Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 22                                                           Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 8

                Fahrzeughersteller              FUJI HEAVY IND.(J)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
100548561/P3IX ZH7070/P3IX PCD100              ohne                        56,1                     705      2250    03/12
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 98 Nm für Typ : BL/BP; BL/BPS; SG; SGS; SH; SHS
                                             100 Nm für Typ : BE/BH; BE/BHS; GD/GG; GD/GGS; G3; G4; G5
                                             120 Nm für Typ : BM/BR; BM/BRS; GC/GF; G5; SJ; ZC
 Verkaufsbezeichnung:     FORESTER
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 SH           e13*2001/116*0982*.. 108 - 169 215/55R17             51G                        Kombi; Allradantrieb;
 SHS          e1*2001/116*0485*..            215/60R17       96                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17       94                               12K; 51A; 71K; 721;
                                             225/55R17             51G                        725; 73C; 74C; 74D
 SJ           e13*2007/46*1305*.. 108 - 177 225/55R17        97    12A                        Kombi; Allradantrieb;
                                             225/60R17       99    12T                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/55R17       99    12A                        12K; 51A; 573; 71C;
                                             235/60R17       102   12A                        71K; 721; 725; 73C;
                                             245/50R17       99    11A; 12A; 24J              74C; 74D; 76S
                                             245/55R17       102   11A; 12A; 24J
                                   110       215/60R17       96    124
                                             215/65R17       99    12A

 Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
 G4           e1*2007/46*0597*.. 84     205/50R17 M+S 51G; 52J                                Impreza;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71K; 721; 725;
                                                                                              73C; 74C; 74D


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 22                                                       Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     IMPREZA, SUBARU XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
G4           e1*2007/46*0597*.. 80 - 110 215/50R17 91           122; 52J                 Subaru XV;
                                         215/55R17              12T; 51G; 52J            Allradantrieb;
                                         225/50R17 94           12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/55R17              12T; 51G                 51A; 573; 71K; 721;
                                         235/50R17 96           12A                      725; 729; 73C; 74C;
                                                                                         74D

Verkaufsbezeichnung:     LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
BL/BP        e1*2001/116*0228*.., 101 - 121  215/45R17    87W 5ET                        nicht Outback; Kombi;
             e1*2001/116*0256*.. 101 - 180   205/50R17        51G                        Stufenheck;
BL/BPS       e1*2001/116*0256*..             205/50R17    89W 5FE                        Allradantrieb;
                                             205/50R17    93                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/45R17    91W                            12A; 51A; 71K; 721;
                                             225/45R17    90W                            725; 73C; 74C; 74D;
                                   180       215/50R17        51G                        76S
BL/BP         e1*2001/116*0228*.., 121 - 180 205/50R17        51G                        nur Outback;
              e1*2001/116*0256*..            215/55R17        51G                        Allradantrieb;
BL/BPS        e1*2001/116*0256*..            225/45R17        51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 74D
BM/BR         e1*2007/46*0079*..  110 - 191 215/55R17 94                                 nur Outback; Kombi;
BM/BRS        e13*2007/46*1074*..           215/60R17           51G                      Allradantrieb;
                                              225/50R17   94                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R17         51G                      12K; 51A; 573; 71K;
                                              225/60R17         51G                      721; 725; 729; 73C;
                                              235/50R17   96                             74C; 74D; 76S
                                              235/55R17   99
                                              245/50R17   99
                                              245/55R17   102

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU FORESTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
SG           e1*2001/116*0209*.., 101 - 169 215/50R17 91                                 ab e13*98/14*0087*03;
             e13*98/14*0087*..              215/55R17           51G                      ab
                                                                                         e1*2001/116*0209*07;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 225/60R17       99    12R                      XV; inkl. Hybrid;
                                          235/55R17       99    11A; 12A; 24J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R17       102   11A; 12A; 24J            51A; 71C; 71K; 721;
                                          245/55R17       102   11A; 12A; 24J; 248       725; 73C; 74D; 76S
                                          255/50R17       101   11A; 12A; 24J; 248;
                                                                26P
                                              255/55R17 104     11A; 12A; 24J; 248;
                                                                26P



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 22                                                       Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU G, IMPREZA, XV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
G5           e13*2007/46*1648*.. 84 - 115 205/50R17 89         11A; 26P                  IMPREZA;
                                          215/45R17 87                                   Allradantrieb;
                                          225/45R17 91         11A; 26P                  Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU IMPREZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
GD/GG        e1*98/14*0145*..  160       205/45R17       84W                             nur Limousine
GD/GGS       e1*98/14*0163*..  160 - 169 205/45R17       88                              Allradantrieb;
                               160 - 195 205/50R17             51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/45R17       91                              12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/45R17       90                              725; 73C; 74C; 74D;
                                                                                         76T; 836
G3            e1*2001/116*0438*.. 79 - 169   205/50R17 89                                Schrägheck;
                                             215/45R17 87                                Allradantrieb;
                                             225/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                         74D

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU LEGACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
BE/BH        e1*98/14*0108*.., 92 - 115 205/45R17 88           11A; 22B                  nicht Outback;
             e1*98/14*0149*..           215/40R17 87           11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZC           e13*2007/46*1281*.. 147    205/50R17 89           122                       Coupe; Heckantrieb;
                                        215/40R17 83W          122                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/45R17              12T; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                        225/45R17 91           122                       725; 729; 73C; 74C;
                                                                                         74D; 84T
ZC            e13*2007/46*1281*.. 147        215/45R17         51G                       Coupe; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 74D;
                                                                                         76S

Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  205/50R17 89   122                                Coupe; Heckantrieb;
                                       215/40R17 83W 122                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/45R17      12T; 51G                           51A; 71C; 71K; 721;
                                       225/45R17 91   122                                725; 729; 73C; 74C;
                                                                                         74D; 84T



                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 22                                                        Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU Z (BRZ) / TOYOTA Z (GT86)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
GC/GF        e13*2001/116*0026*.. 147  215/45R17      51G                                 Coupe; Heckantrieb;
                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 74D;
                                                                                          76S


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss )
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 22                                                        Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 8
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 22                                                       Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 6 von 8
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
836) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 326mm
     (Dicke 30mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
84T) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und
     Bremsscheibendurchmesser 326mm an der Vorderachse nicht zulässig.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 22                                                       Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 7 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:      G5
       Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27I                     x = 200              y = 200                  HA
             27B                     x = 250              y = 250                  HA
             26P                     x = 150              y = 200                  VA
             26B                     x = 200              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            15                HA
             26N                  x = 200        y = 250             8                VA
             26J                  x = 200        y = 250            20                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0156-13-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49412
ANLAGE: 22                                                       Radtyp: ZH7070
Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 21.09.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 8 von 8

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:       FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:      G5
       Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1648*..
       Handelsbez.:      SUBARU G, IMPREZA, XV

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27B                     x = 250              y = 300                  HA
             26P                     x = 150              y = 200                  VA
             26B                     x = 200              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 250        y = 300             8                HA
             27F                  x = 250        y = 300            15                HA
             26N                  x = 200        y = 250             8                VA
             26J                  x = 200        y = 250            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen