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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. :                 22e
Seite :                      1/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       53R6654
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              53R6654.23
Radgröße:                                                    6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                         68 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: *)                                           630 kg
 Reifenabrollumfang:                                         1950 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     SMART

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                      Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm              ZP40364     120 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
451                            e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf.        Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
(kW)
                                        vorne           hinten
41 bis 80       Smart ForTwo            185/50R16       205/45R16        A02) bis A10)
                (Baureihe C 453,                                         BF1) V00)
                Fahrzeugausführungen
                                                        A94a)
                ohne Flap an
                Hinterachse)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. :                 22e
Seite :                      2/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R6654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
451                             e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf.        Auflagen und Hinweise
                                         Auflagen
(kW)
                                         vorne           hinten
41 bis 80       Smart ForTwo             185/50R16       205/45R16       A02) bis A10)
                (Baureihe C 453,                                         BF1) V00)
                Fahrzeugausführungen                     A94a)
                mit Flap an Hinterachse)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000579-F0-104
Anlage-Nr. :                 22e
Seite :                      3/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   53R6654



A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu
       verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 120 Nm

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 22e mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 53R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 13.08.2019
						
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