Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 1 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R6705.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Subaru
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BE/BH, BL/BP, BL/BPS, BM/BR, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 50337 110 Nm
BM/BRG, BM/BRS, G3, G3G, M12x1,25
G3S, GC/GF, GD/GG, GFC, SF,
SFS, SGG, SGS, SH, SHS
Typ: GFC
ABE / EG-Genehmigung: G334
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Impreza 205/45R16 A01) bis A10)
K31)
205/50R16
155 Impreza Turbo 205/50R16 A01) bis A10)
K31)
G334/NT04E 900/900 5/100/56
RA-000576-A0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 2 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: GC/GF
ABE / EG-Genehmigung: e13*95/54*0026*.., e13*96/79*0026*.., e13*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 92 Impreza 205/45R16 A01) bis A10)
K31)
205/50R16
155 bis 160 Impreza Turbo 205/50R16 A01) bis A10)
K31)
e13*98/14*0026*04E 900/900 5/100/56
Typ: SF
ABE / EG-Genehmigung: e13*96/79*0029*.., e13*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 130 Subaru Forester 215/60R16 A02) bis A10)
e13*98/14*0029*04E 995/1010 5/100/56
Typ: SFS
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0088*.. , e1*98/14*0088*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 125 Subaru Forester 215/60R16 A02) bis A10)
e1*98/14*0088*05 995/1010 5/100/56,0
Typ: GD/GG
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0145*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 118 Impreza, 205/50R16 A01)bis A10)E06)
Impreza Kombi K32)
160 bis 169 Impreza WRX, 205/55R16
Impreza Sportkombi WRX
205/50R16 M+S
e1*98/14*0145*11E 900/900 5/100/56
Typ: BE/BH
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0108*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 154 Legacy Outback 215/60R16 A02) bis A10)
215/60R16 M+S
e1*98/14*0108*07E 1040/1060 5/100/56
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Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 3 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: SGS
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0209*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169 Subaru Forester 205/60R16 A02) bis A10)
215/55R16
215/60R16
e1*2001/116*0209*10E 1010/1090(1150) 5/100/56
Typ: SGG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Subaru Forester 205/60R16 A02) bis A10)
215/55R16
215/60R16
e11*2001/116*0242*02E 1010/1035(0) 5/100/56
Typ: SGG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 116 Subaru Forester 205/60R16 A02) bis A10)
215/55R16
215/60R16
e11*2001/116*0317*01E 1010/1035(0) 5/100/56
Typ: BL/BP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0228*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 121 Legacy 205/55R16 A01)bis A10)
(nicht Legacy Outback) K03) E06)
215/50R16
K01)
225/50R16
K01)
e1*2001/116*0228*10E 1070/1060(0) 5/100/56
RA-000576-A0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_53R6705.doc
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Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 4 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: BL/BPS
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127 Legacy 205/55R16 A01)bis A10)
(nicht Legacy Outback) K03) E06)
215/50R16
K01)
225/50R16
K01)
e1*2001/116*0256*13E 1040/1170(1219) 5/100/56
Typ: G3
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0438*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 Subaru Impreza 195/60R16 A01) bis A10)
K03)
e1*2001/116*0438*03 1010/1020 (-) 5/100/56
Typ: G3S
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0460*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 Subaru Impreza 195/60R16 A01) bis A10)
K03)
e1*2001/116*0460*04 1040/1060 (1196) 5/100/56
Typ: G3G
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0325*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Subaru Impreza (Gas) 195/60R16 A01) bis A10)
K03)
e1*2001/116*0325*04 1050/1060 (1196) 5/100/56
RA-000576-A0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 5 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: SH
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0982*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 126 Subaru Forester 215/60R16 A02) bis A10)
215/65R16
225/60R16
235/55R16
A01)K02)
235/60R16
A01)K02)
245/55R16
A01)K01)K02)
255/55R16
A01)K01)K02)K35)
169 Subaru Forester 215/60R16 M+S A02) bis A10)
215/65R16 M+S
225/60R16 M+S
235/55R16 M+S
A01)K02)
235/60R16 M+S
A01)K02)
245/55R16 M+S
A01)K01)K02)
255/55R16 M+S
A01)K01)K02)K35)
e13*2001/116*0982*05 1080/1095 (-) 5/100/56
RA-000576-A0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 6 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: SHS
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169 Subaru Forester 205/60R16 A02) bis A10)
215/60R16
215/65R16
225/60R16
235/55R16
A01)K02)
235/60R16
A01)K02)
245/55R16
A01)K01)K02)
255/55R16
A01)K01)K02)K35)
e1*2001/116*0485*03 1080/1140 (1180) 5/100/56
Typ: BM/BR
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123 Subaru Legacy 205/55R16 A02) bis A10)E07)
205/60R16
215/50R16
A01)K03)
215/55R16
A01)K03)
225/50R16
A01)K01)K02)
225/55R16
A01)K01)K02)
235/50R16
A01)K01)K02)K35)
e1*2007/46*0079*03 1075/1060 (0) 5/100/56
RA-000576-A0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 7 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: BM/BRG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 120 Subaru Legacy 205/55R16 A02) bis A10)
205/60R16
215/50R16
A01)K03)
215/55R16
A01)K03)
225/50R16
A01)K01)K02)
225/55R16
A01)K01)K02)
235/50R16
A01)K01)K02)K35)
e11*2007/46*0096*00 1075/1060 (0) 5/100/56
Typ: BM/BRS
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123 Subaru Legacy 205/55R16 A02) bis A10)
205/60R16
215/50R16
A01)K03)
215/55R16
A01)K03)
225/50R16
A01)K01)K02)
225/55R16
A01)K01)K02)
235/50R16
A01)K01)K02)K35)
e13*2007/46*1074*02 1120/1085 (0) 5/100/56
RA-000576-A0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 8 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ: BM/BRS
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis123 Subaru Legacy Outback 215/65R16 A02) bis A10)E06)
215/70R16
225/60R16
225/65R16
235/60R16
245/55R16
245/60R16
255/55R16
e13*2007/46*1074*02 1105/1085 (0) 5/100/56
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000576-A0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 9 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000576-A0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_53R6705.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48055 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000576-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 10 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der Ober-
kante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett umzulegen,
- die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer Länge
von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite der
Kunststoffkante auslaufend abzutrennen.
- die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der
Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen oder
abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu versetzen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- das Gummikederband an den Radhausausschnittkanten ist zu entfernen,
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K35) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen.
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 29.11.2010
RA-000576-A0-104-04a~SB-5-100-56-ET38_53R6705.doc