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							Gutachten 366-0172-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                                 Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                       Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
TRBP6BP35B561          PCD100 ET35              Ø60.1 Ø56.1                56,1      Kunststoff      675    2098     05/11
TRBP6BP35D561          PCD100 ET35              Ø60.1 Ø56.1                56,1      Kunststoff      675    2098     09/09
TRBP6BP35561           PCD100 ET35              Ø60.1 Ø56.1                56,1      Kunststoff      675    2098     04/08
TRBP6SA35B561          PCD100 ET35              Ø60.1 Ø56.1                56,1      Kunststoff      675    2098     04/08
TRBP6SA35D561          PCD100 ET35              Ø60.1 Ø56.1                56,1      Kunststoff      675    2098     09/09
TRBP6SA35561           PCD100 ET35              Ø60.1 Ø56.1                56,1      Kunststoff      675    2098     04/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJS4
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                              100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; G3
                                              120 Nm für Typ : BM/BRS; ZC
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 110      205/60R16           51G                          Kombi;
SHS          e1*2001/116*0485*..                 205/65R16           51G                          Allradantrieb;
                                  108 - 169      215/60R16 95        11A; 24J; 24M                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/65R16 98        11A; 24J; 24M                12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/55R16 95        11A; 22I; 24J; 24M           725; 73C; 74A; 74P;
                                                 225/60R16 98        11A; 22I; 24J; 24M           76U
                                                 235/60R16 100       11A; 22I; 24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen           Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/60R16                51G                          nur Outback;
               e1*2001/116*0256*..
BL/BPS         e1*2001/116*0256*..               215/55R16           51G                          Allradantrieb;
                                                 215/60R16 95                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/55R16 95                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                  76U
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..       110 - 123 215/60R16 95                                   Nur Outback; Kombi;
                                                   215/65R16 98                                   Allradantrieb;
                                                   215/70R16 100                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/60R16 98      11A; 22I                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                   225/65R16 100     11A; 22I                     721; 725; 73C; 74A;
                                                   235/60R16 100     11A; 22I                     74P; 76U
                                                   245/60R16 102     11A; 22B; 248




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 205/60R16           11A; 24J; 24M; 51G          ab
               e13*98/14*0087*..
                                              205/65R16         11A; 24J; 24M; 51G          e13*98/14*0087*03;
                                              215/55R16         11A; 24C; 24M; 51G          ab
                                              215/60R16 95      11A; 21B; 22B; 24C; 24M     e1*2001/116*0209*07;
                                              225/55R16 95      11A; 21B; 22B; 24C; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/60R16 98      11A; 21B; 22B; 24C; 24M     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76U
SG             e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 205/60R16          51G                         nur bis
               e13*98/14*0087*..
                                              205/65R16         51G                         e13*98/14*0087*02;
                                              215/55R16         51G                         nur bis
                                              215/60R16 95      11A; 21B; 22B               e1*2001/116*0209*06;
                                              225/55R16 95      11A; 21B; 22B; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/60R16 98      11A; 21B; 22B; 24J; 24M     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 92 195/50R16 84            11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    Allradantrieb;
               e13*96/79*0026*..,                               24J; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..              205/50R16 87      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24J; 24M                    725; 73C; 74A; 74P
                                              225/45R16 89      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
                                                                24J; 24M
G3             e1*2001/116*0438*..   79       195/55R16 87      11A; 24J; 51J               Schrägheck;
                                              195/60R16 89      11A; 24J; 51J               Allradantrieb;
                                     79 - 169 205/55R16 91      11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93      11A; 22I; 24C; 24M          12A; 51A; 573; 71K;
                                              225/50R16 92      11A; 22B; 24C; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/50R16 87            11A; 21B; 22B; 22F; 24J;    nicht Outback;
               e1*98/14*0149*..                                 24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R16         11A; 21B; 22B; 22F; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M; 51G                    725; 73C; 74A; 74P
                                              205/55R16         11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
                                                                24M; 51G
                                              215/45R16 86      11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
                                                                24M; 5EM
                                              225/45R16 89      11A; 21B; 22B; 22F; 24D;
                                                                24J




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R16 87             11A; 245                 Coupe; Heckantrieb;
                                       205/55R16 91             11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R16 86                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                       225/45R16 89             11A; 245                 725; 73C; 74A; 74P;
                                       225/50R16 92             11A; 22M; 24J; 248; 26P; 76U
                                                                57T

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung



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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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      der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
      herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBP
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                                                                                                      Seite: 5 von 7
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    ZC
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1281*..
       Handelsbez.:    SUBARU Z (BRZ)

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 360             y = 355                    HA
             27I                      x = 310             y = 305                    HA
             26B                      x = 320             y = 395                    VA
             26P                      x = 270             y = 345                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 360       y = 355              3                HA
             26J                   x = 320       y = 395             10                VA
             26N                   x = 320       y = 395              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-08-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47284
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    ZN
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1287*..
       Handelsbez.:    TOYOTA Z (GT86)

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 360             y = 355                    HA
             27I                      x = 310             y = 305                    HA
             26B                      x = 320             y = 395                    VA
             26P                      x = 270             y = 345                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 360       y = 355              3                HA
             26J                   x = 320       y = 395             10                VA
             26N                   x = 320       y = 395              8                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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