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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12d
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  GT808
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          LK 112G
Radgröße:                                               8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        760 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :      Ssangyong

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
CK, XK, XKG                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            4650     120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 29 mm




RA-000891-A0-306-12d~SY-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12d
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                             e9*2007/46*0055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 131     Ssangyong Korando       215/55R18                           A02) bis A10)
                                        A93)M00)N225)

                                          225/50R18
                                          A93a)

                                          225/55R18

                                          235/50R18

                                          245/45R18
                                          A93a)

                                          245/50R18

                                          255/45R18




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XKG                              e50*2007/46*0198*..
XK                               e9*2007/46*6294*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94       Ssangyong Tivoli, XLV     215/45R18                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XKG                              e50*2007/46*0198*..
XK                               e9*2007/46*6294*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94       Ssangyong Tivoli, XLV     215/45R18                         A02) bis A10)
                (Allrad)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12d
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp,
     ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
     können.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




RA-000891-A0-306-12d~SY-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 12d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GT808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017




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