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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               4a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   MO 8075
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              100K
Radgröße:                                                8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    64,10 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             Ø64/Ø56.1
geprüfte Radlast:                                           760 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Subaru / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BM/BR, BM/BRS, BMG/BRG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         4726     110 Nm
BL/BP, BL/BPS, BLG/BPG, SF, M12x1,25
SFS, SG, SGG, SGS, SH, SJ,
SHS, SHG, G4, ZC




RA-000618-G0-306-04a~SB-5-100-56-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               4a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ:                          SF
ABE / EG-Genehmigung:         e13*96/79*0029*.., e13*98/14*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 130   Subaru Forester           215/50R17                               A02) bis A10)
                                        M00)

                                               235/45R17
e13*98/14*0029*04E   995/1010                                                   5/100/56,0



Typ:                          SFS
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0088*.., e1*98/14*0088*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 125   Subaru Forester           215/50R17                               A02) bis A10)
                                        M00)

                                               235/45R17
e1*98/14*0088*05     995/1010                                                   5/100/56,0



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
SG                                   e13*98/14*0087*..
SGG                                  e11*2001/116*0242*..
SGG                                  e11*2001/116*0317*..
SGS                                  e1*2001/116*0209*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 169           Subaru Forester           205/55R17                        A02) bis A10)
                                               A01)K01)M00)N215)

                                               215/50R17
                                               A01)K01)K04)M00)

                                               215/55R17
                                               A01)K01)K04)M00)

                                               225/50R17
                                               A01)K01)K02)

                                               235/45R17
                                               A01)K01)K04)

                                               235/50R17
                                               A01)K01)K02)

                                               245/45R17
                                               A01)K01)K02)

                                               255/45R17
                                               A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               4a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                             e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                            e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                           e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                           e11*2001/116*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127     Subaru Legacy              205/45R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne         A01)K01)M00)T88)                  E42)
                Serienreifen 215/45R18 od.
                215/50R17 und nicht        215/45R17
                Ausführung Outback)        A01)K01)K04)K15)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                             e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                            e1*2001/116*0256*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
180             Subaru Legacy              215/45R17                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit          A01)K01)K04)K15)                  E41)
                Serienreifen 215/45R18
                ww. 215/50R17 jedoch nicht
                Ausführung Outback)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SHG                             e11*2001/116*0329*..
SHS                             e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169     Subaru Forester          215/55R17                           A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis EG- A01)K01)K02)M00)
                Genehmigungs-Nr.
                e13*2001/116*0982*08)    215/60R17
                                         A01)K01)K02)M00)

                                           225/55R17
                                           A01)K01)K02)K35)

                                           235/50R17
                                           A01)K01)K02)K35)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
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Anlage-Nr. :               4a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                          e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                         e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                        e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Subaru Legacy Outback   215/60R17                         A02) bis A10)
                                        M00)N225)

                                         225/55R17

                                         225/60R17

                                         235/55R17

                                         245/50R17
                                         A01)K01)

                                         245/55R17
                                         A01)K01)

                                         255/50R17
                                         A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                             e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                            e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                           e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Subaru Legacy               205/50R17                           A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K02)M00)N215)               EF0)
                Serienreifen in 16Zoll oder
                17Zoll)                     205/55R17
                                            A01)G1U)K01)K02)K13)K22)K35)M00)N21
                                            5)

                                         215/45R17
                                         A01)K03)

                                         215/50R17
                                         A01)K01)K02)K35)M00)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K02)

                                         225/50R17
                                         A01)G1U)K01)K02)K13)K22)K27)K35)

                                         235/45R17
                                         A01)K01)K02)K35)

                                         245/40R17
                                         A01)K01)K02)K35)

                                         245/45R17
                                         A01)K01)K02)K13)K22)K27)K35)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4                             e1*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Subaru XV               225/55R17                               A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)K02)

                                         235/50R17
                                         A01)A93)K01)K02)

                                         245/50R17
                                         A01)A93)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    6 / 10                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                             e13*2007/46*1281*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Subaru BRZ              205/45R17                                A02) bis A10)
                                        A01)K03)M00)

                                         205/50R17
                                         A01)K01)K04)M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K03)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K04)

                                         245/40R17
                                         A01)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/45R17            225/40R17          A01) bis A10)
                                         K03)M00)             K04)               V00)

                                         205/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                         K03)M00)             K04)               V00)

                                         205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                         K01)M00)             K04)               V00)

                                         215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                         K03)                 K04)               V00)

                                         215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                         K03)                 K04)               V00)

                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    7 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SJ                              e13*2007/46*1305*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 177     Subaru Forester          225/55R17                         A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur ab EG- A01)K02)K03)
                Genehmigungs-Nr.
                e13*2001/116*0982*09)    225/60R17
                                         A01)K02)K03)

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K02)

                                          235/55R17
                                          A01)K01)K02)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)K02)

                                          245/55R17
                                          A01)K01)K02)

                                          255/50R17
                                          A01)K01)K02)

                                          255/55R17
                                          A01)K01)K02)K35)

                                          275/50R17
                                          A01)K01)K02)K35)K39)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    8 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E41) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
     215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
     215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000618-G0-306-04a~SB-5-100-56-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               4a
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16, 205/65R16, 215/45R18, 215/50R18, 215/55R17, 215/60R16, 225/45R18,
     225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               4a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
     Stoßfängeroberkante umzulegen.

K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - der senkrecht ins Radhaus ragende Teil der Türdichtungslippe ist im Bereich von der
         Türhinterkante bis 20° vor Radmitte um 10mm zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 12.11.2015



RA-000618-G0-306-04a~SB-5-100-56-ET35.docx
						
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