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							Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 3 FUJI HEAVY                                                Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : FUJI HEAVY IND.(J)
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TLLY6AA38B56 PCD100 ET38                     Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff    615      2037     06/09
1
TLLY6AA38D56 PCD100 ET38                     Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      615     2037 09/08
1
TLLY6HA38B56 PCD100 ET38                     Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      615     2037 06/09
1
TLLY6HA38D56 PCD100 ET38                     Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      595     2105 09/08
1
TLLY6HA38D56 PCD100 ET38                     Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      615     2037 09/08
1
TLLY6HA38561 PCD100 ET38                     Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      595     2105 02/08
TLLY6HA38561 PCD100 ET38                     Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      615     2037 02/08
TLLY6SA38B56 PCD100 ET38                     Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      615     2037 06/09
1
TLLY6SA38D56 PCD100 ET38                     Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      595     2105 09/08
1
TLLY6SA38D56 PCD100 ET38                     Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      615     2037 09/08
1
TLLY6SA38561 PCD100 ET38                     Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      595     2105 02/08
TLLY6SA38561 PCD100 ET38                     Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      615     2037 02/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel Nr. ZJS4
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                           100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS; G3
                                           120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen           Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94          11A; 24J                     Kombi;
SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96          11A; 24J                     Allradantrieb;
                                            225/50R17 94          11A; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/55R17 97          11A; 24J; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                            235/50R17 96          11A; 22I; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                            235/55R17 99          11A; 22I; 24J; 24M           74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 3 FUJI HEAVY                                                Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17             51G                         nur Outback;
               e1*2001/116*0256*..
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..             215/55R17 94                                   Allradantrieb;
                                               225/45R17          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R17 94                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/50R17 96       11A; 22I; 24J               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R17 94                                   nur Outback; Kombi;
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             215/60R17 96                                   Allradantrieb;
                                               225/50R17 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R17 97                                   12A; 51A; 573; 71C;
                                               225/60R17 99                                   71K; 721; 725; 729;
                                               235/50R17 96       11A; 22I                    73C; 74A; 74P; 75I;
                                               235/55R17 99       11A; 22I                    76S
                                               245/50R17 99       11A; 22I; 248
                                               245/55R17 102      11A; 22I; 248

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 215/50R17 91                                       nur bis
               e13*98/14*0087*..
                                               225/50R17 94       11A; 21B; 22B; 24J; 24M e13*98/14*0087*02;
                                               235/50R17 96       11A; 21B; 22B; 24J; 24M nur bis
                                                                                          e1*2001/116*0209*06;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
SG             e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91        11A; 24J; 24M           ab
               e13*98/14*0087*..
SGS            e1*2001/116*0209*..            215/55R17           11A; 24J; 24M; 51G      e13*98/14*0087*03;
                                               225/50R17 94       11A; 21B; 22B; 24C; 24M ab
                                               235/50R17 96       11A; 21B; 22B; 24C; 24D e1*2001/116*0209*07;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 205/45R17 84              11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    Allradantrieb;
               e13*96/79*0026*..,                                 24J; 24M; 54A               10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..     66 - 92   205/40R17 80       11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  24J; 24M                    721; 725; 73C; 74A;
                                               215/40R17 83       11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    74P
                                                                  24J; 24M
                                     85 - 92   205/45R17 84       11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
                                                                  24J; 24M




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 3 FUJI HEAVY                                                Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
GD/GG        e1*98/14*0145*.. 160       205/45R17 84W                                         nur Limousine
GD/GGS       e1*98/14*0163*.. 160 - 169 205/45R17 88                                          Allradantrieb;
                              160 - 195 205/50R17                 11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17 91              11A; 22B                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/45R17 90              11A; 22B                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76T
GD/GG          e1*98/14*0145*..      70       205/40R17 80        11A; 22B; 5DA               nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..      70 - 112 205/50R17           11A; 22B; 51G               Allradantrieb;
                                              215/40R17 83        11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17           11A; 22B; 51G               12A; 51A; 71C; 71K;
                                     70 - 118 205/40R17 84        11A; 22B                    721; 725; 73C; 74A;
                                              205/45R17 84        11A; 22B                    74P
                                              215/40R17 83W       11A; 22B
                                              215/45R17 87        11A; 22B
G3             e1*2001/116*0438*..   79 - 169 205/50R17 89        11A; 22I; 24J               Schrägheck;
                                              215/45R17 87        11A; 24J                    Allradantrieb;
                                              225/45R17 91        11A; 22I; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88              11A; 21B; 22B; 24J; 24M     nicht Outback;
             e1*98/14*0149*..           215/40R17 87              11A; 21B; 22B; 22F; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 3 FUJI HEAVY                                                Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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                                                                                                        Seite: 4 von 6
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 3 FUJI HEAVY                                                Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 3 FUJI HEAVY                                                Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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