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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7d
                Seite :                     1/6
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    FB2DC-9020
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                               BORBET
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                               LK 112
                 Radausführungskennz.:                                        LK 112
                 Radgröße:                                                   9Jx20H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
§22 101205*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø66,6
                 geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2330 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   SSANGYONG

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                    5279        120 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7d
                Seite :                     2/6
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                CK                            e9*2007/46*0055*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 131     Ssangyong Korando      235/35R20                           A01) bis A10)
                                                       G4D)                                BF1) K01) K04)

                                                         245/35R20

                                                         245/40R20
                                                         K36)

                                                         255/35R20
                                                         K36)

                                                         255/40R20
                                                         G3V) K36)
§22 101205*00




                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                CW                              e8*2007/46*0360*..
                CWN                             e6*2018/858*00326*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 120     Ssangyong Korando,       235/40R20                         A01) bis A10)
                                KG Mobility Korando                                        BF1) K01)
                                (2WD, 4WD)               245/40R20
                                                         K04)

                                                         265/35R20
                                                         K02)

                                                         275/35R20
                                                         K02)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7d
                Seite :                     3/6
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                CW                              e8*2007/46*0360*..
                CWJ                             e6*2018/858*00325*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 120     Ssangyong Torres, KG     225/40R20                         A01) bis A10)
                                Mobility Torres          A93)                              A11c) BF1) K01)
                                (2WD, 4WD)
                                                         235/40R20
                                                         A93) K02)

                                                         235/45R20
                                                         K02)

                                                         245/40R20
                                                         K02)
§22 101205*00




                                                         245/45R20
                                                         K02)

                                                         255/35R20
                                                         A93) K02)

                                                         255/40R20
                                                         K02)

                                                         265/35R20
                                                         A93a) K02)

                                                         265/40R20
                                                         K02)

                                                         275/35R20
                                                         K02)

                                                         HL 255/35R20
                                                         A93) K02)

                                                         HL 255/40R20
                                                         K02)

                                                         HL 265/35R20
                                                         A93a) K02)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7d
                Seite :                     4/6
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                EK                            e9*2018/858*11111*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 75       Ssangyong Korando e- 245/40R20                           A01) bis A10)
                                Motion                 A93)                              BF1) K01) K02)

                                                        255/40R20

                                                        275/35R20
                                                        A93a)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
§22 101205*00




                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                       Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7d
                Seite :                     5/6
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
§22 101205*00




                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: 5279
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G3V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                G4D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/65R16 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7d
                Seite :                     6/6
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
§22 101205*00




                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K36)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                       erforderlich:
                       • die Radhauskante ist im Bereich von 30° vor bis 40° hinter der Radmitte umzulegen,
                       • die in diesem Bereich ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist um
                          25mm zu kürzen,
                       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                Die Anlage 7d mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ FB2DC-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 21.05.2026
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 101205*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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