Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 54R7705.23
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2251 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SUBARU, Fuji Heavy Industries Ltd.
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BL/BP, BL/BPS, BM/BR, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 50337 110 Nm
BM/BRG, BM/BRS, G3, G3G, M12x1,25
G3S, GC/GF, GD/GG, GFC, SF,
SG, SGG, SGS, SH, SHS
Typ: GFC
ABE / EG-Genehmigung: G334
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Impreza 205/40R17 A02) bis A10)
215/40R17
A01)K31)
155 Impreza Turbo 205/40R17 A02) bis A10)
215/40R17
A01)K31)
G334/NT04E 900/900 5/100/56
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Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: GC/GF
ABE / EG-Genehmigung: e13*95/54*0026*.., e13*96/79*0026*.., e13*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 92 Impreza 205/40R17 A02) bis A10)
215/40R17
A01)K31)
155 bis 160 Impreza Turbo 205/40R17 A02) bis A10)
215/40R17
A01)K31)
e13*98/14*0026*04E 900/900 5/100/56
Typ: SF
ABE / EG-Genehmigung: e13*96/79*0029*.. , e13*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 130 Subaru Forester 225/50R17 A02) bis A10)
e13*98/14*0029*04E 995/1010 5/100/56
Typ: GD/GG
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0145*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 118 Impreza 205/45R17 A01)bis A10)
Impreza Kombi K32)
215/40R17
160 bis 169 Impreza WRX 205/45R17
Impreza Sportkombi WRX
215/45R17
e1*98/14*0145*11E 990/960(0) 5/100/56
Typ: SG
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169 Subaru Forester 205/55R17 A02) bis A10)
215/50R17
215/55R17
e13*98/14*0087*06 1010/1035 5/100/56
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Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: SGS
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0209*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169 Subaru Forester 205/55R17 A02) bis A10)
215/50R17
215/55R17
e1*2001/116*0209*10E 1010/1090(1150) 5/100/56
Typ: SGG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Subaru Forester (LPG) 205/55R17 A02) bis A10)
215/50R17
215/55R17
e11*2001/116*0242*02E 1010/1035(0) 5/100/56
Typ: SGG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0317*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
116 Subaru Forester (LPG) 205/55R17 A02) bis A10)
215/50R17
215/55R17
e11*2001/116*0317*01E 1010/1035(0) 5/100/56
Typ: BL/BP
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0228*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
121 bis 180 Subaru Legacy Outback 215/55R17 A02) bis A10)
101 bis 180 Subaru Legacy 205/45R17 A02) bis A10)
E42)
215/45R17
E42)A01)K03)
215/50R17
E41)A01)K01)K15)
225/45R17
A01)K01)
e1*2001/116*0228*10E 1070/1060(0) 5/100/56
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Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: BL/BPS
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 180 Subaru Legacy Outback 215/55R17 A02) bis A10)
101 bis 180 Subaru Legacy 205/45R17 A02) bis A10)E07)
E42)
215/45R17
E42)A01)K03)
215/50R17
E41)A01)K01)K15)
225/45R17
A01)K01)
e1*2001/116*0228*13E 1070/1170(1219) 5/100/56
Typ: G3
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0438*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 195 Subaru Impreza 205/45R17 A02) bis A10)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
e1*2001/116*0438*07 1010/1000 (-) 5/100/56
Typ: G3S
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0460*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 169 Subaru Impreza 205/45R17 A02) bis A10)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
e1*2001/116*0460*06 1010/1020 (1150) 5/100/56
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Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 5 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: G3G
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0325*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 110 Impreza LPG 205/45R17 A02) bis A10)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
e11*2001/116*0325*04 1010/1020 (0) 5/100/56
Typ: SH
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0982*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169 Subaru Forester 215/55R17 A02) bis A10)
215/60R17
225/50R17
225/55R17
235/50R17
235/55R17
245/50R17
A01)K04)
e13*2001/116*0982*07 1080/1095 (-) 5/100/56
Typ: SHS
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169 Subaru Forester 215/55R17 A02) bis A10)
215/60R17
225/50R17
225/55R17
235/50R17
235/55R17
245/50R17
A01)K04)
e1*2001/116*0485*06 1080/1140 (1180) 5/100/56
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 6 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: BM/BR
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123 Subaru Legacy 205/50R17 A02) bis A10)E07)
A93)E45)
205/55R17
E45)
215/45R17
A93)
215/50R17
225/45R17
225/50R17
110 bis 123 Subaru Legacy Outback 215/60R17 A02) bis A10)
A93)
225/55R17
A93)
225/60R17
A93)
235/55R17
245/50R17
245/55R17
255/50R17
191 Subaru Legacy Outback 225/60R17 A02) bis A10)
A93)
235/55R17
245/50R17
245/55R17
255/50R17
e1*2007/46*0079*03 1075/1060 (0) 5/100/56
RA-000638-A0-104-26a~SB-5-100-56-ET45_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 7 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: BM/BRS
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123 Subaru Legacy 205/50R17 A02) bis A10)E07)
A93)E45)
205/55R17
E45)
215/45R17
A93)
215/50R17
225/45R17
225/50R17
110 bis 123 Subaru Legacy Outback 215/60R17 A02) bis A10)
A93)
225/55R17
A93)
225/60R17
A93)
235/55R17
245/50R17
245/55R17
255/50R17
191 Subaru Legacy Outback 225/60R17 A02) bis A10)
A93)
235/55R17
245/50R17
245/55R17
255/50R17
e13*2007/46*1074*02 1075/1060 (0) 5/100/56
RA-000638-A0-104-26a~SB-5-100-56-ET45_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 8 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Typ: BM/BRG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 123 Subaru Legacy 205/50R17 A02) bis A10)E07)
(LPG) A93)E45)
205/55R17
E45)
215/45R17
A93)
215/50R17
225/45R17
225/50R17
123 Subaru Legacy Outback 215/60R17 A02) bis A10)
(LPG) A93)
225/55R17
A93)
225/60R17
A93)
235/55R17
245/50R17
245/55R17
255/50R17
e11*2007/46*0096*02 1075/1060 (0) 5/100/56
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000638-A0-104-26a~SB-5-100-56-ET45_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 9 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 10 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens)
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der
Oberkante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett
umzulegen,
- die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer Länge
von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite der
Kunststoffkante auslaufend abzutrennen.
- die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der
Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen oder
abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu versetzen.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- das Gummikederband an den Radhausausschnittkanten ist zu entfernen,
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48239 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000638-A0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 11 / 11 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7705
Die Anlage Nr. 26a mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.07.2011
RA-000638-A0-104-26a~SB-5-100-56-ET45_54R7705.docx