Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: MO 8075
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 100K
Radgröße: 8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø64/Ø56.1
geprüfte Radlast: 760 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Subaru / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BM/BR, BM/BRS, BMG/BRG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4726 110 Nm
BL/BP, BL/BPS, BLG/BPG, SF, M12x1,25
SFS, SG, SGG, SGS, SH, SJ,
SHS, SHG, G4, ZC
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ: SF
ABE / EG-Genehmigung: e13*96/79*0029*.., e13*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 130 Subaru Forester 215/50R17 A02) bis A10)
M00)
235/45R17
e13*98/14*0029*04E 995/1010 5/100/56,0
Typ: SFS
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0088*.., e1*98/14*0088*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 125 Subaru Forester 215/50R17 A02) bis A10)
M00)
235/45R17
e1*98/14*0088*05 995/1010 5/100/56,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SG e13*98/14*0087*..
SGG e11*2001/116*0242*..
SGG e11*2001/116*0317*..
SGS e1*2001/116*0209*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169 Subaru Forester 205/55R17 A02) bis A10)
A01)K01)M00)N215)
215/50R17
A01)K01)K04)M00)
215/55R17
A01)K01)K04)M00)
225/50R17
A01)K01)K02)
235/45R17
A01)K01)K04)
235/50R17
A01)K01)K02)
245/45R17
A01)K01)K02)
255/45R17
A01)K01)K02)
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP e1*2001/116*0228*..
BL/BPS e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG e11*2001/116*0318*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127 Subaru Legacy 205/45R17 A02) bis A10)
(Ausführungen ohne A01)K01)M00)T88) E42)
Serienreifen 215/45R18 od.
215/50R17 und nicht 215/45R17
Ausführung Outback) A01)K01)K04)K15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP e1*2001/116*0228*..
BL/BPS e1*2001/116*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 Subaru Legacy 215/45R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A01)K01)K04)K15) E41)
Serienreifen 215/45R18
ww. 215/50R17 jedoch nicht
Ausführung Outback)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SH e13*2001/116*0982*..
SHG e11*2001/116*0329*..
SHS e1*2001/116*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169 Subaru Forester 215/55R17 A02) bis A10)
(beim Typ SH nur bis EG- A01)K01)K02)M00)
Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0982*08) 215/60R17
A01)K01)K02)M00)
225/55R17
A01)K01)K02)K35)
235/50R17
A01)K01)K02)K35)
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Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR e1*2007/46*0079*..
BM/BRS e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG e11*2007/46*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191 Subaru Legacy Outback 215/60R17 A02) bis A10)
M00)N225)
225/55R17
225/60R17
235/55R17
245/50R17
A01)K01)
245/55R17
A01)K01)
255/50R17
A01)K01)K04)
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR e1*2007/46*0079*..
BM/BRS e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG e11*2007/46*0096*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127 Subaru Legacy 205/50R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K02)M00)N215) EF0)
Serienreifen in 16Zoll oder
17Zoll) 205/55R17
A01)G1U)K01)K02)K13)K22)K35)M00)N21
5)
215/45R17
A01)K03)
215/50R17
A01)K01)K02)K35)M00)
225/45R17
A01)K01)K02)
225/50R17
A01)G1U)K01)K02)K13)K22)K27)K35)
235/45R17
A01)K01)K02)K35)
245/40R17
A01)K01)K02)K35)
245/45R17
A01)K01)K02)K13)K22)K27)K35)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4 e1*2007/46*0597*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 Subaru XV 225/55R17 A02) bis A10)
A01)A93)K01)K02)
235/50R17
A01)A93)K01)K02)
245/50R17
A01)A93)K01)K02)
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC e13*2007/46*1281*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Subaru BRZ 205/45R17 A02) bis A10)
A01)K03)M00)
205/50R17
A01)K01)K04)M00)
215/45R17
A01)K03)
225/45R17
A01)K01)K04)
235/40R17
A01)K01)K04)
245/40R17
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R17 225/40R17 A01) bis A10)
K03)M00) K04) V00)
205/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K03)M00) K04) V00)
205/50R17 225/45R17 A01) bis A10)
K01)M00) K04) V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
K03) K04) V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K03) K04) V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K01) K04) V00)
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Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : MO 8075
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SH e13*2001/116*0982*..
SJ e13*2007/46*1305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 177 Subaru Forester 225/55R17 A02) bis A10)
(beim Typ SH nur ab EG- A01)K02)K03)
Genehmigungs-Nr.
e13*2001/116*0982*09) 225/60R17
A01)K02)K03)
235/50R17
A01)K01)K02)
235/55R17
A01)K01)K02)
245/50R17
A01)K01)K02)
245/55R17
A01)K01)K02)
255/50R17
A01)K01)K02)
255/55R17
A01)K01)K02)K35)
275/50R17
A01)K01)K02)K35)K39)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Nr. : RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. : 4a
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Teiletyp : MO 8075
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
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Teiletyp : MO 8075
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
205/60R16, 205/65R16, 215/45R18, 215/50R18, 215/55R17, 215/60R16, 225/45R18,
225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
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Teiletyp : MO 8075
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen.
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- der senkrecht ins Radhaus ragende Teil der Türdichtungslippe ist im Bereich von der
Türhinterkante bis 20° vor Radmitte um 10mm zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 12.11.2015
RA-000618-G0-306-04a~SB-5-100-56-ET35.docx