Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     1/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8521


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    BY-8521
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Borbet
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              LK112
Radgröße:                                                 8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           740 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich und Auflagen
Fahrzeughersteller oder Marke       :   Ssangyong

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CK                                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             5248     120 Nm
                                  M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000930-A0-021-04c~SY-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     2/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8521


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CK                             e9*2007/46*0055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 131     Ssangyong Korando       245/30R21                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         245/35R21
                                         A01)K01)K04)K36)

                                         255/30R21
                                         A01)K01)K04)K36)

                                         255/35R21
                                         A01)G3V)K01)K04)K36)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

RA-000930-A0-021-04c~SY-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     3/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8521


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G3V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte umzulegen,
     - die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist um
         25mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




RA-000930-A0-021-04c~SY-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51331 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000930-A0-021
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  BY-8521


Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BY-8521 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2018




RA-000930-A0-021-04c~SY-5-112-66_5-ET35.docx