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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    1/4                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    54R7705
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           54R7705.07
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           780 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2150 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :      Ssangyong

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile
                                                                  Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                              moment
CK                               Radschraube, Kugel Ø26mm, Gewinde ZP50714 120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000638-C0-104-08b~SY-5-112-66_5-ET35_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    2/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                             e9*2007/46*0055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 129     Korando                 215/60R17                         A02) bis A10)
                                                                          EF0)
                                         215/65R17
                                         G3V)

                                         225/55R17

                                         225/60R17

                                         235/55R17

                                         245/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                         245/55R17
                                         A01)K01)K04)

                                         255/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                         255/55R17
                                         A01)G3V)K01)K04)K36)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000638-C0-104-08b~SY-5-112-66_5-ET35_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G3V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000638-C0-104-08b~SY-5-112-66_5-ET35_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-C0-104
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K36)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskante ist im Bereich von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte umzulegen,
       - die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist um
         25mm zu kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.


Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2013




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