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							Gutachten 366-0445-06-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 1                                                        Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 06.08.2007
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Fahrzeughersteller                       : SSANGYONG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 130/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
D5                  RC-MatrixT-706 D5        ohne                         84,1                    930    2400     09/06
D5                  RC-MatrixT-706 D5        ohne                         84,1                    950    2350     09/06


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SSANGYONG
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : CJ; DJ; RJ; ACTYON CJ; Rexton-RJ; KYRON DJ
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AJ; Rodius-
                                           AJ
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ACTYON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
ACTYON       e1*2001/116*0405*.. 100 - 110     225/75R16     51G                              Allradantrieb;
CJ                                             235/70R16 106                                  Heckantrieb;
CJ           e4*2001/116*0115*..               235/75R16     51G                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/70R16 107                                  12K; 51A; 71K; 723;
                                               255/65R16 109                                  73C; 74A; 76S
                                               255/70R16 111

Verkaufsbezeichnung:     KYRON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
DJ           e4*2001/116*0107*.. 100 - 162 225/75R16     51G                                  Allradantrieb;
KYRON DJ e1*2001/116*0363*..               235/70R16 106                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/75R16     51G                                  12K; 51A; 71K; 723;
                                           245/70R16 107                                      73C; 74A; 76S
                                           255/65R16 109
                                           255/70R16 111

Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG RODIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
Rodius-      e1*2001/116*0336*.. 110 - 162 215/65R16 102          5LA                         Allradantrieb;
AJ                                         225/60R16 102          5LA                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/65R16              51G                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG STAVIC/RODIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
AJ           e4*2001/116*0088*.. 110 - 162 215/65R16 102          5LA                         Allradantrieb;
                                           225/60R16 102          5LA                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/65R16              51G                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0445-06-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 1                                                        Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 06.08.2007
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                                                                                                        Seite: 2 von 3

Verkaufsbezeichnung:     SSANGYONG/DAEWOO REXTON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
Rexton-      e1*2001/116*0223*.. 120 - 162 235/70R16 106                                      5-Loch Fz; ab
RJ                                         235/75R16     51G                                  e1*2001/116*0223*05;
RJ           e4*2001/116*0060*..           245/70R16 107                                      ab
                                           245/75R16 111                                      e4*2001/116*0060*08;
                                           255/65R16 109                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/70R16     51G                                  12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0445-06-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46801
ANLAGE: 1                                                        Radtyp: RC-MatrixT-706
Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                  Stand: 06.08.2007
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                                                                                                        Seite: 3 von 3
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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