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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                             Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                       Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo, 14
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          Milano
                             Typ                             MI6560
                             Radgröße                        6,5J x 16H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                              Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             P5IX         MI6560-P5IX / ohne Ring             5/100/56,1             55       615     2200

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      50209
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           MI6560...(s.o)
                             Radgröße                        6,5J x 16H2
                             Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                             Herkunftsmerkmal                Made in Italy
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                    Befestigungsmittel
                             S01    Mutter M12x1,25         Kegel 60°   90                       -                    N225519-
                                                                                                                      C
                             S02    Mutter M12x1,25         Kegel 60°   120                      -                    N225519-
                                                                                                                      C
                             S03    Mutter M12x1,25         Kegel 60°   100                      -                    N225519-
                                                                                                                      C

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Subaru

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                             Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Subaru Impreza (II)    160-165        195/50R16    M+S R09 T84 T88                       A13 A14 A21
                             GD/GG ww GD/GGS        70-118         195/50R16    R37 T84 T88                           B03 Car Su4
                             e1*98/14*0145*..,      70-118         195/55R16    R37 T87                               S01
                             e1*98/14*0163*..       70-169         205/50R16    R37 T86 T87
                             - Kombi                70-169         205/55R16
                             Subaru Impreza (II)    160-165        195/50R16    M+S R09 T84 T88                       A13 A14 A21
                             GD/GG ww GD/GGS        70-118         195/50R16    R37 T84 T88                           B03 Sth Su4
                             e1*98/14*0145*..,      70-118         195/55R16    R37                                   S01
                             e1*98/14*0163*..       70-169         205/50R16    R37
                             - Limousine            70-169         205/55R16
                             Subaru Impreza (III)   79, 110        195/60R16    A13 T89                               A14 A21 Flh
                             G3, G3S                79-195         205/55R16    A13                                   KOV S03
                             e1*2001/116*0438*..,   79-195         215/50R16    A12
                             e1*2001/116*0460*..    79-195         215/55R16    A12
                             Subaru Impreza (V)     84-115         205/55R16    A11                                   A14 A21 A56
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             G5                                                                                       MHy S02
                             e13*2007/46*1648*..
                             Subaru Legacy (IV)     101-127        195/55R16    A13 T87 X06                           A14 A21 B03
                             BL/BP, -S, -G          101-127        195/60R16    A13 R37 T89                           Car Lim X26
                             e1*2001/116*0228*..,   101-127        205/50R16    A13 R09 T87 T91                       S01
                             e1*2001/116*0256*..,   101-127        205/55R16    A13 T89 T91
                             e11*2001/116*0240*.    101-127        205/60R16    A12 R09
                                                    101-127        215/50R16    A12 T90
                             Subaru Legacy (V)      110-127        205/55R16    A13                                   A14 A21 A56
                             BM/BR, BM/BRS          110-127        205/60R16    A13                                   B68 Car Lim
                             e1*2007/46*0079*..;    110-127        205/65R16    A12                                   NfS X26 S02
                             e13*2007/46*1074*..    110-127        215/50R16    A13 T90
                                                    110-127        215/55R16    A13
                                                    110-127        215/60R16    A12
                                                    110-127        225/50R16    A13
                                                    110-127        225/55R16    A13
                                                    110-127        235/50R16    A12
                             Subaru XV (II)         84-115         225/65R16    A33                                   A14 A21 A56
                             G5                     84-115         235/60R16    A12                                   BS1 KMV
                             e13*2007/46*1648*..                                                                      MHy S02

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                             Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 3 von 6

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
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                             Bedienungsanleitung).

                             B68     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
                             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 294 mm an Achse 1.

                             BS1    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294 mm an Achse 1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
                             Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Stufenheck.

                             Su4    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294 mm an Achse 1.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             X06      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R15
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 6 von 6

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 21. April 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 21. April 2020




                             Schmidt                                                                      00342230.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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