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							Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 43 FUJI HEAVY                                                 Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 21.03.2011
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Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mitten Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
OFRL6GP3856         PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø56.1                56,1      Kunststoff    625     1990     06/09
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OFRL6MA3856         PCD100 ET38                 Ø60.1    Ø56.1             56,1      Kunststoff     625     1990 06/09
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel Nr. ZJS4
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 98 Nm für Typ : SG; SGS; SH; SHS
                                              100 Nm für Typ : GC/GF; GD/GG; GD/GGS; G3
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW               Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 110              195/70R15         51G                          Kombi;
SHS          e1*2001/116*0485*..                   205/70R15         51G                          Allradantrieb;
                                                   205/75R15 97      51J                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   215/65R15 96                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   215/70R15 98                                   721; 73C; 74A; 74P;
                                                   225/60R15 96      11A; 24J                     76Q

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                          Auflagen zu Reifen           Auflagen
SG           e13*98/14*0087*..   92  195/65R15                       51G                          nur bis
SGS          e1*2001/116*0209*..     195/70R15                       51G                          e13*98/14*0087*02;
                                     205/70R15                       51G                          nur bis
                                     215/65R15                       51G                          e1*2001/116*0209*06;
                                     225/60R15 96                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                     225/65R15 99                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                     225/70R15                       51G                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                  76Q
SG             e13*98/14*0087*..         101 - 116 195/65R15         51G                          ab
SGS            e1*2001/116*0209*..                 195/70R15         51G                          e13*98/14*0087*03;
                                                   205/70R15         11A; 24J; 51G                ab
                                                   215/65R15         11A; 24J; 51G                e1*2001/116*0209*07;
                                                   225/60R15 96      11A; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/65R15 99      11A; 24J; 24M                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                  76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 43 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 195/60R15 88            11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    Allradantrieb;
               e13*96/79*0026*..,                               54A                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..     66 - 92   195/55R15 85     11A; 21B; 22B; 22F          12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/55R15 88     11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    721; 73C; 74A; 74P;
                                                                24J; 24M                    76Q
                                     85 - 92   195/60R15        11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
                                                                51G
GD/GG          e1*98/14*0145*..      70 - 112 205/50R15         11A; 22B; 51G               nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..               205/55R15         11A; 22B; 51G               Allradantrieb;
                                     70 - 118 185/65R15         51G                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                              195/60R15         11A; 22B; 51G               11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q
G3             e1*2001/116*0438*..   79        195/65R15 91                                 Schrägheck;
                                               205/60R15 91     11A; 24J                    Allradantrieb;
                                               205/65R15 94     11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94     11A; 24J                    12A; 51A; 573; 71C;
                                               225/55R15 92     11A; 22I; 24J; 24M          71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 43 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0089-09-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47680
ANLAGE: 43 FUJI HEAVY                                             Radtyp: OFRL
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.03.2011
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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