Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO Nr. : RA-001346-A0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 1/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852019 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Y 852019 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 130 Radausführungskennz.: Lk 130 Radgröße: 8½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 32 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 84,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 980 kg Reifenabrollumfang: 2410 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SSANGYONG Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 150 Nm BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 130 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO Nr. : RA-001346-A0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 2/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852019 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CJ e4*2001/116*0115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 102 bis 110 Ssangyong Actyon 235/55R20 A02) bis A10) A01) K04) BF1) 245/45R20 245/50R20 A01) K04) 255/45R20 A01) K04) 255/50R20 A01) K03) K04) 265/45R20 A01) K04) 275/45R20 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QJ e11*2007/46*2512*.. QJ e4*2007/46*0330*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 131 Ssangyong Actyon 235/55R20 A02) bis A10) Sports, Korando Sports T105) BF1) ER1) 245/45R20 T103) 245/50R20 T105) 255/45R20 T105) 255/50R20 A01) K03) 265/45R20 275/45R20 A01) K03) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO Nr. : RA-001346-A0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 3/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852019 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DJ e4*2001/116*0107*.. KYRON DJ e1*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Ssangyong Kyron 235/45R20 A02) bis A10) T100) BF1) 235/55R20 A01) K04) 245/45R20 245/50R20 A01) K03) K04) 255/45R20 A01) K04) 255/50R20 A01) K03) K04) 265/45R20 A01) K03) K04) 275/45R20 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QK e9*2007/46*6620*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 149 Ssangyong Musso, 235/55R20 A02) bis A10) Musso Grand; KG A94) BF1) Mobility Musso, Musso Grand 245/50R20 (nicht zulässig bei A01) A94) K04) Fahrzeugen mit Blattfederung) 255/50R20 A01) A94a) K01) K04) 265/45R20 A01) A94) K04) 275/45R20 A01) A94) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO Nr. : RA-001346-A0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 4/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852019 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJ e4*2001/116*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 118 bis 162 Ssangyong Rexton 235/55R20 A02) bis A10) (ab Genehmigung BF1) E46) e4*2001/116*0060*08 bis 245/50R20 e4*2001/116*0060*19; A01) K03) K04) Radanschluss 5/130) 255/45R20 255/50R20 A01) K01) K02) 265/45R20 A01) K03) 275/45R20 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJ e11*2007/46*3098*.. RJ e4*2001/116*0060*.. RJA e13*2007/46*1661*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 131 Ssangyong Rexton 235/55R20 A02) bis A10) (Modell 2013 mit A94) BF2) E45) Mehrlenkerachse) 235/55R20 M+S 245/50R20 245/50R20 M+S 255/45R20 255/45R20 M+S 255/50R20 A01) K04) 255/50R20 M+S A01) K04) 265/45R20 265/45R20 M+S 275/45R20 A01) K04) 275/45R20 M+S A01) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO Nr. : RA-001346-A0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 5/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852019 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RJ e11*2007/46*3098*.. RJ e4*2001/116*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 131 Ssangyong Rexton 235/55R20 A02) bis A10) (Modell 2013, mit A94) BF2) E45) Starrachse) 245/50R20 255/45R20 255/50R20 A01) K04) 265/45R20 275/45R20 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): YK e9*2007/46*6541*.. YKA e6*2007/46*0237*.. YKUK e11*2007/46*4188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 133 bis 165 Ssangyong Rexton; KG 235/55R20 A02) bis A10) Mobility Rexton BF1) 245/50R20 255/50R20 A01) K01) K04) 265/45R20 275/45R20 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO Nr. : RA-001346-A0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 6/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852019 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 150 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5 Anzugsmoment: 130 Nm E45) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2013: • EG-Genehmigung e4*2001/116*0060* ab Nachtrag 20 • EG-Genehmigung e11*2007/46*3098* ab Nachtrag 00 • EG-Genehmigung e13*2007/46*1661* ab Nachtrag 00 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55066 nach §22 StVZO Nr. : RA-001346-A0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 7/7 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : Y 852019 E46) Nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 2012: • EG Genehmigung e4*2001/116*0060*08 bis 19 und Randanschluss 5/130/84. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 3a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ Y 852019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 31.10.2023