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							                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 22                                                           Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                             Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J)



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                            Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                            Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             100548561/P3IX ZH7070/P3IX PCD100              ohne                        56,1                    705     2250    03/12
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                                                          100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4
                                                                          120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; SJ; ZC
                             Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17               51G                       Kombi; Allradantrieb;
                             SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17 96                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         225/50R17 94                                      12K; 51A; 71K; 721;
                                                                         225/55R17               51G                       725; 73C; 74C
                             SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17 97             12A                       Kombi; Allradantrieb;
                                                                         225/60R17 99            12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         235/55R17 99            12A                       12K; 51A; 573; 71C;
                                                                         235/60R17 102           12A                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                         245/50R17 99            11A; 12A; 24J             74C; 76S
                                                                         245/55R17 102           11A; 12A; 24J
                                                               110       215/60R17 96            124
                                                                         215/65R17 99            12A

                             Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91               122; 52J                  Subaru XV;
                                                                      215/55R17                  12T; 51G; 52J             Allradantrieb;
                                                                      225/50R17 94               12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      225/55R17                  12T; 51G                  51A; 573; 71K; 721;
                                                                      235/50R17 96               12A                       725; 729; 73C; 74C



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
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                             Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             G4           e1*2007/46*0597*.. 84    205/50R17 M+S 51G; 52J                              Impreza;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                       51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                                       73C; 74C

                             Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121   215/45R17 87W      5ET                      nicht Outback; Kombi;
                                          e1*2001/116*0256*.. 101 - 180    205/50R17          51G                      Stufenheck;
                             BL/BPS       e1*2001/116*0256*..              205/50R17 89W      5FE                      Allradantrieb;
                                                                           205/50R17 93                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           215/45R17 91W                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           225/45R17 90W                               725; 73C; 74C; 76S
                                                                 180       215/50R17          51G
                             BL/BP          e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17          51G                      nur Outback;
                                            e1*2001/116*0256*..            215/55R17          51G                      Allradantrieb;
                             BL/BPS         e1*2001/116*0256*..            225/45R17          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74C
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             BM/BR          e1*2007/46*0079*..    110 - 191 215/55R17 94                               nur Outback; Kombi;
                             BM/BRS         e13*2007/46*1074*..             215/60R17     51G                          Allradantrieb;
                                                                            225/50R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            225/55R17     51G                          12K; 51A; 573; 71K;
                                                                            225/60R17     51G                          721; 725; 729; 73C;
                                                                            235/50R17 96                               74C; 76S
                                                                            235/55R17 99
                                                                            245/50R17 99
                                                                            245/55R17 102

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91                                  ab e13*98/14*0087*03;
                                          e13*98/14*0087*..              215/55R17            51G                      ab
                                                                                                                       e1*2001/116*0209*07;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74C

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             GD/GG        e1*98/14*0145*.. 160       205/45R17 84W                                     nur Limousine
                             GD/GGS       e1*98/14*0163*.. 160 - 169 205/45R17 88                                      Allradantrieb;
                                                           160 - 195 205/50R17     51G                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     215/45R17 91                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                     225/45R17 90                                      725; 73C; 74C; 76T;
                                                                                                                       836
                             G3             e1*2001/116*0438*..   79 - 169 205/50R17 89                                Schrägheck;
                                                                           215/45R17 87                                Allradantrieb;
                                                                           225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74C


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 5

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88             11A; 22B                 nicht Outback;
                                          e1*98/14*0149*..           215/40R17 87             11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74C

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   205/50R17 89              122                      Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R17 83W             122                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/45R17                 12T; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                                                    225/45R17 91              122                      725; 729; 73C; 74C
                             ZC           e13*2007/46*1281*.. 147   215/45R17                 51G                      Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74C; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   122                                 Coupe; Heckantrieb;
                                                                    215/40R17 83W 122                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    215/45R17      12T; 51G                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                    225/45R17 91   122                                 725; 729; 73C; 74C
                             GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/45R17      51G                                 Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74C; 76S

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 5
                                   Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                   gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                   gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                   ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0156-13-WIRD/N7
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
                             ANLAGE: 22                                                        Radtyp: ZH7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.07.2015
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                                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
§ 22 49412, Erweiterung 07




                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                                  Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                                  serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                                  zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
                                  (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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