Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064663-A0-015 Anlage-Nr. : 25a Seite : 1/3 M o b ilit ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : XA85935 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: XA85935 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: BORBET Radausführung: Lk112D1 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Radausführung: VH : Lk112D1; 5/112/66.6 FZ-Grundgenehmigung Fahrzeugtyp Handelsbezeichnung kl. Bremskontur Ergebnis Bemerkungen Durch- VA HA messer e9*2007/46*0055* CK Korando, Actyon 16 SY511266,5-001 X X Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ssangyong Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CK Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 30 mm RZ-064663-A0-015-25a~SY-5-112-66_5-ET45.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064663-A0-015 Anlage-Nr. : 25a Seite : 2/3 M o b ilit ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : XA85935 Typ: CK ABE / EG-Genehmigung: e9*2007/46*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 129 Ssangyong Korando 235/45R19 A02) bis A10) 245/45R19 255/35R19 255/40R19 e9*2007/46*0055*01 1220/1200(0) 5/112/66,5 RZ-064663-A0-015-25a~SY-5-112-66_5-ET45.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-064663-A0-015 Anlage-Nr. : 25a Seite : 3/3 M o b ilit ä t Hersteller : Borbet GmbH Teiletyp : XA85935 Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Die Anlage Nr. 25a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ XA85935 des Herstellers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 15.07.2012 RZ-064663-A0-015-25a~SY-5-112-66_5-ET45.docx