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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100820 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000122-00-0-233
                Anlage-Nr. :                11c
                Seite :                     1/6
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C37 808


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                      C37 808
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                  CMS
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                           C37 808 46 91S
                 Radausführungskennz.:                                     CMS 1615/05
                 Radgröße:                                                    8Jx18H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           46,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 100820*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          690 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   SSANGYONG

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5,                 Z 99 OR     120 Nm
                                Schaftlänge 25 mm
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                Nr. :                       RT-000122-00-0-233
                Anlage-Nr. :                11c
                Seite :                     2/6
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C37 808


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                CW                              e8*2007/46*0360*..
                CWN                             e6*2018/858*00326*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 120     Ssangyong Korando,       225/55R18                         A02) bis A10)
                                KG Mobility Korando      A93a)                             BF1)
                                (2WD, 4WD)
                                                         235/50R18
                                                         A93a)

                                                         235/55R18
                                                         GGT)

                                                         245/50R18

                                                         255/50R18
§22 100820*00




                                                         A01) GGT) K01)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100820 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000122-00-0-233
                Anlage-Nr. :                11c
                Seite :                     3/6
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C37 808


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                CW                              e8*2007/46*0360*..
                CWJ                             e6*2018/858*00325*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 120     Ssangyong Torres, KG     225/50R18                         A02) bis A10)
                                Mobility Torres          A93)                              A11c) BF1)
                                (2WD, 4WD)
                                                         225/55R18
                                                         A93)

                                                         225/60R18

                                                         235/50R18
                                                         A93)

                                                         235/55R18
§22 100820*00




                                                         A93a)

                                                         245/50R18
                                                         A93)

                                                         245/55R18

                                                         255/45R18
                                                         A93)

                                                         255/50R18
                                                         A01) A93a) K01) K04)

                                                         HL 245/50R18
                                                         A93)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                EK                            e9*2018/858*11111*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 75       Ssangyong Korando e- 225/55R18                             A02) bis A10)
                                Motion                                                     BF1)
                                                         235/55R18

                                                         245/50R18
                                                         A01) K01)

                                                         255/50R18
                                                         A01) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100820 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000122-00-0-233
                Anlage-Nr. :                11c
                Seite :                     4/6
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C37 808


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                XK                               e9*2007/46*6294*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 120     Ssangyong Tivoli, KG      215/50R18                         A02) bis A10)
                                Mobility Tivoli           A01) K04) M00)                    BF1)
                                (Allradantrieb, ab
                                Nachtragstand 10)
                                                          225/45R18

                                                         235/45R18
                                                         A01) K04)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
§22 100820*00




                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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                Nr. :                       RT-000122-00-0-233
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                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C37 808


                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 100820*00




                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                       Zubehörkit: Z 99 OR
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GGT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R19,
                     235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100820 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000122-00-0-233
                Anlage-Nr. :                11c
                Seite :                     6/6
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C37 808


                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                Die Anlage 11c mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ C37 808 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 12.06.2026
§22 100820*00
						
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