Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                    CWE 70615
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  CW
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                              Lk 130 C
                Radausführungskennz.:                                       Lk 130 C
                Radgröße:                                                    7Jx16H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        130 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      84,10 mm
§22 47345*03




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         1050 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SSANGYONG

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                    150 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                    130 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5284        120 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     5284       150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CJ                            e4*2001/116*0115*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               102 bis 110     Ssangyong Actyon       225/70R16                          A02) bis A10)
                                                                                         A94) BF1)
                                                       225/75R16

                                                       235/70R16

                                                       235/75R16

                                                       245/70R16

                                                       255/65R16

                                                       255/70R16
§22 47345*03




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               QJ                             e11*2007/46*2512*..
               QJ                             e4*2007/46*0330*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               104 bis 131     Ssangyong Actyon        225/70R16                         A02) bis A10)
                               Sports, Korando Sports T103)                              A94) BF1)

                                                       225/75R16

                                                       225/75R16C

                                                       235/70R16

                                                       235/75R16

                                                       245/70R16

                                                       245/70R16C

                                                       255/65R16

                                                       255/70R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DJ                            e4*2001/116*0107*..
               KYRON DJ                      e1*2001/116*0363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 121     Ssangyong Kyron        225/70R16                          A02) bis A10)
                                                      A94)                               BF1)

                                                       225/75R16
                                                       A94)

                                                       235/70R16
                                                       A94)

                                                       235/75R16
                                                       A94)

                                                       245/70R16
§22 47345*03




                                                       255/65R16

                                                       255/70R16


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJ                            e4*2001/116*0060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118 bis 162     Ssangyong Rexton        235/70R16                         A02) bis A10)
                               (ab Genehmigung                                           BF1) E46)
                               e4*2001/116*0060*08 bis 235/75R16
                               e4*2001/116*0060*19;
                               Radanschluss 5/130)
                                                       245/70R16

                                                       255/65R16

                                                       255/70R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJ                              e11*2007/46*3098*..
               RJ                              e4*2001/116*0060*..
               RJA                             e13*2007/46*1661*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               114 bis 131     Ssangyong Rexton         235/70R16                         A02) bis A10)
                               (Modell 2013 mit                                           A94) BF2) E45)
                               Mehrlenkerachse)         235/70R16 M+S

                                                        235/75R16

                                                        235/75R16 M+S

                                                        245/70R16

                                                        245/70R16 M+S
§22 47345*03




                                                        255/65R16

                                                        255/65R16 M+S

                                                        255/70R16

                                                        255/70R16 M+S


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJ                             e11*2007/46*3098*..
               RJ                             e4*2001/116*0060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               114 bis 131     Ssangyong Rexton        235/70R16                          A02) bis A10)
                               (Modell 2013, mit                                          A94) BF2) E45)
                               Starrachse)             235/75R16

                                                        245/70R16

                                                        255/65R16

                                                        255/70R16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               AJ                               e4*2001/116*0088*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 162     Ssangyong Rodius          225/60R16                         A02) bis A10)
                               (bis Modelljahr 2012,                                       BF3)
                               bis Nachtrag 14)          235/60R16

                                                        245/55R16
                                                        A01) K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               AJ                              e4*2001/116*0088*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               114 bis 131     Ssangyong Rodius 4WD 225/65R16                              A02) bis A10)
                               (Modell 2013 ab                                             BF4)
§22 47345*03




                               Nachtragsstand 15)       235/60R16
                                                        A01) K01)

                                                        255/55R16
                                                        A01) K01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
§22 47345*03




                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47345 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000871-B0-015
               Anlage-Nr. :                12
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  CWE 70615


               E45)   Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2013:
                      • EG-Genehmigung e4*2001/116*0060* ab Nachtrag 20
                      • EG-Genehmigung e11*2007/46*3098* ab Nachtrag 00
                      • EG-Genehmigung e13*2007/46*1661* ab Nachtrag 00

               E46)   Nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 2012:
                      • EG Genehmigung e4*2001/116*0060*08 bis 19 und Randanschluss 5/130/84.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
§22 47345*03




                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 12 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ CWE 70615 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 21.01.2026
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 47345*03




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen