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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 50207, Erweiterung 03




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                             Genehmigungsnummer: 50207                        Erweiterung: 03
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   entfällt
                                   not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   MI7070
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 50207                         Erweiterung: 03
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 50207, Erweiterung 03




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   on the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                                   AT-1230 Wien

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   24.07.2018

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   366-0038-15-WIRD/N3
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 50207                        Erweiterung: 03
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1 - 33

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 50207, Erweiterung 03




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                   The indications given in the above mentioned test report including its
                                   annexes shall apply.

                                    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                    die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                    The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                    § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                    for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   siehe Prüfbericht
                                   see test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 50207                       Erweiterung: 03
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   eine Ausführung kommt hinzu
                                   a version is added

                                   Erweiterung des Verwendungsbereiches
                                   Extension of application range

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       02.08.2018
                                   Date:
§ 22 50207, Erweiterung 03




                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                             17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                                   Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                                   erhältlich ist.
                                   Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                                   competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 33                                                           Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 24.07.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 4

                             Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J)
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 55
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                            Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                            Rad                             Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             100546561/P5IX MI7070/P5IX                     ohne                        56,1                    615     2200    06/18
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer
                             Wegstrecke von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FUJI HEAVY IND.(J)
                             Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
§ 22 50207, Erweiterung 03




                             Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS
                                                                           100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G5
                                                                           120 Nm für Typ : G5
                             Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 180 215/45R17               51G                       nicht Outback; Kombi;
                                            e1*2001/116*0256*..                                                            Stufenheck;
                             BL/BPS         e1*2001/116*0256*..                                                            Allradantrieb;
                                                                                                                           10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                           725; 73C; 745; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 205/50R17 89              124                       IMPREZA;
                                                                       215/45R17 87              12A                       Allradantrieb;
                                                                       225/45R17 91              12A                       Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                           725; 73C; 745; 76S
                             G5             e13*2007/46*1648*..       84 - 115 225/60R17 99      12R                       XV;
                                                                               235/55R17 99      12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               235/60R17 102     12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                               245/55R17 102     12A                       725; 73C; 745; 76S




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 33                                                        Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 4
                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GD/GG        e1*98/14*0145*..    70        205/40R17 80          5DA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                             GD/GGS       e1*98/14*0163*..    70 - 112 205/50R17              51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        215/40R17 83                                   721; 725; 73C; 745;
                                                                        215/45R17             51G                      836; DBW
                                                              70 - 118 205/40R17 84
                                                                        205/45R17 84
                                                                        215/40R17 83W
                             GD/GG        e1*98/14*0145*..    160       205/45R17 84W                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             GD/GGS       e1*98/14*0163*..    160 - 169 205/45R17 88                                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                              160 - 195 205/50R17             51G                      721; 725; 73C; 745;
                                                                        215/45R17             51G                      76T; 836; DBW
                                                                        225/45R17 90
                             G3           e1*2001/116*0438*.. 79 - 169 205/50R17              51G                      Schrägheck;
                                                                        215/45R17 87                                   Allradantrieb;
                                                                        225/45R17 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                       745
§ 22 50207, Erweiterung 03




                             Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88                                      nicht Outback;
                                          e1*98/14*0149*..           215/40R17 87                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 745

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 33                                                        Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                    wird, möglich.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§ 22 50207, Erweiterung 03




                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 900kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                                  verwendet werden.
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0038-15-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50207
                             ANLAGE: 33                                                        Radtyp: MI7070
                             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 24.07.2018
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
                                  (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 50207, Erweiterung 03




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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