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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49711 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000765-D0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL5.8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  SL5.8805
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Speedline
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         SL5.8805.03
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        32 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    68 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                         930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUBARU

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             ZP50337     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49711 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000765-D0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL5.8805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                            e13*2007/46*1281*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
147             Subaru BRZ             205/40R18                                 A01) bis A10)
                                       K03) N215)                                BF1)

                                         215/40R18
                                         K01) K04)

                                         225/35R18
                                         K01) K04)

                                         225/40R18
                                         K01) K04) K13) K22) K25)

                                         235/35R18
                                         K01) K04)

                                         245/35R18
                                         K01) K02) K13) K22) K25)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         205/40R18          225/35R18            A01) bis A10)
                                         K03)               K04)                 BF1) N215) V00)
                                         205/40R18          235/35R18            A01) bis A10)
                                         K03)               K04)                 BF1) N215) V00)
                                         215/40R18          245/35R18            A01) bis A10)
                                         K01)               K02)                 BF1) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SHG                             e11*2001/116*0329*..
SHS                             e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 169     Subaru Forester          225/45R18                               A01) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis                                             BF1) K01) K02)
                EG-Genehmigungs-Nr. 235/45R18
                e13*2001/116*0982*08)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49711 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000765-D0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL5.8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                              e13*2001/116*0982*..
SJ                              e13*2007/46*1305*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 177     Subaru Forester          225/50R18                          A01) bis A10)
                (beim Typ SH nur ab      K01)                               BF1) K02)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e13*2001/116*0982*09) 225/55R18
                                         K01)

                                         235/45R18
                                         K03)

                                         235/50R18
                                         K01)

                                         245/45R18
                                         K01)

                                         245/50R18
                                         K01)

                                         255/45R18
                                         K01)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Subaru Legacy             215/40R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                           BF1) K01) K02)
                kleinsten Serienreifen in 215/45R18
                16Zoll oder 17Zoll)       K13) K22) K35)

                                         225/40R18
                                         K35)

                                         225/45R18
                                         G1T) K13) K22) K27) K35)

                                         235/40R18
                                         K35)

                                         245/35R18
                                         K35)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49711 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000765-D0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL5.8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                           e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                          e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                         e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195     Subaru Legacy             225/45R18                         A01) bis A10)
                (Ausführungen mit                                           BF1) K01) K02) K13) K22) K27)
                kleinsten Serienreifen in                                   K35)
                18Zoll)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BM/BR                         e1*2007/46*0079*..
BM/BRS                        e13*2007/46*1074*..
BMG/BRG                       e11*2007/46*0096*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Subaru Legacy Outback 225/50R18                             A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         225/55R18

                                         235/50R18
                                         A01) K01)

                                         245/45R18

                                         245/50R18
                                         A01) K01) K04) K38)

                                         255/45R18
                                         A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4                            e1*2007/46*0597*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110      Subaru XV              225/50R18                            A01) bis A10)
                                                                            BF1) K01) K02)
                                         235/45R18

                                         245/45R18


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49711 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000765-D0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL5.8805


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50337
       Anzugsmoment: 110 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49711 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000765-D0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL5.8805


G1T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16, 205/65R16, 215/50R18, 215/55R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K35)   An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
       Stoßfängeroberkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 49711 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000765-D0-104
Anlage-Nr. :                4
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL5.8805


K38)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Türhinterkante bis zur
          Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
          umgelegten Radhauskante zu kürzen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 4 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SL5.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 15.06.2018
						
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