Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    1/4                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      51R0855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Radausführung:                                              51R0855.38
Radgröße:                                                    8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        82,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              9 Ø82 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                              950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2300 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Subaru

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
G3, WX, WXS                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP50837 120 Nm
                                     M12x1,25


Typ:                          G3
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0438*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 221          Subaru Impreza STI       245/30R20                              A01) bis A10)
                                                                              K13)K14)K22)

e1*2001/116*0438*05   1050/1040(-)                                           5/114,3/56




RA-000491-B0-104-25~SB-5-114_3-56-ET40_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    2/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                         WX
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0190*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180 bis 190  Subaru Tribeca          255/40R20                         A01) bis A10)
              ww. B9 Tribeca                                            K01)K04)
                                      255/45R20
                                      K36)K37)

e13*2001/116*0190*05   1368/1515(0)                                     5/114,3/56



Typ:                         WXS
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2007/46*1073*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 190          Subaru Tribeca          255/40R20                         A01) bis A10)
                                                                        K01)K04)
                                        255/45R20
                                        K36)K37)

e13*2007/46*1073*01    1368/1515(0)                                     5/114,3/56




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



RA-000491-B0-104-25~SB-5-114_3-56-ET40_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
     chend zu kürzen.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
     chend zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
     men bzw. auszuschneiden.

K36) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung im Bereich
     von 150 mm vor und hinter der Radmitte auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen.




RA-000491-B0-104-25~SB-5-114_3-56-ET40_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnah-
     men erforderlich:
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist vorne an der dem Stoßfänger zugewandten Seite um
       5 mm warm einzuformen,
     - der im hinteren Bereich des Radhauses (A-Säule) ragende Kunststoffsteg ist bis an
       das dahinter liegende Blech warm einzuformen.


Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 08.02.2010




RA-000491-B0-104-25~SB-5-114_3-56-ET40_51R0855.doc
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen