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							Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 40 FUJI HEAVY                                                Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 26.03.2012
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Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-      Abroll    ab
            Kennzeichnung                      Kennzeichnung           (mm)                   last      umf.      Fertig
            Rad                                Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
OMUL6BP35B5 PCD100 ET35                        Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff    645     2126      08/09
61
OMUL6BP3556 PCD100 ET35                        Ø60.1     Ø56.1             56,1    Kunststoff     645      2126 01/09
1
OMUL6KA35B5 PCD100 ET35                        Ø60.1     Ø56.1             56,1    Kunststoff     645      2126 08/09
61


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS4
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : SG; SGS; SH; SHS
                                             100 Nm für Typ : GC/GF; G3
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 110              195/70R15        51G                         Kombi;
SHS          e1*2001/116*0485*..                   205/70R15        51G                         Allradantrieb;
                                                   205/75R15 97     51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   215/65R15 96     11A; 24J                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                   215/70R15 98     11A; 24J                    725; 73C; 74A; 74P;
                                                   225/60R15 96     11A; 24J; 24M               76Q

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 116 195/65R15               51G                         ab
               e13*98/14*0087*..
SGS            e1*2001/116*0209*..                 195/70R15        51G                         e13*98/14*0087*03;
                                                   205/70R15        11A; 24J; 51G               ab
                                                   215/65R15        11A; 24J; 24M; 51G          e1*2001/116*0209*07;
                                                   225/60R15 96     11A; 24C; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/65R15 99     11A; 21B; 22B; 24C; 24M     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 40 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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                                                                                                       Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 92 195/65R15                  51G                         nur bis
               e13*98/14*0087*..
                                               195/70R15        51G                         e13*98/14*0087*02;
                                               205/70R15        51G                         nur bis
                                               215/65R15        51G                         e1*2001/116*0209*06;
                                               225/60R15 96     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/65R15 99     11A; 21B; 22B; 24J; 24M     12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/70R15        11A; 21B; 22B; 24J; 24M;    725; 73C; 74A; 74P;
                                                                51G                         76Q

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 195/60R15 88            11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    Allradantrieb;
               e13*96/79*0026*..,                               54A                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..     66 - 92   195/55R15 85     11A; 21B; 22B; 22F          12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/55R15 88     11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    725; 73C; 74A; 74P;
                                                                24J; 24M                    76Q
                                     85 - 92   195/60R15        11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
                                                                51G
G3             e1*2001/116*0438*..   79        195/65R15 91     11A; 24J                    Schrägheck;
                                               205/60R15 91     11A; 24J                    Allradantrieb;
                                               205/65R15 94     11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94     11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 573; 71K;
                                               225/55R15 92     11A; 22I; 24C; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 40 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 40 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OMUL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.