Gutachten 366-0445-06-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 1 Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 06.08.2007
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Fahrzeughersteller : SSANGYONG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
D5 RC-MatrixT-706 D5 ohne 84,1 930 2400 09/06
D5 RC-MatrixT-706 D5 ohne 84,1 950 2350 09/06
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : CJ; DJ; RJ; ACTYON CJ; Rexton-RJ; KYRON DJ
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AJ; Rodius-
AJ
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: ACTYON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ACTYON e1*2001/116*0405*.. 100 - 110 225/75R16 51G Allradantrieb;
CJ 235/70R16 106 Heckantrieb;
CJ e4*2001/116*0115*.. 235/75R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/70R16 107 12K; 51A; 71K; 723;
255/65R16 109 73C; 74A; 76S
255/70R16 111
Verkaufsbezeichnung: KYRON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DJ e4*2001/116*0107*.. 100 - 162 225/75R16 51G Allradantrieb;
KYRON DJ e1*2001/116*0363*.. 235/70R16 106 10B; 11B; 11G; 11H;
235/75R16 51G 12K; 51A; 71K; 723;
245/70R16 107 73C; 74A; 76S
255/65R16 109
255/70R16 111
Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG RODIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Rodius- e1*2001/116*0336*.. 110 - 162 215/65R16 102 5LA Allradantrieb;
AJ 225/60R16 102 5LA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R16 51G 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG STAVIC/RODIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AJ e4*2001/116*0088*.. 110 - 162 215/65R16 102 5LA Allradantrieb;
225/60R16 102 5LA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R16 51G 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0445-06-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 1 Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 06.08.2007
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Verkaufsbezeichnung: SSANGYONG/DAEWOO REXTON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Rexton- e1*2001/116*0223*.. 120 - 162 235/70R16 106 5-Loch Fz; ab
RJ 235/75R16 51G e1*2001/116*0223*05;
RJ e4*2001/116*0060*.. 245/70R16 107 ab
245/75R16 111 e4*2001/116*0060*08;
255/65R16 109 10B; 11B; 11G; 11H;
255/70R16 51G 12K; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0445-06-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 1 Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH Stand: 06.08.2007
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.