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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 3 FUJI HEAVY                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : FUJI HEAVY IND.(J)
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TREZ6KA38D5         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff    610      2092     10/09
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TREZ6SA38D5         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      610     2092 10/09
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TREZ6SA38T56        PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      610     2092 01/11
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TREZ6SA38W5         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      610     2092 03/09
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TREZ6SA38Y56        PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      610     2092 06/09
1
TREZ6SA38561        PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                  56,1    Kunststoff      610     2092 03/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJS4
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                           100 Nm für Typ : GD/GG; GD/GGS; G3
                                           120 Nm für Typ : BM/BRS
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 110      205/60R16        51G                          Kombi;
SHS          e1*2001/116*0485*..                 205/65R16        51G                          Allradantrieb;
                                  108 - 169      215/60R16 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/65R16 98                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 225/55R16 95     11A; 24J                     721; 725; 73C; 74A;
                                                 225/60R16 98     11A; 24J                     74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen           Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/60R16             51G                          nur Outback;
               e1*2001/116*0256*..
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..               215/55R16        51G                          Allradantrieb;
                                                 215/60R16 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/55R16 95                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76U




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 3 FUJI HEAVY                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
BM/BRS       e13*2007/46*1074*.. 110 - 123 215/60R16 95                                       Nur Outback; Kombi;
                                           215/65R16 98                                       Allradantrieb;
                                           215/70R16 100                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/60R16 98                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                           225/65R16 100                                      71K; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                              76U

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16             11A; 24J; 51G               ab
               e13*98/14*0087*..
SGS            e1*2001/116*0209*..             205/65R16          11A; 24J; 51G               e13*98/14*0087*03;
                                               215/55R16          11A; 24J; 24M; 51G          ab
                                               215/60R16 95       11A; 24J; 24M               e1*2001/116*0209*07;
                                               225/55R16 95       11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/60R16 98       11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76U
SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 205/60R16            51G                         nur bis
               e13*98/14*0087*..
                                               205/65R16          51G                         e13*98/14*0087*02;
                                               215/55R16          51G                         nur bis
                                               215/60R16 95                                   e1*2001/116*0209*06;
                                               225/55R16 95                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/60R16 98                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
GD/GG        e1*98/14*0145*.. 160 - 165 195/50R16                 51G; 52J                    nur Limousine
GD/GGS       e1*98/14*0163*.. 160 - 169 205/50R16                 11A; 22B; 51G               Allradantrieb;
                                        205/55R16                 11A; 22B; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76T; 76U
GD/GG          e1*98/14*0145*..      70 - 112 195/50R16           11A; 22B; 51G               nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..               205/55R16           11A; 22B; 51G               Allradantrieb;
                                     70 - 118 205/50R16 87        11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76T; 76U
G3             e1*2001/116*0438*..   79       195/55R16 87        51J                         Schrägheck;
                                              195/60R16 89        51J                         Allradantrieb;
                                     79 - 169 205/55R16 91        11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93        11A; 24J                    12A; 51A; 573; 71C;
                                              225/50R16 92        11A; 22I; 24J; 24M          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 3 FUJI HEAVY                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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                                                                                                        Seite: 3 von 4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 3 FUJI HEAVY                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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