Tl:JVNORD
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001041-D0-413
Anlage-Nr. : 5
Seite : 1/5
Auftraggeber : Superior lndustries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : VEC 606
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: VEC 606
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ANZIO
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SY1
Radausführungskennz.: LK 112 SY1
Radgröße: 6Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 43 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
..
C")
0
CD
C")
Lochzahl: 5
0)
N
LO
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
N
N Zentrierart: Mittenzentrierung
CQl
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 710 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SSANGYONG
Radbefestigung
Äuflagen- �chse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit �nzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel 024 mm, Gewinde M12x1,5, 120 Nm
Schaftlänqe 31 mm
Tl:JVNORD
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001041-D0-413
Anlage-Nr. : 5
Seite: 2/5
Auftraggeber: Superior lndustries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp: VEC 606
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XK e9*2007/46*6294*..
XKG e50*2007/46*0198*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen !Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) �orne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94 Ssangyong Tivoli, XLV l205/55R16 A02) bis A10)
(Frontantrieb, bis �93a) BF1)
Nachtragstand 9)
l205/60R16
ECE)
l215/55R16
l225/50R16
l225/55R16
..
C")
0 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD
C")
XK e9*2007/46*6294*..
0)
N XKG e50*2007/46*0198*..
LO
Motorleistung Handelsbezeichnungen !Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
N
N (kW) �orne und hinten, aaf. Auflaaen
CQl
85 bis 94 Ssangyong Tivoli, XLV l205/55R16 A02) bis A10)
(Allrad, bis Nachtragstand �94) BF1)
9)
l205/60R16
ECE)
l215/55R16
�94a)
l225/50R16
l225/55R16
Tvp(en): ABE / EG-Genehmiguna(en):
XK e9*2007/46*6294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen !Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) �orne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 120 Ssangyong Tivoli, KG l205/60R16 A02) bis A10)
Mobility Tivoli �93) ECE) BF1)
(Frontantrieb, ab
Nachtragstand 10) l205/65R16
�93a) ECE) GGW)
l215/60R16
�93) GGW)
225/60R16
GGW)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO
Nr.: RA-001041-D0-413
Anlage-Nr.: 5
Seite: 3/5
Auftraggeber: Superior lndustries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp: VEC 606
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XK e9*2007 /46*6294* ..
Motorleistung Handelsbezeichnungen !Zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) �orne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 120 Ssangyong Tivoli, KG l205/60R16 A02) bis A10)
Mobility Tivoli �93) ECE) BF1)
(Allradantrieb, ab
Nachtragstand 10) l205/65R16
�93a) ECE)
l215/60R16
�93)
l225/60R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
C")
C") Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
0:,
N Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage Vlllb zur
N
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
N veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage O befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol" zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001041-D0-413
Anlage-Nr. : 5
Seite : 4/5
Auftraggeber : Superior lndustries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : VEC 606
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Feigentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
C") Fahrzeugherstellers).
C")
0:, A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
N
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
N
N
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel 024 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 31 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GGW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
215/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Tl:JVNORD
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52936 nach §22 StVZO
Nr.: RA-001041-D0-413
Anlage-Nr.: 5
Seite: 5/5
Auftraggeber: Superior lndustries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp: VEC 606
Die Anlage 5 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ VEC 606 des Auftraggebers Superior lndustries Leichtmetallräder Germany GmbH
Geschäftsstelle Essen, 20.05.2025
..
C")
0
CD
C")
0:,
N
LO
N
N
CO)