Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36d
Seite : 1/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 8100_7017
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Fondmetal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 112Y
Radausführungskennz.: 112Y
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 75,00 mm
§22 51764*03
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Øi66,5 Øe75
geprüfte Radlast: *) 680 kg
Reifenabrollumfang: 2290 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SSANGYONG
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36d
Seite : 2/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CK e9*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 131 Ssangyong Korando 225/55R17 A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
225/60R17
A93)
235/55R17
A93)
245/50R17
A93a)
245/55R17
A93a)
255/50R17
§22 51764*03
255/55R17
G3V)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW e8*2007/46*0360*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 Ssangyong Korando 225/60R17 A02) bis A10)
(2WD, 4WD) A93) BF1)
225/65R17
GEC)
235/55R17
A93)
235/60R17
GHE)
245/55R17
A93a)
245/60R17
GEC)
255/50R17
A93a)
255/55R17
GHE)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36d
Seite : 3/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XK e9*2007/46*6294*..
XKG e50*2007/46*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94 Ssangyong Tivoli, XLV 205/50R17 A02) bis A10)
(Frontantrieb, bis BF1)
Nachtragstand 9) 215/50R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XK e9*2007/46*6294*..
XKG e50*2007/46*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94 Ssangyong Tivoli, XLV 205/50R17 A02) bis A10)
(Allrad, bis A94a) BF1)
Nachtragstand 9)
§22 51764*03
215/50R17
225/45R17
A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XK e9*2007/46*6294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Ssangyong Tivoli 205/55R17 A02) bis A10)
(Frontantrieb, ab A93) BF1)
Nachtragstand 10)
205/60R17
215/55R17
A93a)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36d
Seite : 4/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
§22 51764*03
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000905-D0-072
Anlage-Nr. : 36d
Seite : 5/5
Auftraggeber : Fondmetal S.p.A.
Teiletyp : 8100_7017
G3V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GEC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R19 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GHE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19, 235/55R18
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Die Anlage 36d mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
8100_7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.
Geschäftsstelle Essen, 24.10.2019
§22 51764*03