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							Gutachten 366-0173-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                                Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 13.09.2014
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Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
TRBY6BP38B561         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff      715     2105    04/11
TRBY6BP38D561         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff      715     2105    05/09
TRBY6BP38561          PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff      715     2105    04/08
TRBY6SA38B561         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff      715     2105    04/11
TRBY6SA38D561         PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff      715     2105    05/09
TRBY6SA38561          PCD100 ET38              Ø60.1 Ø56.1                 56,1   Kunststoff      715     2105    04/08
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS4
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                             100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GC/GF; GD/GG; GD/GGS; G3; G4
                                             120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17 94            11A; 24J                   Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96            11A; 24J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17 94            11A; 24J; 24M              12A; 51A; 71C; 71K;
                                            225/55R17 97            11A; 24J; 24M              721; 725; 73C; 74A;
                                            235/50R17 96            11A; 22I; 24J; 24M         74P
                                            235/55R17 99            11A; 22I; 24J; 24M
SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17 97             11A; 12A; 24J              Kombi; Allradantrieb;
                                            225/60R17 99            11A; 12A; 24J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/55R17 99            11A; 12A; 24J              51A; 573; 7AQ; 71C;
                                            235/60R17 102           11A; 12A; 24J              71K; 721; 725; 73C;
                                  110       215/60R17 96            12R                        74A; 74P; 76S
                                            215/65R17 99            12A

Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91               11A; 122; 27I; 52J         Subaru XV;
                                         215/55R17 94               11A; 12T; 27I; 52J         Allradantrieb;
                                         225/50R17 94               11A; 12O; 24J; 27I         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17 97               11A; 12O; 24J; 27I         51A; 573; 7AQ; 71C;
                                         235/50R17 96               11A; 12A; 24J; 24M;        71K; 721; 725; 73C;
                                                                    26P; 27B                   74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17            51G                      nur Outback;
             e1*2001/116*0256*..            215/55R17 94                                  Allradantrieb;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..            225/45R17            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/50R17 94                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                            235/50R17 96         11A; 22I; 24J            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R17 94                               nur Outback; Kombi;
BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             215/60R17 96                               Allradantrieb;
                                               225/50R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R17 97                               12A; 51A; 573; 7AQ;
                                               225/60R17 99                               71C; 71K; 721; 725;
                                               235/50R17 96      11A; 22I                 73C; 74A; 74P; 76S
                                               235/55R17 99      11A; 22I
                                               245/50R17 99      11A; 22I; 248
                                               245/55R17 102     11A; 22I; 248

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 92 - 155 215/50R17 91                                   nur bis
             e13*98/14*0087*..             225/50R17 94          11A; 21B; 22B; 24J;      e13*98/14*0087*02;
                                                                 24M                      nur bis
                                               235/50R17 96      11A; 21B; 22B; 24J;      e1*2001/116*0209*06;
                                                                 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
SG             e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91       11A; 24J; 24M            ab e13*98/14*0087*03;
               e13*98/14*0087*..              215/55R17          11A; 24J; 24M; 51G       ab
                                               225/50R17 94      11A; 21B; 22B; 24C;      e1*2001/116*0209*07;
                                                                 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/50R17 96      11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24D                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GC/GF        e13*95/54*0026*.., 66 - 70 205/45R17 84             11A; 21B; 21J; 22B;      Allradantrieb;
               e13*96/79*0026*..,                                22F; 24J; 24M; 54A       10B; 11B; 11G; 11H;
               e13*98/14*0026*..     66 - 92   205/40R17 80      11A; 21B; 21J; 22B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 22F; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                               215/40R17 83      11A; 21B; 21J; 22B;      74P
                                                                 22F; 24J; 24M
                                     85 - 92   205/45R17 84      11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                 22F; 24J; 24M
GD/GG          e1*98/14*0145*..      160       205/45R17 84W                              nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..      160 - 165 205/50R17     11A; 22B; 51G                Allradantrieb;
                                     160 - 169 205/45R17 88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 87  11A; 22B                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/45R17 90  11A; 22B                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76T




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.09.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GD/GG        e1*98/14*0145*.. 160       205/45R17 84W                                     nur Limousine
GD/GGS       e1*98/14*0163*.. 160 - 169 205/45R17 88                                      Allradantrieb;
                              160 - 195 205/50R17                11A; 22B; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17 91             11A; 22B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                        225/45R17 90             11A; 22B                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76T
GD/GG          e1*98/14*0145*..      70       205/40R17 80       11A; 22B; 5DA            nur Limousine
GD/GGS         e1*98/14*0163*..      70 - 112 205/50R17          11A; 22B; 51G            Allradantrieb;
                                              215/40R17 83       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17          11A; 22B; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                     70 - 118 205/40R17 84       11A; 22B                 721; 725; 73C; 74A;
                                              205/45R17 84       11A; 22B                 74P
                                              215/40R17 83W      11A; 22B
                                              215/45R17 87       11A; 22B
G3             e1*2001/116*0438*..   79 - 169 205/50R17 89       11A; 22I; 24J            Schrägheck;
                                              215/45R17 87       11A; 24J                 Allradantrieb;
                                              225/45R17 91       11A; 22I; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88             11A; 21B; 22B; 24J;      nicht Outback;
               e1*98/14*0149*..                                  24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24J; 24M                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R17 89              12N                      Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W             12N                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87              12N                      51A; 7AQ; 71C; 71K;
                                       225/45R17 91              12N                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   12N                                 Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W 12N                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17 87   12N                                 51A; 71C; 71K; 721;
                                       225/45R17 91   12N                                 725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.09.2014
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      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.09.2014
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22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.09.2014
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                                                                                                      Seite: 6 von 7
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
7AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 28103 FJ 000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47285
ANLAGE: 36 FUJI HEAVY                                             Radtyp: TRBY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.09.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    G4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0597*..
       Handelsbez.:    IMPREZA, SUBARU XV

       Variante(n):    Allradantrieb, Subaru XV

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 280                    VA
             26P                      x = 240             y = 230                    VA
             27B                      x = 290             y = 430                    HA
             27I                      x = 240             y = 380                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 290       y = 280              5                VA
             27H                   x = 290       y = 430              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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