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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    46R5655
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           46R5655.03
Radausführungskennz.:                                    46R5655.03
Radgröße:                                                 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    68,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: *)                                        690 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2015 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SUBARU

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                             ZP50337     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SG                             e13*98/14*0087*..
SGG                            e11*2001/116*0242*..
SGG                            e11*2001/116*0317*..
SGS                            e1*2001/116*0209*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 bis 116      Subaru Forester         195/65R15                         A02) bis A10)
                                        A98a) N205)                       BF1) EF0)

                                        195/65R15 M+S
                                        A98a)

                                        195/70R15
                                        A98a) N205)

                                        195/70R15 M+S
                                        A98a)

                                        205/70R15
                                        A98a)

                                        215/65R15
                                        A98a)

                                        225/60R15

                                        235/60R15
                                        A01) K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SH                             e13*2001/116*0982*..
SHG                            e11*2001/116*0329*..
SHS                            e1*2001/116*0485*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 110     Subaru Forester         205/70R15                         A02) bis A10)
                (beim Typ SH nur bis    N215)                             BF1) EF0)
                EG-Genehmigungs-Nr.
                e13*2001/116*0982*08) 205/70R15 M+S
                                        W215)

                                        215/70R15

                                        225/65R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3                            e1*2001/116*0438*..
G3G                           e11*2001/116*0325*..
G3S                           e1*2001/116*0460*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
79              Subaru Impreza         195/65R15                         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                       195/65R15 M+S

                                       205/60R15
                                       A01) K01)

                                       205/60R15 M+S
                                       A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BL/BP                         e1*2001/116*0228*..
BL/BPS                        e1*2001/116*0256*..
BLG/BPG                       e11*2001/116*0240*..
BLG/BPG                       e11*2001/116*0318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
101 bis 127     Subaru Legacy          195/65R15                         A02) bis A10)
                (Ausführungen ohne                                       BF1) E42) EF0)
                Serienreifen           195/70R15
                215/45R18 od.
                215/50R17 und nicht    205/60R15
                Ausführung Outback)    A01) K01)

                                       205/65R15
                                       A01) K01)

                                       215/60R15
                                       A01) K01)

                                       225/55R15
                                       A01) K01) K04)

                                       225/60R15
                                       A01) K01) K04) K15)

                                       235/55R15
                                       A01) K01) K04) K15)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf
      den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50337
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46321 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000569-F0-104
Anlage-Nr. :                4a
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  46R5655


E42)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die, mit der Reifengröße 215/50R17 oder 215/45R18
       serienmäßig ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
       zugelassen sind.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 4a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 46R5655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.07.2021
						
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