Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 8a Seite : 1 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 70738 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk 100 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64,0/Ø56,1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : SUBARU, Fuji Heavy Industries Ltd. Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BL/BP, BL/BPS, BM/BR, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde - 110 Nm BM/BRG, BM/BRS, G3, G3G, M12x1,25 G3S, GC/GF, GD/GG, GFC, SF, SGG, SGS, SH, SHS Typ: GFC ABE / EG-Genehmigung: G334 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Impreza 205/40R17 A01) bis A10) K31) 215/40R17 155 Impreza Turbo 205/40R17 A01) bis A10) K31) 215/40R17 G334/NT04E 900/900 5/100/56 RA-000352-M0-015-08a~SB-5-100-56-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 8a Seite : 2 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: GC/GF ABE / EG-Genehmigung: e13*95/54*0026*.., e13*96/79*0026*.., e13*98/14*0026*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Impreza Turbo 205/40R17 A01) bis A10) K31) 215/40R17 e13*98/14*0026*04E 900/900 5/100/56 Typ: SF ABE / EG-Genehmigung: e13*96/79*0029*.. , e13*98/14*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 130 Subaru Forester 225/50R17 A02) bis A10) e13*98/14*0029*04E 995/1010 5/100/56 Typ: GD/GG ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0145*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 bis 169 Impreza WRX 205/45R17 A01)bis A10) Impreza Sportkombi WRX K32) 215/45R17 e1*98/14*0145*11E 990/960(0) 5/100/56 Typ: SGS ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0209*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 169 Subaru Forester 205/55R17 A02) bis A10) 215/50R17 A01) K03) 215/55R17 A01) K03)K04) e1*2001/116*00209*10E 1010/1090(1150) 5/100/56 Typ: SGG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Subaru Forester 205/55R17 A02) bis A10) 215/50R17 A01) K03) 215/55R17 A01) K03)K04) e11*2001/116*0242*02E 1010/1035(0) 5/100/56 RA-000352-M0-015-08a~SB-5-100-56-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 8a Seite : 3 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: SGG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0317*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 116 Subaru Forester 205/55R17 A02) bis A10) 215/50R17 A01) K03) 215/55R17 A01) K03)K04) e11*2001/116*0317*01E 1010/1035(0) 5/100/56 Typ: BL/BP ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0228*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 180 Subaru Legacy Outback 215/55R17 A02) bis A10) 101 bis 180 Subaru Legacy 205/45R17 A01) bis A10) E42)K03) 215/45R17 E42)K03) 215/50R17 E41)K01)K15) 225/45R17 K01) e1*2001/116*0228*10E 1070/1060(0) 5/100/56 Typ: BL/BPS ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0256*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 180 Subaru Legacy Outback 215/55R17 A02) bis A10) 101 bis 180 Subaru Legacy 205/45R17 A01) bis A10)E07) E42)K03) 215/45R17 E42)K03) 215/50R17 E41)K01)K15) 225/45R17 K01) e1*2001/116*0228*13E 1070/1170(1219) 5/100/56 RA-000352-M0-015-08a~SB-5-100-56-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 8a Seite : 4 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: G3 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0438*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 195 Subaru Impreza 205/45R17 A02) bis A10) e1*2001/116*0438*07 1010/1000 (-) 5/100/56 Typ: G3S ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0460*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 169 Subaru Impreza 205/45R17 A02) bis A10) e1*2001/116*0460*05 1010/1020 (1150) 5/100/56 Typ: G3G ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0325*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 110 Impreza LPG 205/45R17 A02) bis A10) e11*2001/116*0325*04 1010/1020 (0) 5/100/56 Typ: SH ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0982*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 108 bis 169 Subaru Forester 215/55R17 A02) bis A10) 215/60R17 225/50R17 225/55R17 235/50R17 A01)K01)K02) 235/55R17 A01)K01)K02) 245/50R17 A01)K01)K02)K35) e13*2001/116*0982*05 1080/1095 (-) 5/100/56 RA-000352-M0-015-08a~SB-5-100-56-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 8a Seite : 5 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: SHS ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0485*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 169 Subaru Forester 215/55R17 A02) bis A10) 215/60R17 225/50R17 225/55R17 235/50R17 A01)K01)K02) 235/55R17 A01)K01)K02) 245/50R17 A01)K01)K02)K35) e1*2001/116*0485*04 1080/1140 (1180) 5/100/56 RA-000352-M0-015-08a~SB-5-100-56-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 8a Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: BM/BR ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0079*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 123 Subaru Legacy 205/50R17 A02) bis A10)E07) E45) 205/55R17 E45) 215/45R17 215/50R17 A01)K03) 225/45R17 225/50R17 A01)K01)K02)K13)K22)K35) 110 bis 123 Subaru Legacy Outback 215/60R17 A02) bis A10) 225/55R17 225/60R17 235/55R17 245/50R17 245/55R17 255/50R17 191 Subaru Legacy Outback 225/60R17 A02) bis A10) 235/55R17 245/50R17 245/55R17 255/50R17 e1*2007/46*0079*03 1075/1060 (0) 5/100/56 RA-000352-M0-015-08a~SB-5-100-56-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 8a Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: BM/BRS ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1074*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 123 Subaru Legacy 205/50R17 A02) bis A10)E07) E45) 205/55R17 E45) 215/45R17 215/50R17 A01)K03) 225/45R17 225/50R17 A01)K01)K02)K13)K22)K35) 110 bis 123 Subaru Legacy Outback 215/60R17 A02) bis A10) 225/55R17 225/60R17 235/55R17 245/50R17 245/55R17 255/50R17 191 Subaru Legacy Outback 225/60R17 A02) bis A10) 235/55R17 245/50R17 245/55R17 255/50R17 e13*2007/46*1074*01 1075/1060 (0) 5/100/56 RA-000352-M0-015-08a~SB-5-100-56-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 8a Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: BM/BRG ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 123 Subaru Legacy 205/50R17 A02) bis A10)E07) (LPG) E45) 205/55R17 E45) 215/45R17 215/50R17 A01)K03) 225/45R17 225/50R17 A01)K01)K02)K13)K22)K35) 123 Subaru Legacy Outback 215/60R17 A02) bis A10) (LPG) 225/55R17 225/60R17 235/55R17 245/50R17 245/55R17 255/50R17 e11*2007/46*0096*01 1075/1060 (0) 5/100/56 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000352-M0-015-08a~SB-5-100-56-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 8a Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E13) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000352-M0-015-08a~SB-5-100-56-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 8a Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. RA-000352-M0-015-08a~SB-5-100-56-ET38.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 8a Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der Oberkante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett umzulegen, - die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer Länge von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite der Kunststoffkante auslaufend abzutrennen. - die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen oder abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu versetzen. K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - das Gummikederband an den Radhausausschnittkanten ist zu entfernen, - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K35) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 04.11.2010 RA-000352-M0-015-08a~SB-5-100-56-ET38.docx