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							Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       : 10b
Auftraggeber               : Borbet
Typ(en)                    : LS70638
Ausführung(en)             : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅56,1                      Seite 1 von 2



Raddaten


Radtyp                                           :   LS70638
Radausführung                                    :   Lk 100
Radgröße nach Norm                               :   7 J x 16 H2
Einpreßtiefe in mm                               :   38
zulässige Radlast in kg                          :   600
zul. Abrollumfang in mm                          :   2000
Lochkreisdurchmesser in mm                       :   100
Lochzahl                                         :   5
Mittenlochdurchmesser in mm                      :   64,1 mm mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅56,1
Zentrierart                                      :   Mittenzentrierung


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                           :       Subaru
Radbefestigungsteile                         :       mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegelbundradmut-
                                                     tern M12x1,25, Kegelwinkel 60°
Anzugsmoment in Nm                           :       110
Spurverbreiterung                            :       bis zu 34 mm

Typ:                           SF
ABE / EG-Genehmigung:          e13*96/79*0029*.. bzw. e13*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90; 125; 130 Subaru Forester      215/60R16-95                     A02) bis A10)


e13*98/14*0029*04E   995/1010                                                            5/100/56



Typ:                           BE/BH
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0108*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                                Auflagen und Hinweise
(kW)                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115; 154     Legacy Outback       205/55R16-91                                          A02) bis A10)
                                   E05)

                                              215/55R16-93
e1*98/14*0108*07     1040/1060                                                           5/100/56




RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt -Bundesamtes für Prüfungen nach
EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Gutachten zur Erteilung einer ABE
Gutachten Nr.    : RA-000342-A0-015
Anlage-Nr.       : 10b
Auftraggeber       : Borbet
Typ(en)            : LS70638
Ausführung(en)     : Lk 100 mit Zentrierring, Kennzeichnung: BO∅64,0 /∅56,1           Seite 2 von 2


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Ange
     stellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Bei-
     spielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
     papieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zu-
     lassungsstelle berichtigen zu lassen.
     Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
     Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
     Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonder-
     räder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der
     Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
     Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des
     Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müs-
     sen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei denn,
     daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet wer-
     den.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist.

Die Anlage 10b mit den Blättern 1 bis 2 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderrä-
der Typ LS70638 des Antragstellers Borbet.

Essen, 10. Februar 2005
RA-000342-A0-015
						
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