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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      1/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    8100_7017
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                100Z
               Radausführungskennz.:                                         100Z
               Radgröße:                                                   7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     67,20 mm
§22 51764*03




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             Ø56,1-Ø67,1
               geprüfte Radlast: *)                                         680 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2290 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   SUBARU

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                          110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      2/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZC                          e13*2007/46*1281*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147           Subaru BRZ            205/45R17                                A02) bis A10)
                                                   N215)                                    BF1)

                                                    205/50R17
                                                    A01) K03) N215)

                                                    215/45R17

                                                    225/45R17
                                                    A01) K03)

                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                    vorne               hinten
                                                    205/50R17           225/45R17           A01) bis A10)
                                                    K03)                                    BF1) N215) V00)
§22 51764*03




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               SG                          e13*98/14*0087*..
               SGG                         e11*2001/116*0242*..
               SGG                         e11*2001/116*0317*..
               SGS                         e1*2001/116*0209*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92 bis 169    Subaru Forester       205/55R17                                A02) bis A10)
                                                   N215)                                    BF1)

                                                    215/50R17

                                                    215/55R17

                                                    225/50R17
                                                    A01) K01) K04)

                                                    235/50R17
                                                    A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      3/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               SH                          e13*2001/116*0982*..
               SHG                         e11*2001/116*0329*..
               SHS                         e1*2001/116*0485*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               108 bis 169   Subaru Forester       215/55R17                              A02) bis A10)
                             (beim Typ SH nur bis                                         BF1)
                             EG-Genehmigungs-Nr. 215/60R17
                             e13*2001/116*0982*08)
                                                   225/55R17
                                                   A01) K01) K02)

                                                    235/50R17
                                                    A01) K01) K02)

                                                    235/55R17
                                                    A01) K01) K02) K34) K35)
§22 51764*03




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               SH                          e13*2001/116*0982*..
               SJ                          e13*2007/46*1305*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               108 bis 177   Subaru Forester       215/60R17 M+S                          A02) bis A10)
                             (beim Typ SH nur ab   W225)                                  BF1)
                             EG-Genehmigungs-Nr.
                             e13*2001/116*0982*09) 215/65R17 M+S
                                                   W225)

                                                    225/55R17

                                                    225/60R17

                                                    235/50R17

                                                    235/55R17

                                                    245/50R17
                                                    A01) K01) K02)

                                                    245/55R17
                                                    A01) K01) K02)

                                                    255/50R17
                                                    A01) K01) K02)

                                                    255/55R17
                                                    A01) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      4/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G3                          e1*2001/116*0438*..
               G3G                         e11*2001/116*0325*..
               G3S                         e1*2001/116*0460*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               79 bis 195    Subaru Impreza        205/45R17                              A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K03)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL/BP                        e1*2001/116*0228*..
               BL/BPS                       e1*2001/116*0256*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               180           Subaru Legacy          205/50R17                             A01) bis A10)
                             (Ausführungen mit      ER1) K15) N215)                       BF1) E41) K01)
                             Serienreifen
                             215/45R18 ww.          205/50R17 M+S
                             215/50R17 jedoch       ER1) K15) W215)
                             nicht Ausführung
§22 51764*03




                             Outback)               215/45R17
                                                    ER1)

                                                    225/45R17
                                                    K15)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               BL/BP                       e1*2001/116*0228*..
               BL/BPS                      e1*2001/116*0256*..
               BLG/BPG                     e11*2001/116*0240*..
               BLG/BPG                     e11*2001/116*0318*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               101 bis 127   Subaru Legacy         205/45R17                              A01) bis A10)
                             (Ausführungen ohne    ER1) K03) T88)                         BF1) E42)
                             Serienreifen
                             215/45R18 od.         205/50R17
                             215/50R17 und nicht   ER1) K01) K15)
                             Ausführung Outback)
                                                   215/45R17
                                                   ER1) K01)

                                                    225/45R17
                                                    K01) K15)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      5/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BM/BR                         e1*2007/46*0079*..
               BM/BRS                        e13*2007/46*1074*..
               BMG/BRG                       e11*2007/46*0096*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 123   Subaru Legacy           205/50R17                            A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit                                            BF1) EF0)
                             kleinsten Serienreifen 205/55R17
                             in 16Zoll oder 17Zoll)
                                                     215/45R17

                                                     215/50R17
                                                     A01) K01) K02) K35)

                                                     225/45R17
                                                     A01) K03)

                                                     225/50R17
                                                     A01) K01) K02) K13) K22) K35)
§22 51764*03




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               BM/BR                       e1*2007/46*0079*..
               BM/BRS                      e13*2007/46*1074*..
               BMG/BRG                     e11*2007/46*0096*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 191   Subaru Legacy Outback 215/60R17                              A02) bis A10)
                                                   N225)                                  BF1)

                                                     215/60R17 M+S
                                                     W225)

                                                     225/55R17

                                                     225/60R17

                                                     235/55R17

                                                     245/50R17

                                                     245/55R17

                                                     255/50R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      6/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               G4                          e1*2007/46*0597*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 110    Subaru XV             215/55R17 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                           A93) BF1) K01)
                                                    225/55R17

                                                    235/50R17
                                                    K02)

                                                    245/50R17
                                                    K02)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
§22 51764*03




                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      7/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E41)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
                      serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E42)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
§22 51764*03




                      serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 3
               Seite :                      8/8
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
                      Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K34)   An Achse 1 ist im Radhaus in Höhe des Schwellers der Kunststoffsteg zu kürzen.

               K35)   An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der Türhinterkante bis zur
                      Stoßfängeroberkante umzulegen.
§22 51764*03




               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage 3 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               8100_7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 24.10.2019
						
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