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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000928-D0-104
Anlage-Nr. :                27c
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    59R5604
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           59R5604.33
Radausführungskennz.:                                    59R5604.33
Radgröße:                                                  6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: *)                                        615 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2020 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SMART

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40364     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000928-D0-104
Anlage-Nr. :                27c
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R5604


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
451                            e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne            hinten
41 bis 80       Smart ForTwo            165/60R15        185/55R15              A02) bis A10)
                (Baureihe C 453,                                                BF1) V00)
                Fahrzeugausführungen 165/60R15           195/50R15              A02) bis A10)
                ohne Flap an                                                    BF1) GE1) V00)
                Hinterachse)            165/65R15        185/60R15              A02) bis A10)
                                                                                BF1)
                                        165/65R15            195/55R15          A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)
                                        175/60R15            195/55R15          A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
451                             e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne            hinten
41 bis 80       Smart ForTwo             165/60R15        185/55R15             A02) bis A10)
                (Baureihe C 453,                                                BF1) V00)
                Fahrzeugausführungen 165/60R15            195/50R15             A02) bis A10)
                mit Flap an Hinterachse)                                        BF1) GE1) V00)
                                         165/65R15        185/60R15             A02) bis A10)
                                                                                BF1)
                                        165/65R15            195/55R15          A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)
                                        175/60R15            195/55R15          A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
451                             e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
41 bis 80       Smart ForFour            185/55R15                              A02) bis A10)
                (Baureihe W 453,                                                BF1)
                Fahrzeugausführungen 195/50R15
                mit Flap an Hinterachse) GE1)

                                        195/55R15

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        165/60R15           185/55R15           A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)
                                        165/60R15            195/50R15          A02) bis A10)
                                                                                BF1) GE1) V00)
                                        165/65R15            185/60R15          A02) bis A10)
                                                                                BF1)
                                        165/65R15            195/55R15          A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)
                                        175/60R15            195/55R15          A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)
                                        185/55R15            205/50R15          A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000928-D0-104
Anlage-Nr. :                27c
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R5604



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50732 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000928-D0-104
Anlage-Nr. :                27c
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R5604



G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GE1)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/40R17, 205/45R16
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 27c mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 59R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2022
						
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