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							Gutachten 366-0173-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                                Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 22.11.2012
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Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
TRBY6BP38B561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      715    2105     04/11
TRBY6BP38D561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      715    2105     05/09
TRBY6BP38561           PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      715    2105     04/08
TRBY6SA38B561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      715    2105     04/11
TRBY6SA38D561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      715    2105     05/09
TRBY6SA38561           PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff      715    2105     04/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS4
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                             100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS; G3; G4
                                             120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; ZC
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94            11A; 24J                     Kombi;
SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96            11A; 24J                     Allradantrieb;
                                            225/50R17 94            11A; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/55R17 97            11A; 24J; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                            235/50R17 96            11A; 22I; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                            235/55R17 99            11A; 22I; 24J; 24M           74P

Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen           Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91               11A; 122; 27I; 52J           Subaru XV;
                                         215/55R17 94               11A; 12T; 27I; 52J           Allradantrieb;
                                         225/50R17 94               11A; 12O; 24J; 27I           10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17 97               11A; 12O; 24J; 27I           51A; 573; 71C; 71K;
                                         235/50R17 96               11A; 12A; 24J; 24M; 26P;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                    27B                          74P

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen           Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17               51G                          nur Outback;
               e1*2001/116*0256*..
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..               215/55R17 94                                    Allradantrieb;
                                                 225/45R17          51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/50R17 94                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 235/50R17 96       11A; 22I; 24J                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 22.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
BM/BR        e1*2007/46*0079*..  110 - 191 215/55R17 94                                     nur Outback; Kombi;
BM/BRS       e13*2007/46*1074*..           215/60R17 96                                     Allradantrieb;
                                           225/50R17 94                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R17 97                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                           225/60R17 99                                     71K; 721; 725; 73C;
                                           235/50R17 96         11A; 22I                    74A; 74P; 76S
                                           235/55R17 99         11A; 22I
                                           245/50R17 99         11A; 22I; 248
                                           245/55R17 102        11A; 22I; 248

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 215/50R17 91                                     nur bis
               e13*98/14*0087*..
                                              225/50R17 94      11A; 21B; 22B; 24J; 24M e13*98/14*0087*02;
                                              235/50R17 96      11A; 21B; 22B; 24J; 24M nur bis
                                                                                        e1*2001/116*0209*06;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
SG             e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91      11A; 24J; 24M           ab
               e13*98/14*0087*..
                                              215/55R17         11A; 24J; 24M; 51G      e13*98/14*0087*03;
                                              225/50R17 94      11A; 21B; 22B; 24C; 24M ab
                                              235/50R17 96      11A; 21B; 22B; 24C; 24D e1*2001/116*0209*07;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 205/45R17 84            11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    Allradantrieb;
               e13*96/79*0026*..,                               24J; 24M; 54A               10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..    66 - 92   205/40R17 80      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24J; 24M                    721; 725; 73C; 74A;
                                              215/40R17 83      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    74P
                                                                24J; 24M
                                    85 - 92   205/45R17 84      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
                                                                24J; 24M
GD/GG          e1*98/14*0145*..     160       205/45R17 84W                                 nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..     160 - 169 205/45R17 88                                  Allradantrieb;
                                    160 - 195 205/50R17     11A; 22B; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91 11A; 22B                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17 90 11A; 22B                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76T




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 22.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
GD/GG        e1*98/14*0145*.. 70        205/40R17 80            11A; 22B; 5DA               nur Limousine
GD/GGS       e1*98/14*0163*.. 70 - 112 205/50R17                11A; 22B; 51G               Allradantrieb;
                                        215/40R17 83            11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17               11A; 22B; 51G               12A; 51A; 71C; 71K;
                              70 - 118 205/40R17 84             11A; 22B                    721; 725; 73C; 74A;
                                        205/45R17 84            11A; 22B                    74P
                                        215/40R17 83W           11A; 22B
                                        215/45R17 87            11A; 22B
GD/GG        e1*98/14*0145*.. 160       205/45R17 84W                                       nur Limousine
GD/GGS       e1*98/14*0163*.. 160 - 165 205/50R17               11A; 22B; 51G               Allradantrieb;
                              160 - 169 205/45R17 88                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17 87            11A; 22B                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/45R17 90            11A; 22B                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76T
G3             e1*2001/116*0438*..   79 - 169 205/50R17 89      11A; 22I; 24J               Schrägheck;
                                              215/45R17 87      11A; 24J                    Allradantrieb;
                                              225/45R17 91      11A; 22I; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88            11A; 21B; 22B; 24J; 24M     nicht Outback;
             e1*98/14*0149*..           215/40R17 87            11A; 21B; 22B; 22F; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R17 89             12N                         Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W            12N                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87             12N                         51A; 71C; 71K; 721;
                                       225/45R17 91             12N                         725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 22.11.2012
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       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 22.11.2012
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       des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 22.11.2012
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 22.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    G4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:    IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):    Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 290             y = 430                    HA
             27I                      x = 240             y = 380                    HA
             26B                      x = 290             y = 280                    VA
             26P                      x = 240             y = 230                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 280              5                VA
             27H                   x = 290       y = 430              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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