Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 1/5
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPL 758
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ANZIO
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: D
Radausführungskennz.: D
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 44 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 760 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SSANGYONG
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, MP80a 120 Nm
Schaftlänge 30,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 2/5
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CK e9*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 131 Ssangyong Korando 215/50R18 A02) bis A10)
A93) G4D) N225) BF1)
215/55R18
A93) N225)
225/50R18
A93)
225/55R18
A93a)
235/50R18
A93a)
245/45R18
A93)
245/50R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW e8*2007/46*0360*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Ssangyong Korando 225/55R18 A02) bis A10)
(2WD, 4WD) A93a) BF1)
235/50R18
A93)
235/55R18
GHE)
245/50R18
A93a)
255/50R18
A01) GHE) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XK e9*2007/46*6294*..
XKG e50*2007/46*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94 Ssangyong Tivoli, XLV 215/45R18 A02) bis A10)
(Frontantrieb, bis BF1)
Nachtragstand 9) 225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 3/5
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XK e9*2007/46*6294*..
XKG e50*2007/46*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94 Ssangyong Tivoli, XLV 215/45R18 A02) bis A10)
(Allrad, bis Nachtragstand BF1)
9) 225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XK e9*2007/46*6294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 120 Ssangyong Tivoli 225/45R18 A02) bis A10)
(Frontantrieb, ab A93) BF1)
Nachtragstand 10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XK e9*2007/46*6294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Ssangyong Tivoli 215/50R18 A02) bis A10)
(Allradantrieb, ab BF1)
Nachtragstand 10) 225/45R18
A93)
235/45R18
245/45R18
A01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 4/5
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30,5 mm
Zubehörkit: MP80a
Anzugsmoment: 120 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53321 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001114-B0-413
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 5/5
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPL 758
G4D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/65R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GHE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 5c mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPL 758 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
Geschäftsstelle Essen, 02.09.2020