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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                22e
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         53R6654
                                einteiliges Leichtmetall-Sonderrad mit unsymmetrischem Tiefbett und
                                           Doppelhump, Felgenschüssel mit 5 Speichen und
Art des Sonderrades:
                                dazwischenliegenden Lüftungsöffnungen, Mittenbohrung durch Deckel
                                                            verschlossen.
Handelsmarke:                                                     Ronal
Radausführung:                                                53R6654.23
Radgröße:                                                      6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           100 mm
Lochzahl:                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                           68 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                                630 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         1950 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzezugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      SMART

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                         Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                           moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm               ZP40364     120 Nm

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
451                            e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne            hinten
41 bis 80       Smart ForTwo            185/50R16        205/45R16         A02) bis A10)
                (Baureihe C 453,                                           BF1) V00)
                Fahrzeugausführungen
                                                         A94a)
                ohne Flap an
                Hinterachse)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                22e
Seite :                     2/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
451                             e1*2001/116*0413*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne            hinten
41 bis 80       Smart ForTwo             185/50R16        205/45R16        A02) bis A10)
                (Baureihe C 453,                                           BF1) V00)
                Fahrzeugausführungen                      A94a)
                mit Flap an Hinterachse)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48102 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000579-E0-104
Anlage-Nr. :                22e
Seite :                     3/3
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654



A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40364
       Anzugsmoment: 120 Nm

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 22e mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 53R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 10.01.2018
						
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