Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 1/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GTX-8519
!
FO
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
IN
Handelsmarke: BORBET
AB
R
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
VO
R
Radausführung: LK112
ZU
N
Radgröße: 8½Jx19H2
O
SI
R
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
VE
SE
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
LE
Lochzahl: 5
E
N
EI
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
-R
9
Zentrierart: Mittenzentrierung
§1
H
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
AC
N
geprüfte Radlast: *) 720 kg
G
N
U
Reifenabrollumfang: 2100 mm
AG
TR
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
N
EI
R
ZU
Allgemeine Anforderungen
T
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
H
IC
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
-N
entsprechend ersetzt werden.
IG
LT
Ü
Verwendungsbereich
G
N
Fahrzeughersteller oder Marke: SSANGYONG
U
T
EN
Radbefestigung
M
KU
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
O
Kürzel moment
D
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm 5279 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 2/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CK e9*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 131 Ssangyong Korando 225/45R19 A02) bis A10)
!
A93) BF1)
FO
IN
235/45R19
AB
A93a)
R
VO
245/40R19
R
ZU
N
245/45R19
O
SI
R
255/40R19
VE
SE
LE
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E
N
CW e8*2007/46*0360*..
EI
-R
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
9
§1
100 Ssangyong Korando 235/45R19 A02) bis A10)
H
(2WD, 4WD) A93) BF1)
AC
N
235/50R19
G
N
GHE)
U
AG
TR
245/45R19
N
A93a)
EI
R
ZU
255/45R19
GHE)
T
H
IC
265/45R19
-N
GHE)
IG
LT
Ü
G
Auflagen und Hinweise
N
U
T
EN
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
M
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
KU
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
O
D
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 3/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
!
FO
IN
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
AB
DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
R
Radkontur hinausragen.
VO
R
ZU
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
N
Befestigungsteile zu verwenden.
O
SI
R
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
VE
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
SE
LE
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
E
N
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
EI
-R
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
9
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
§1
werden.
H
AC
N
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
G
N
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
U
AG
wird.
TR
N
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
EI
R
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
ZU
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
T
H
IC
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
-N
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
IG
LT
Fahrzeugherstellers).
Ü
G
N
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
U
T
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
EN
Fahrzeugherstellers).
M
KU
O
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
D
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5279
Anzugsmoment: 120 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GHE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 4/4
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Die Anlage 25d mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 21.11.2019
!
FO
IN
AB
R
VO
R
ZU
N
O
SI
R
VE
SE
LE
E
N
EI
-R
9
§1
H
AC
N
G
N
U
AG
TR
N
EI
R
ZU
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
EN
M
KU
O
D