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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    1/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    56R5605
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           56R5605.03
Radgröße:                                                  6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                           710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2115 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SUBARU

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BL/BP, BL/BPS, BLG/BPG, G3, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP50337 110 Nm
G3G, G3S, GC/GF, GFC, SF, M12x1,25
SFS, SG, SGG, SGS, SH, SHG,
SHS




RA-000807-B0-104-02~SB-5-100-56-ET38_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    2/8                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Typ:                         GFC
ABE / EG-Genehmigung:        G334
Motorleistung Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Impreza                        185/65R15                          A01) bis A10)
                                                                                K31)
                                             195/55R15

                                             195/60R15

                                             205/55R15

155                  Impreza                 185/65R15 M+S

                                             205/55R15
G334/Nt05            860/870                                                    5/100/56



Typ:                         GC/GF
ABE / EG-Genehmigung:        e13*95/54*0026*.., e13*96/79*0026*.., e13*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 92    Impreza                  195/55R15                                A01) bis A10)
                                                                                K31)
                                       195/60R15
                                       E49)

                                             205/55R15
                                             K01)K02)

 155                 Impreza                 205/55R15
                                             K01)K02)
e13*96/79*0026*04    900/900                                                    5/100/56



Typ:                          SF
ABE / EG-Genehmigung:         e13*96/79*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 92    Subaru Forester           205/70R15                               A02) bis A10)

 125 bis 130         Subaru Forester Turbo   205/70R15 M+S

e13*96/79*0029*04E   995/1010                                                   5/100/56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Typ:                          SFS
ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0088*.., e1*98/14*0088*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 125   Subaru Forester           195/65R15                              A02) bis A10)

                                              195/70R15

                                              205/70R15

                                              215/65R15
e1*98/14*0088*05E   995/1110                                                   5/100/56



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
SG                                  e13*98/14*0087*..
SGG                                 e11*2001/116*0242*..
SGG                                 e11*2001/116*0317*..
SGS                                 e1*2001/116*0209*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 116          Subaru Forester           195/65R15                        A02) bis A10)
                                              A98a)N205)                       EF0)

                                              195/65R15 M+S
                                              A98a)

                                              195/70R15
                                              A98a)N205)

                                              195/70R15 M+S
                                              A98a)

                                              205/70R15
                                              A98a)

                                              215/65R15
                                              A98a)

                                              225/60R15
                                              A98a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3                             e1*2001/116*0438*..
G3G                            e11*2001/116*0325*..
G3S                            e1*2001/116*0460*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
79              Subaru Impreza          195/65R15                          A02) bis A10)

                                          205/60R15

                                          215/55R15
                                          A01) K01)

                                          215/60R15
                                          A01) K01)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SHG                             e11*2001/116*0329*..
SHS                             e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 110     Subaru Forester          205/70R15                         A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis EG- N215)                             EF0)
                Genehmigungs-Nr.
                e13*2001/116*0982*08)    205/70R15 M+S
                                         W215)

                                          215/70R15

                                          225/65R15




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                             e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                            e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                           e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                           e11*2001/116*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127     Subaru Legacy              195/65R15                         A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne                                           E42)EF0)
                Serienreifen 215/45R18 od. 195/70R15
                215/50R17 und nicht
                Ausführung Outback)        205/60R15
                                           A01) K03)

                                           205/65R15
                                           A01) K03)

                                           215/60R15
                                           A01) K01)

                                           225/55R15
                                           A01) K01)

                                           225/60R15
                                           A01) K01)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000807-B0-104-02~SB-5-100-56-ET38_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

E42) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder
     215/45R18 serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.

E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     185/70R14 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de
     Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




RA-000807-B0-104-02~SB-5-100-56-ET38_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich ab oberhalb der Verlängerung der
         Oberkante Hintertürsicke bis zur Verbindungsstelle mit der Heckschürze komplett
         umzulegen,
     - die Kunststoffkante der Heckschürze ist im weiteren Verlauf nach unten auf einer
         Länge von 50 mm von der Breite der umgelegten Radhauskante auf die Serienbreite
         der Kunststoffkante auslaufend abzutrennen.
     - die in diesem Bereich in das Radhaus hineinstehende Blechkante zur Befestigung der
         Heckschürze ist nach hinten auf einer Länge von ca. 25 mm nach oben zu biegen
         oder abzuschleifen. Die Befestigungsschraube ist entsprechend nach hinten zu
         versetzen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000807-B0-104-02~SB-5-100-56-ET38_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    8/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 56R5605 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.08.2015




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