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							Gutachten 366-0176-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 5 FUJI HEAVY                                                 Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.08.2019
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                Fahrzeughersteller                          : FUJI HEAVY IND.(J)



Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TREK6KA38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       590     2101    03/11
TREK6KA38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       590     2101    05/12
TREK6KA38S561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       590     2101    05/12
TREK6KA38T561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       590     2101    06/10
TREK6KA38W561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       590     2101    12/08
TREK6KA38561            PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       590     2101    05/09
TREK6SA38D561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       590     2101    03/11
TREK6SA38O561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       590     2101    05/12
TREK6SA38S561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       590     2101    05/12
TREK6SA38T561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       590     2101    06/10
TREK6SA38W561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       585     2126    12/08
TREK6SA38W561           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       590     2101    12/08
TREK6SA38561            PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       585     2126    12/08
TREK6SA38561            PCD100 ET38            Ø60.1 Ø56.1                 56,1     Kunststoff       590     2101    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS4
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : SG; SGS; SH; SHS
                                             100 Nm für Typ : G3
Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
SH           e13*2001/116*0982*.. 110            195/70R15          51G                       Kombi; Allradantrieb;
SHS          e1*2001/116*0485*..                 205/70R15          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/75R15 97       51J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 215/65R15 96                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                 215/70R15 98                                 74P; 76Q
                                                 225/60R15 96




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 5 FUJI HEAVY                                              Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.08.2019
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Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 92        185R15               51G                      nur bis
             e13*98/14*0087*..              185/80R15            51G                      e13*98/14*0087*02;
                                            195/65R15            51G                      nur bis
                                            195/70R15            51G                      e1*2001/116*0209*06;
                                            205/70R15            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            215/65R15            51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                            225/60R15 96                                  721; 725; 73C; 74A;
                                            225/65R15 99                                  74P; 76Q
                                            225/70R15            51G
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 116 195/65R15            51G                      ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              195/70R15            51G                      ab
                                            205/70R15            51G                      e1*2001/116*0209*07;
                                            215/65R15            11A; 24J; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                            225/60R15 96         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                            225/65R15 99         11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
G3           e1*2001/116*0438*.. 79   195/65R15 91                                        Schrägheck;
                                      205/60R15 91                                        Allradantrieb;
                                      205/65R15 94                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                      215/60R15 94               11A; 24J                 12A; 51A; 573; 71C;
                                      225/55R15 92               11A; 22I; 24J            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 5 FUJI HEAVY                                              Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.08.2019
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       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0176-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672
ANLAGE: 5 FUJI HEAVY                                              Radtyp: TREK_A
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.08.2019
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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