr. 49 02 0201708
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell RC19
Typ RC19-555
Radgröße 5,5Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
SM1 RC19-555 SM1 / ohne Ring 4/100/60,1 42 550 1900
§ 22 47642, Erweiterung 09
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47642
Herstellerzeichen BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung RC19-555 (s.o.)
Radgröße 5,5Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serien-Schraube Kegel 60° 105 23,5
M12x1,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Smart / Daimler
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Smart forfour 45-80 185/55R15 A90 R03 A07 A14 A23
451 45-80 185/60R15 A90 R03 KOV NoE
e1*2001/116*0413*23-.. 45-80 195/55R15 A12 R03 TV5 Vn2 Y85
(FIN: WME453...) 45-80 205/50R15 A01 A12 K2b R03 HA2 S01
45-80 205/50R15 A12 K2h R03
45-80 205/55R15 A01 A12 K2b R03
45-80 205/55R15 A12 K2h R03
Smart forfour ed/EQ 41 (60) 185/55R15 A90 R03 A07 A14 A23
(electric) 41 (60) 185/60R15 A90 R03 KOV TV5 Vn2
451 41 (60) 195/55R15 A12 R03 Y85 HA2 S01
e1*2001/116*0413*35-.. 41 (60) 205/50R15 A01 A12 K2b R03
(FIN: WME453...) 41 (60) 205/50R15 A12 K2h R03
(17,7 kWh-Batterie) 41 (60) 205/55R15 A01 A12 K2b R03
41 (60) 205/55R15 A12 K2h R03
Smart fortwo 45-80 185/55R15 A32 R03 A07 A14 A23
§ 22 47642, Erweiterung 09
451 45-80 185/60R15 A32 R03 Cbo Cpe
e1*2001/116*0413*22-.. 45-80 195/55R15 A90 R03 KOV NoE
(FIN: WME453...) 45-80 205/50R15 A01 A12 K2b R03 TV5 Vn2 HA2
45-80 205/50R15 A12 K2h R03 S01
45-80 205/55R15 A01 A12 K2b R03
45-80 205/55R15 A12 K2h R03
Smart fortwo 45-80 185/55R15 A91 R03 A07 A14 A23
451 45-80 185/60R15 A91 R03 Cbo Cpe
e1*2001/116*0413*22-.. 45-80 195/55R15 A12 R03 KMV NoE
(FIN: WME453...) 45-80 205/50R15 A12 R03 TV5 Vn2 HA2
- mit Radhaus- 45-80 205/55R15 A12 R03 S01
Verbreiterungen
Smart fortwo ed/EQ 41 (60) 185/55R15 A32 R03 A07 A14 A23
(electric) 41 (60) 185/60R15 A32 R03 Cbo Cpe
451 41 (60) 195/55R15 A90 R03 KOV TV5 Vn2
e1*2001/116*0413*33-.. 41 (60) 205/50R15 A01 A12 K2b R03 HA2 S01
(FIN: WME453...) 41 (60) 205/50R15 A12 K2h R03
(17,7 kWh-Batterie) 41 (60) 205/55R15 A01 A12 K2b R03
41 (60) 205/55R15 A12 K2h R03
Smart fortwo ed/EQ 41 (60) 185/55R15 A91 R03 A07 A14 A23
(electric) 41 (60) 185/60R15 A91 R03 Cbo Cpe
451 41 (60) 195/55R15 A12 R03 KMV TV5
e1*2001/116*0413*22-.. 41 (60) 205/50R15 A12 R03 Vn2 HA2 S01
(FIN: WME453...) 41 (60) 205/55R15 A12 R03
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 3 von 6
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
§ 22 47642, Erweiterung 09
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Seite 4 von 6
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A23 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
§ 22 47642, Erweiterung 09
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
rio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
pé.
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
lässig in Verbindung mit denen in Anlage 4, Gutachten Nummer 55037009, Ausfertigung 3 (RADTYP
RC19-505) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zu-
satzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
TV5 Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 165/60R15 185/55R15
Nr. 2 165/65R15 185/60R15, 195/55R15
Nr. 3 175/60R15 195/55R15, 205/50R15
Nr. 4 185/55R15 205/50R15
Nr. 5 185/60R15 205/55R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
§ 22 47642, Erweiterung 09
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Karosserie-
form Schräghecklimousine (Fließheck).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 16. September 2019 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47642 nach §22 StVZO
Anlage 11 zum Prüfbericht Nr. 55007709 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx15H2 Typ RC19-555
Hersteller Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 16. September 2019
Laux
§ 22 47642, Erweiterung 09
00328435.DOC
RN/RL
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim